Aufgabe 1)
2015:
Rohstoffe 5.000 an Kasse 5.950
Vorsteuer 950
2016:
keine Buchung erforderlich
b)
2015:
keine Buchung erforderlich
2016:
Bank 30.000 an Forderungen aus L.u.L 30.000
c)
2015: vor BilRUG
sonstige Forderungen 10.500 an sonstige betriebliche Erträge 10.500
2016: nach BilRUG ab 01.01.2016
Miet- und Pachterträge = Umsatzerlöse gem. § 277 Abs. 1 HGB n.F.
Bank 21.000 an sonstige Forderungen 10.500
Umsatzerlöse 10.500
d)
2015:
sonst. betriebliche Aufwendungen 10.000 an Rückstellung für im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltung 10.000
2016:
sonst. betriebliche Aufwendungen 2.000 an Verbindlichkeiten L.uL. 14.280
Rückstellung für im Berichtsjahr
u. Instandhaltung 10.000
Vorsteuer 2.280
e)
2015:
Abschreibungen auf Sachanlage 12.000 an Fuhrpark 24.000
außerplanmäßige Abschreibung
auf Sachanlagen 12.000
Kasse 595 an sonstiger betrieblicher Ertrag 500
Umsatzsteuer 95
2016:
keine Buchung erforderlich
Aufgabe 2)
degressive Abschreibung:
durch höhere Abschreibungen in den ersten Jahren, niedriger steuerlicher Gewinn --> geringerer Steueraufwand
Vergleich zur linearen Abschreibung, liegt Aufwand höher.
Allerdings degressive Abschreibung nicht immer vorteilhaft im Vergleich zur linearen Abschreibung, wenn nur geringe Nutzungsdauer, dann liegen Lineare Abschreibungsraten höher
Aufgabe 3)
1)
2015: 4 - nur Ausgabe
2016: 2 - nur Auszahlung
2)
2015: 11 - Einzahlung. Einnahme und Ertrag
2016: 13 - keine Buchung erforderlich
3)
2015: 9 - Einnahme und Ertrag ????
2016: 1 - nur Einzahlung
4)
2015: 12 - Auszahlung, Ausgabe und Aufwand
2016: 13 - keine Buchung erforderlich
5)
2015: 10 - Ausgabe und Aufwand
2016: 2 - nur Auszahlung
6)
2015: 12 - Auszahlung, Ausgabe und Aufwand
2016: 13 - keine Buchung erforderlich
7)
2015: 13 - keine Buchung erforderlich
2016: 13 - keine Buchung erforderlich
Aufgabe 4)
a) stille Reserven: durch Unterbewertung von Aktiva bzw. Überbewertung von Schulden gegenüber tatsächlichem Wert
b) im Grunde genommen nur Aufwandsverlagerung und Verunsicherung von Gläubigern
c) noch zu viele Unsicherheiten im Ergebnis
Aufgabe 5)
a)
Vermögenslage: substanzorientierte Definition, Wert des Vermögens basiert auf vergangenheitsorientierten Beschaffungspreisen
Finanzlage: Zahlungsfähigkeit des Unternehmens
b) Bilanzpolitik: vorschriftskonforme Gestaltung des Jahresabschlusses, Lagebericht etc. Durch Ermessensspielräume und Wahlrechte Möglichkeiten zum Ausweis des gewünschten Erfolges, Bilanzleser kann diese nur schwer erkennen
c)Urbildspielraum/ Sachverhaltsgestaltung: Führen zu einer Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
z.B. Verlagerung von Lieferterminen zum Jahresende in das eine oder in das andere Jahr führt zu einem Gewinnausweis in das eine oder andere Jahr
Abbildungsspielraum/ Darstellungsgestaltung: Führen lediglich zu einer Veränderung der Darstellung nicht aber von tatsächlichen Verhältnissen
z.B. Wahlrecht über außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung bei Finanzanlagen
So hier sind meine Lösungen in Kurzform:
Alle Angaben ohne Gewähr daher hoffe ich auf offene Kritik
Bei Aufgabe 3 3. Sachverhalt habe ich auch noch eine Frage:
Und zwar stellt der Verkauf der selbst herstellten Produkte ein Ertrag dar, der aber doch wiederum einem Aufwand und zwar der Herstellung dieser Produkte gegenübergestellt wird.
Da der Verkauf aber über Buchwert erfolgt, würde doch dann im Gesamtergebnis der Ertrag den Aufwand übersteigen und somit hätten dann einen Ertrag oder?