- Studiengang
- Bachelor of Laws
Ich dachte wenn ich es jedes mal neu definiere, langweilt sich evtl. der Mensch der das lesen und korrigieren muss... und der ist vielleicht dann angenervt...?
Hi Sammy,
Falls deine Frage sich darauf beziehen sollte: Wenn die Willenserklärung unproblematisch gegeben ist, darf man aber den subjektiven Tatbestand schnell bejahen.
So kann man die Wiederholung der Definitionen der Handlungswille, des Erklärungsbewusstseins und des Geschäftswillen sparen. Diese werden nur ausführlich thematisiert, wenn sie streitig sind.