Einsendeaufgaben EA Propädeutikum WS 2016/17 Abgabetermin 05.12.

Ich denke, die Seitenanzahl ist nicht Ausschlag gebend. Das Beste währe mit möglichst wenig Seiten, das Ziel genau zu treffen.

Die Frau Gräfin hat in einer ihrer Skripte erwähnt, dass die Korrektoren eine Musterlösung vorliegen haben, an der sie sich orientieren.

Ziel ist es also mit seiner Arbeit im Ergebnis möglichst nahe an dieser Musterlösung zu liegen. Da wir die Musterlösung aber nicht kennen, ist immer auch ein wenig Glück im Spiel.
 
Was mich betrifft, werde ich der Empfehlung von Herrn Adler folgen und die EA erst voraussichtlich Ende November final bearbeiten, dann wenn die online Besprechungen diesbezüglich durch sind.
 
Ich denke, die Seitenanzahl ist nicht Ausschlag gebend. Das Beste währe mit möglichst wenig Seiten, das Ziel genau zu treffen...

Bei sauberem Gutachtenstil gibt es durchaus einen Mindestumfang, den die Obersätze, Definitionen und Subsumtionen einnehmen. Das alles auf zwei Seiten mit Korrekturrand unterbringen zu können ist für "normale" Einsendearbeiten kaum möglich ...
 
Na es ging ja lediglich um die erste Unteraufgabe der gesamten EA...... Gesamt komm ich für die komplette EA auf 5 Seiten.
Ist das immer noch zu wenig ??? :-( :-(
 
O.k. dann fangen wir mal an....

das Ergebnis zu Aufgabe 1 steht in der "Fallfortsetzung"...
OS ist somit klar.

Geprüft werden muß:
1. ob A Arbeitnehmer ist und er
2. eine Diensterfindung gemacht hat.
Soweit auch klar!

Nun meine Fragen zur Diskussion:
a.) Muss hier schon geprüft werden, ob der M Arbeitgeber ist?
b.) Was ist mit § 5 I S. 2 ? Ist er für die Beantwortung der 1. Aufgabe relevant?
 
I. Also ich hab mit dem Obersatz begonnen, der wie du schon gesagt hast in der "Fallfortsetzung" steht :-)
II. Dann habe ich definiert was eine Erfindung ist, als § 2 ArbnInovG. ---> Erfindung (+)
III: Als nächsten Schritt habe ich abgegrenzt zwischen der Diensterfindung und der freien Erfindung, sprich § 4 ArbnInovG.
1. Hier dann als erstes Definition gebundene Erfindung.
2. Definition Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Zwischenergebnis beides (+)
3. Definition Arbeitszeit - Zwischenergebnis (+)
4. Ausschluss § 4 Abs. 2 Nr. 2 ArbnInovG
5. Ausschluss § 4 Abs. 3 ArbnInovgG
6. Ergebnis Diensterfindung (+)
IV. Meldepflicht nach § 5 ArbnInovG (+)
V Gesamtergebnis ----> Obersatz (+)
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 5 Abs. 1 S. 2 ist doch zur Beantwortung der Fallfrage nicht relevant.

Die Fallfrage lautet: Ist "A" verpflichtet etwas zu tun? Ob weitere Personen verpflichtet sind, ist nicht gefragt.

Außerdem heißt es in S. 2 ...so können...(nicht müssen). -> dürften, aber nicht müssen.
 
Hast Du auch § 4 Abs. 4 geprüft?

Es könnt sich bei A um einen Beamten oder Soldaten handeln? (-)
 
Also bei mir sieht das bisher so aus:

Aufgabe 1: Ist A verpflichtet, M die Schöpfung seiner Wändestreichapparatur zu melden?

OS. A könnte gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 ArbnInovG verpflichtet sein, die Schöpfung seiner Wandstreichapparatur dem M zu melden.


I. Dies setzt voraus:
1. das A Arbeitnehmer des M und M Arbeitgeber des A ist und
2. das A eine Diensterfindung gemacht hat.

Zu 1. Siehe Sachverhalt, Schlüsselwort: Vertrag (+). Muss hier geprüft werden, ob A Beamter oder Soldat ist?

Zu 2. Diensterfindung?
a) Erfindung? (+)
b) Diensterfindung? (+)

Ergebnis: A ist verpflichtete, M die Schöpfung seiner Wändestreichapparatur zu melden.
 
Ich hab leider die EA-Aufgabenstellung nicht vorliegen, aber traditionell ist es eigentlich immer so, dass kein überflüssiger Paragraph oder Absatz dabeisteht, der ungeprüft bleibt... Also: Egal wie abwegig es erscheinen mag - auf jeden Fall alles prüfen, wenn ihr keine Punkte verschenken wollt! Es geht bei der EA Propädeutikum noch nicht um einen "eleganten Gutachtenstil" nach dem Motto: Ist unstrittig - lass ich mal weg... - sondern darum, dass ihr "handwerklich" den Gutachtenstil beherrscht!
 
Hallo zusammen,
ja das dachte ich mir eben auch. Die erwähnen den Kollegen im Sachverhalt ja sicher nicht zum Spaß und tippen den § dazu ab.
Ein ehemaliger BGB Dozent der Verwaltungsschule hat mal gesagt, dass man in seiner Lösung eigentlich jeden Satz der Aufgabenstellung wieder finden muss um sicher gehen zu können, dass man auch wirklich alles geprüft hat.
In diese Sinne schönes Wochenende und liebe Grüße. Bianca.
 
Hallo Bianca,
in Übungsfall 1 taucht auch der Freund des B auf, der zur Lösung der Aufgabe aber keinen Beitrag leistet.
Außerdem wird in der einschlägigen Literatur der Hinweis gegeben: "Beantworten Sie nur die Fallfrage".

Werde jetzt der Empfehlung von Sabuchan folgen und das Ding totprüfen. Wenn die das so haben wollen, bitteschön.
Auch die §§ 18 und 19 werde ich versuchen irgendwo einzubauen.
Gruß Axel
 
Hallo Axel,
also Frau Haller aus dem BGB Unterricht hat letzten Samstag gesagt, dass am Anfang sehr viel Wert drauf gelegt wird, dass wir uns auskäsen und wirklich jeden noch so kleinen und für uns total abwegigen Punkt bis zum Umfallen zu prüfen..... Die wollen halt sehen, dass wir subsumieren können und das mit dem Gutachtenstil kapiert haben. Nur ich hab mich jetzt echt schon ausgekäst und wirklich jeden Begriff definiert und auch jeden § der Aufgabenstellung erwähnt, geprüft und ein Ergebnis gebildet. Es wollen einfach nicht mehr wie 4 Seiten mit dem PC für Aufgabe 1 und 2 werden :-( :-( Und wenn ich bedenke. dass ich bei den BGB EA's einmal 9 und einmal 13 Seiten getippt habe macht mir das hier irgendwie Sorgen :-( :-(

Aber wo bekommst du denn einen §§ 18 und 19 her ????

Liebe Grüße Bianca.
 
Hallo zusammen,
wenn ich das gestern Abend bei der online Besprechung richtig verstanden habe was dort gesagt wurde, hat die Musterlösung für die Einsendeaufgabe 2,5 - 3 Seiten.
Kann das jemand bestätigen oder habe ich da was falsch verstanden? (War im Frageteil der nicht aufgezeichnet wird.)
Gruß
 
Hallo ihr Lieben,

ich muss gestehen, dass mich diese selbst formulierten Definitionen und Gesetze jedes Mal wieder durcheinander bringen :(

Meine Frage ist für einige für euch sicher einfach zu erklären, trotzdem stehe ich total auf dem Schlauch.

Wenn ich von dem Punkt ausgehe, dass es sich bei A um den Arbeitnehmer handeln könnte und ich die Definition Arbeitnehmer hinzuziehe,
diese mit den Informationen aus dem Fall begründe und zu dem Ergebnis gelange, dass A auch Arbeitnehmer ist, habe ich doch daraus gleichzeitig die logische Konsequenz, dass M Arbeitgeber ist, oder bin ich auf dem falschen Weg?

Aus dem Sachverhalt ergibt sich ja unmittelbar, dass A des Vertrag mit M geschlossen hat und dieser besagt, dass er sich an Anweisungen etc. halten muss (kurz gefasst).

Muss ich hier tatsächlich noch einem neuen Obersatz bilden, die Definition Arbeitgeber formulieren und den gleichen Inhalt aus dem Sachverhalt ansetzen, um den Arbeitgeber zu begründen? Wie habt ihr das gelöst?

Hoffe es findet sich jemand der Zeit und Lust hat meine Frage zu beantworten :D

Lieben Gruß

Jenny
 
Für später (also die Zeit nach dem Propädeutikum) kannst Du das quasi "in einem" abhandeln... In der EA würde ich um Fehler zu vermeiden beides einzeln subsumieren. Es ist auf jeden Fall im Propädeutikum kein Fehler, weil es hier ja nur um das saubere Subsumieren geht und nicht um Schönheit!
 
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