Hallo ihr Lieben,
ich muss gestehen, dass mich diese selbst formulierten Definitionen und Gesetze jedes Mal wieder durcheinander bringen :(
Meine Frage ist für einige für euch sicher einfach zu erklären, trotzdem stehe ich total auf dem Schlauch.
Wenn ich von dem Punkt ausgehe, dass es sich bei A um den Arbeitnehmer handeln könnte und ich die Definition Arbeitnehmer hinzuziehe,
diese mit den Informationen aus dem Fall begründe und zu dem Ergebnis gelange, dass A auch Arbeitnehmer ist, habe ich doch daraus gleichzeitig die logische Konsequenz, dass M Arbeitgeber ist, oder bin ich auf dem falschen Weg?
Aus dem Sachverhalt ergibt sich ja unmittelbar, dass A des Vertrag mit M geschlossen hat und dieser besagt, dass er sich an Anweisungen etc. halten muss (kurz gefasst).
Muss ich hier tatsächlich noch einem neuen Obersatz bilden, die Definition Arbeitgeber formulieren und den gleichen Inhalt aus dem Sachverhalt ansetzen, um den Arbeitgeber zu begründen? Wie habt ihr das gelöst?
Hoffe es findet sich jemand der Zeit und Lust hat meine Frage zu beantworten :D
Lieben Gruß
Jenny