- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Hallo - hat jemand Lust sich über die EA für das SS auszutauschen? Lieben Gruß
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Ich würde die Vorsatztheorien aus taktischen Überlegungen einfach ablehnen, dann muss ich mir darum gar keine Gedanken machen.Frage: Kann man das im Rahmen von Tatbestand/Vorsatz so einfach bejahen, wenn man weiter unten im Rahmen des Erlaubnistatbestandsirrtums ja grade nochmal diskutiert, ob der Vorsatz eventuell entfällt (auch wenn dann einer anderen Meinung gefolgt wird)
§211 kann ja mit §212 zusammen geprüft werden, das ist dann nicht sonderlich viel mehr im Gutachten. §211 stellt dann eine Qualifikation des § 212 dar, wenn man dies bejaht. So hab ich das gelöst.Hallo zusammen,
meint ihr es ist bei der Strafbarkeit von F in Bezug auf K auch noch erforderlich auf § 211 einzugehen? Ich finde die Lösung wird ausformuliert unfassbar lang..
Danke vorab und viele Grüße
Ich kann auch keine Strafbarkeit bzgl. K und A erkennen. Straßenverkehrsdelikte sind ja nicht zu beachten - hier hätte man evtl. etwas gegen A finden können.Ich sehe keine Strafbarkeiten für A und K. … A fährt zwar das Auto. Aber laut Sachverhalt fährt er im Rahmen der StVO? Oder stehe ich auf dem Schlauch und übersehe etwas? …
Ich kann Dich beruhigen, das Modul hat 10 ECTS und nicht nur 5 ECTSLeider hab ich das Thema hier scheinbar völlig übersehen. Ich hab auch Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung, Gefährliche Körperverletzung und schließlich Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft und Anstiftung geprüft. Mit dem Ergebnis, dass sich bei mir einfach niemand strafbar gemacht hat.... What?!
Nee, ich bin alles noch mal durchgegangen und da ich persönlich die fahrlässige Tötung verneine, sehe ich die Strafbarkeit bei F nicht. Bei S hab ich absolut keine Ahnung, wie man mit dem ETBI umgeht. Da ging es mir wie R2D2. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Anstifter, der dem Täter nur zuruft, er solle das machen, weil er sich genauso irrt, schuldig ist und der, der jemanden umbringt bzw verletzt, nicht.
EDIT: Hab es am Ende komplett anders gelöst.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen, dass ich extrem frustriert bin. Ich bin eigentlich nicht schlecht in Strafrecht. Das hier ist allerdings einer der schwierigsten Fälle, die ich bisher hatte und das bei einer Einsendearbeit und das bei einem 5 ECTS-Fach. Und dann gibt es nur diese eine EA! Ist ja nicht so, dass man nicht Druck hat durch die Änderung des JAG-NRW...
Ahhh, ich hab mich vertan. Die anderen EM liegen ja bei 5 ECTS. Naja, trotzdem war das schon sehr sehr umfangreich...Ich kann Dich beruhigen, das Modul hat 10 ECTS und nicht nur 5 ECTSAnsonsten bin ich bei der Kritik grundsätzlich einer Meinung, vom Umfang war das eher eine Hausarbeit als eine Klausur.