Hey,
bearbeitet noch jemand hier die aktuelle EA?
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Also als Anspruchsgrundlage: Der versuchte Diebstahl des A könnte durch das Mitführen von Winkelschleifer und Schraubenzieher als versuchter Diebstahl mit einem anderen gefährlichen Werkzeug gemäß §§ 242, 244 I Nr 1 a Var. 2, II StGB zu qualifizieren sein.
Dann gibt es beim Tatenschluss hinsichtlich Mitführen anderer gefährlicher Werkzeuge einen Meinungsstreit, ab wann ein anderes gefährliches Werkzeug vorliegt. Das wird ganz am Anfang von Kurseinheit 1 erwähnt, die Streitigkeiten findest du aber auch hier: Problem - Gefährliches Werkzeug i.S.d. §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a StGB - Exkurs - Jura Online
Letztendlich sind die Einbruchswerkzeuge aber keine und so ist man schnell wieder draußen.
Hast du dir die Musterlösung angesehen? Glaube, wir liegen nicht so schlecht 😃Strafrecht kann man irgendwie nie so richtig einschätzen. Mal ist es eine Top-Leistung, dann hat man wieder irgendwas zu oberflächlich bzw. zu ausführlich abgehandelt. Kommt auch immer auf den Dozenten an. :D Schade, dass es nur die eine EA gibt. Zwei wären immerhin auch zwei Chancen, falls es beim ersten mal nicht klappt. Aber wird schon. Ich drück uns die Daumen. Wenn wir es gepackt haben, können wir uns auch gerne in Zukunft mal austauschen, wenn du Interesse hast.
Das klingt doch schon mal gut. :)Hast du dir die Musterlösung angesehen? Glaube, wir liegen nicht so schlecht 😃