Einsendeaufgaben EA WS 19/20

Die Einsendeaufgabe 2b kam ja in der Klausur vom SS2019 als Aufgabe 2a vor.
Nur leider gibt es keine Musterlösung zur SS2019-Klausur.

Ich hab folgendes zu Aufgabe 2b:

Was meint ihr dazu?

:) Vielen Dank. Bei erfolgswirksamer und erfolgsneutraler Abschreibung hab ich gehadert!
 
Hall liebe Mitstudierende :) Kann mir jmd. sagen, wie das ist mit der Zulassung zur Klausur abläuft: Wenn ich nun eine Einsendearbeit bestehe, dann reicht das oder?
Ansonsten finde ich es toll, wenn wir uns hier über Probleme, Lösungen etc. austauschen können :)
 
Ja, eine bestandene EA ist ausreichend.
 
Ich hätte auch Interesse an der Whatsapp Gruppe :)

Hat hier jemand Ein Ergebnis für Aufgabe 3a? :)
 
Ich hätte auch Interesse an der Whatsapp Gruppe :)
 
Hat jemand schon mit den Aufgaben zu Bilanzpolitik und Bilanzanalyse angefangen? Bin mir bei 2c) und 3 sehr unsicher und würde diese gerne vergleichen ..
 
Hallo, ich hänge auch gerade noch an der zweiten EA. Unter anderem an der Aufgabe 2c und 3b. Die Aufgabe 3a könnte ich zur Verfügung stellen, wenn vielleicht jemand die 2c oder 3b hat. Gibt es irgendwo ähnliche Aufgaben bzw. schon irgendwo Hinweise. Danke und Gruß
 
Ich bin jetzt ebenfalls bei der Bearbeitung der 2. EA und hänge etwas an der 2c. Scheint ja ein allgemeines Problem zu sein :D
Für den ersten Geschäftsvorfall habe ich folgendes notiert:

- Das Unternehmen geht davon aus, dass der Fall auch in der Revision verloren geht
- Es werden weitere 5T EUR sonst. Rückstellungen gebildet
- sonst. Rückstellungen 5T an Bank 5T

Was haltet ihr von der Lösung?

Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie sich der Geschäftsvorfall mit der Pensionskasse auf die Bilanz auswirkt. Weiß da jemand etwas genaueres?

An der WhatsApp Gruppe bin ich auch interessiert. @knusperhirsch, ich habe Dich deswegen angeschrieben :)
 
Bei deinem Fall würde die Rückstellung mit der Buchung an die Bank ja ausgezahlt werden oder? Das ist ja noch nicht der Fall, da die Revision abgewartet wird.
Ich habe da: Aufwand 5T EUR an Rückstellungen, da neue zusätzliche Rückstellungen gebildet werden.

Hat schon wer die Aufgabe 3? Da habe ich noch Probleme.
 
BilPolitik Aufgabe 2c habe ich folgendermaßen:
Das Ziel ist ja den Ertrag und ggf auch die Liquidität im Bilanzbild zu drücken.

- Gerichtsurteil:
Zwei Möglichkeiten im Umgang mit dem Urteil:

1) Urteil wird angefochten (in Revision gehen, dann in 01 nicht rechtskräftig, das Verfahren geht wohl in der/den Folgeperiode(n) weiter)
2) Urteil wird angenommen (keine Revision, dadurch rechtskräftig)

Bei Möglichkeit 1 kommen -wenn das Unternehmen erwartet, auch in der Revision zu unterliegen- lediglich weitere 5 T€ in die Rückstellungen dazu (Buchung: So.betr. Aufwand an kurzfr. Fr.kapital 5 T€).
Damit ergibt sich eine Verschlechterung der Ertragslage um 5 T€, aber keine Auswirkung auf die Liquidität (ist ja keine Zahlung geflossen) => nur Ertragswirkung, keine Liquiditätswirkung.

Wenn Möglichkeit 2 genommen wird, dann wird das Urteil spätestens am 28.12.01 bzw. früher, also noch in Periode 01, rechtskräftig,
Wenn angenommen werden kann, daß dann unmittelbar 15 T€ gezahlt werden müssen, also noch in Periode 01, sieht die Sache etwas anders aus.
Buchungssätze hier: a) Kurzfr. FK an UV2 (liq.Mittel) 10 T€ ; b) So. betr. Aufwand an UV2 (liq.Mittel) 5 T€
Neben der Ertrags- auch eine Liquiditätsminderung.

Im Sinne der bilanzpolitischen Ziele wird das Unternehmen natürlich Möglichkeit 2 wählen.
 
Beim zweiten Sachverhalt (betr.Altersvorsorge) ist für mich die Sache recht einfach.
Wenn man keine Pensionskasse einschaltet, passiert ertrags- und liquiditätsmäßig gar nichts: die Rückstellungen (die bereits zum Zeitpunkt der Bildung in der Vergangenheit ertragswirksam wurden) bleiben, Zahlungen fließen keine.
Wenn man sich für die Übertragung auf die Pensionskasse entscheidet, fließt Geld vom Unternehmen ab. Buchungssatz: Rückstellungen an UV2 15 T€.
Ertragswirkung wie gehabt zum aktuellen Zeitpunkt keine.
Daher wird man sich für die zweite Variante entscheiden.
 
@Bitcoin ich habe die Aufgabe 3 schon bearbeitet, aber bin mir bei dem Ergebnis unsicher. Dir wird auf jedenfall S.89ff. weiterhelfen im Grundlagenteil I

- Geschäfts- und Firmenwert sollte nicht berücksichtigt werden, da es hier strittig ist, ob es sich um einen Vermögensgegenstand handelt, daher aus dem Anlagevemögen und Eigenkapital herausnehmen.
- ARAP sollte dem ba.UV zugewiesen werden, wobei der aktivierte Disagio mit dem kurzfr. FK verrechnet wird (die Zahlung wird in t3 fällig, also geringer als 5 Jahre)
- Aktive latente Steuern werden mit dem Eigenkapital verrechnet, da eine Unsicherheit besteht. Soweit passive latente Steuern vorhanden sein sollten, würde man diese zuerst mit den aktiven verrechnen.
- Der aktive Unterschiedsbetrag ergibt sich aus den Pensionsverpflichtungen und wird mit dem Eigenkapital saldiert
- Der JÜ wird zu 75% ausgeschüttet, dieser Anteil sollte dann als kurzfr. FK ausgewiesen werden. Der übrige Anteil wird dem Eigenkapital zugewiesen.

Insgesamt komme ich dann auf Aktivvermögen von EUR 145,000, genaueres gerne auch per PN.
 
Hallo zusammen, es ist mir etwas peinlich, aber wie zum Henker wird denn der Verschuldungsgrad "neudeutsch" genannt? Ist zwar nur ein Punkt, aber ich hasse es, so ein Brett vor dem Kopf zu haben, dass ich vielleicht die blödeste Antwort nicht sehe. Danke.
 
Hi, die Frage habe ich mir auch gestellt :D und bei leverage Ratio gelandet, was sagt ihr?
 
Das habe ich auch
 
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