Einsendeaufgaben EA WS 2021/22

Huhu,
sehr gute Idee. Hat jmd von euch den SV schon angesehen?
Kann das echt sein, dass C ausholt und den A mit Holzlatte und Wahlplakat schlägt?
Müsste das nicht W sein, da dieser das Plakat doch holt? Oder ist das tatsächlich eine weitere Person... ?
 
Hey, ich hab zwar im letzten Semester die EA schon bestanden, hatte mich aber zur falschen Prüfung angemeldet (zum ersten Mal nach 5 Jahren FU) - wollte StR schreiben und hatte mich zu ZR angemeldet, habs erst gemerkt, als die Infos zur Klausur Anfang August kamen und da war´s zu spät, um zu wechseln. Daher wird StR dieses Semester zusammen mit ÖR und VerfR geschrieben.

Die EA möchte ich zur Übung noch mals mitschreiben und freue mich auf Austausch.

LG
Steffi
 
Hey Leute,
habe die EA gerade beendet.

Strafbarkeit des A: §223 I, §§ 223, 224 I Nr. 2
Bei A habe ich ein error in persona. Wegen Gleichwertigkeit jedoch unbeachtlich!
Ich habe hier auch den hinterlistigen Überfalls angeprüft, aber verneint. War einfaches angreifen von hinten. Auch geht keine planmäßigkeit auch dem SV hervor.
Was haltet ihr aber von § 224 I Nr. 5? Schlag auf den Kopf mit einer Heliumflasche. Könnte eine Leben gefährdende Behandlung sein oder?

Bei W: §§ 223 I, 224 I Nr. 2 (-) aberatio ictus, daher kein Vorsatz
§§ 223 I, 224 I, 22, 23 (+) der Versuch an A ist hier unproblematisch
§ 229 (+)

Bin für Verbesserungen offen :)
 
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Huhu,
sehr gute Idee. Hat jmd von euch den SV schon angesehen?
Kann das echt sein, dass C ausholt und den A mit Holzlatte und Wahlplakat schlägt?
Müsste das nicht W sein, da dieser das Plakat doch holt? Oder ist das tatsächlich eine weitere Person... ?
Das hab ich mich beim genaueren Durchlesen auch gerade gefragt, da C vor dieser Passage nicht erwähnt wird und W danach nicht mehr. So wie der SV jetzt geschrieben ist, stellt sich W mit dem Plakat dem A in den Weg, wird dann aber nicht mehr erwähnt. Dafür taucht aus dem Nichts C auf und hat ebenfalls ein solches Plakat in der Hand, mit dem er dann zuschlägt...
 
Kann das echt sein, dass C ausholt und den A mit Holzlatte und Wahlplakat schlägt?
Müsste das nicht W sein, da dieser das Plakat doch holt? Oder ist das tatsächlich eine weitere Person... ?
Hab den Moodle-Betreuer Hr. Kröger diesbezüglich angeschrieben, er hat die Vermutung von Mellimaus_ bestätigt und bei Moodle auch einen entsprechenden Hinweis ins Forum eingestellt: es handelt sich tatsächlich um einen Tippfehler: gemeint ist W, nicht C!
 
Hab den Moodle-Betreuer Hr. Kröger diesbezüglich angeschrieben, er hat die Vermutung von Mellimaus_ bestätigt und bei Moodle auch einen entsprechenden Hinweis ins Forum eingestellt: es handelt sich tatsächlich um einen Tippfehler: gemeint ist W, nicht C!

Ah klasse, dann wissen wir das jetzt :-)
Danke, dass du gefragt hast. Sonst hätte ich noch nachgehakt.
 
Seht ihr Anhaltspunkte dafür bei A 323c zu prüfen, weil er das Weite suchen wollte, während D am Boden kauerte oder ist das zu fernliegend, weil D ja "nur" eine Platzwunde hat und schon Hilfe von B erhielt?
 
Seht ihr Anhaltspunkte dafür bei A 323c zu prüfen, weil er das Weite suchen wollte, während D am Boden kauerte oder ist das zu fernliegend, weil D ja "nur" eine Platzwunde hat und schon Hilfe von B erhielt?
Bei A würde ich das nicht prüfen.

Aber bei W wäre das ein Punkt, den ich mir überlegen würde! Nach 323c II, da er den B behindert. Natürlich gebe es hier keinen Vorsatz!
 
Nochmal zur gef. KV.
Den Schag mit der Heliumflasche als lebensgef. Behandlung kann man doch bejahen oder?
Zumindest habe ich es nun so gemacht. Immerhin ist es ein Schlag auf den Hinterkopf mit einer Heliumflasche!
 
Also ich habs geprüft und verneint. Also hätte er ihm auf dem Boden liegend, senkrecht nach unten mehrmals die Heliumflasch auf sein Gesicht gerammt, hätte ich ja gesagt, bei einem Vorschlaghammer auch. Ich sehe bei einem einfachen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand keine Gefahr des Todes, das führt regelmäßig zu Wunden und Gehirnerschütterungen, Todesgefahr sehe ich nur bei extrem atypischen verläufen, wobei ich denke, dass beides akzeptiert wird. In beiden Fällen schneidet man sich auch keine zusätzlichen Punkte ab, weil wohl jeder gefährliches Werkzeug bejahen dürfte.
 
Seht ihr Anhaltspunkte dafür bei A 323c zu prüfen, weil er das Weite suchen wollte, während D am Boden kauerte oder ist das zu fernliegend, weil D ja "nur" eine Platzwunde hat und schon Hilfe von B erhielt?
Bei A würde ich es auch nicht prüfen, da es an der Erforderlichkeit fehlt (D bekommt ja schon Hilfe von B). Bei W steht zwar nichts davon, dass dem B irgendwer schon hilft, aber es steht auch nichts davon, dass W danach weggeht ohne sich um B zu kümmern. Deshalb frage ich mich - sowohl bei A als auch bei W - ob eine Prüfung von 323c nicht generell etwas in den SV hineinlesen wäre, was da nicht steht.
 
Bei A würde ich das nicht prüfen.

Aber bei W wäre das ein Punkt, den ich mir überlegen würde! Nach 323c II, da er den B behindert. Natürlich gebe es hier keinen Vorsatz!
Hmm, also 323c II hätte ich jetzt ehrlich gesagt erst recht nicht geprüft, weil dafür doch im SV irgendwo stehen müsste, dass A oder W jeweils einen Hilfsbereiten vom Hilfeleisten abhalten oder behindern - dazu steht aber nix im SV...
 
Was meint ihr zu Nothilfe bei W gegenüber B prüfen und bei Gegenwärtigkeit verneinen?
Schwierig... Einerseits lässt sich der SV so deuten, dass W hinzueilt, um B zu unterstützen und zu schützen, andererseits wollte sich A ja bereits aus dem Staub machen, der Angriff war also eindeutig und auch für W deutlich erkennbar beendet, A muss ja zwingend logisch vom Tatort weglaufen haben wollen... Wenn, würde ich das wirklich in ein, zwei Sätzen ganz kurz anreißen und dann schreiben, dass der Angriff aber nicht mehr gegenwärtig war, als W mit dem Plakat zuschlug.
 
Ich dachte, weil so explizit darauf hingewiesen wurde, dass A das Weite suchen wollte, ist das ein Hinweis, die Gegenwärtigkeit zu prüfen und zu verneinen.
 
Also ich habs geprüft und verneint. Also hätte er ihm auf dem Boden liegend, senkrecht nach unten mehrmals die Heliumflasch auf sein Gesicht gerammt, hätte ich ja gesagt, bei einem Vorschlaghammer auch. Ich sehe bei einem einfachen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand keine Gefahr des Todes, das führt regelmäßig zu Wunden und Gehirnerschütterungen, Todesgefahr sehe ich nur bei extrem atypischen verläufen, wobei ich denke, dass beides akzeptiert wird. In beiden Fällen schneidet man sich auch keine zusätzlichen Punkte ab, weil wohl jeder gefährliches Werkzeug bejahen dürfte.
Ich will dir da nicht rein reden, aber ich hatte heute früh ein Fall mit einer Pfanne. Schlag von hinten. Und Nr. 5 wurde bejaht.
Aber am Ende ist es wohl doch eine Argumentationssache.
 
Hmm, also 323c II hätte ich jetzt ehrlich gesagt erst recht nicht geprüft, weil dafür doch im SV irgendwo stehen müsste, dass A oder W jeweils einen Hilfsbereiten vom Hilfeleisten abhalten oder behindern - dazu steht aber nix im SV...
Na ja, W behindert B, der sich gerade um den D kümmert, durch den Schlag.
Aber ich habe es auch nicht geprüft. Ist mir zu offensichtlich, dass es am Vorsatz scheitert!
 
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