- Ort
- Stuttgart
- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 60 von 90
So, habe nun mal für die EA ein neues Thema erstellt, dann können sich alle Teilnehmenden hier über die EA austauschen
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Das hab ich mich beim genaueren Durchlesen auch gerade gefragt, da C vor dieser Passage nicht erwähnt wird und W danach nicht mehr. So wie der SV jetzt geschrieben ist, stellt sich W mit dem Plakat dem A in den Weg, wird dann aber nicht mehr erwähnt. Dafür taucht aus dem Nichts C auf und hat ebenfalls ein solches Plakat in der Hand, mit dem er dann zuschlägt...Huhu,
sehr gute Idee. Hat jmd von euch den SV schon angesehen?
Kann das echt sein, dass C ausholt und den A mit Holzlatte und Wahlplakat schlägt?
Müsste das nicht W sein, da dieser das Plakat doch holt? Oder ist das tatsächlich eine weitere Person... ?
Hab den Moodle-Betreuer Hr. Kröger diesbezüglich angeschrieben, er hat die Vermutung von Mellimaus_ bestätigt und bei Moodle auch einen entsprechenden Hinweis ins Forum eingestellt: es handelt sich tatsächlich um einen Tippfehler: gemeint ist W, nicht C!Kann das echt sein, dass C ausholt und den A mit Holzlatte und Wahlplakat schlägt?
Müsste das nicht W sein, da dieser das Plakat doch holt? Oder ist das tatsächlich eine weitere Person... ?
Hab den Moodle-Betreuer Hr. Kröger diesbezüglich angeschrieben, er hat die Vermutung von Mellimaus_ bestätigt und bei Moodle auch einen entsprechenden Hinweis ins Forum eingestellt: es handelt sich tatsächlich um einen Tippfehler: gemeint ist W, nicht C!
Bei A würde ich das nicht prüfen.Seht ihr Anhaltspunkte dafür bei A 323c zu prüfen, weil er das Weite suchen wollte, während D am Boden kauerte oder ist das zu fernliegend, weil D ja "nur" eine Platzwunde hat und schon Hilfe von B erhielt?
Man könnte die Gehirnerschütterung nehmen. Das wäre eine Not.Kann eine Platzwunde schon eine Not sein nach 323c?
Bei A würde ich es auch nicht prüfen, da es an der Erforderlichkeit fehlt (D bekommt ja schon Hilfe von B). Bei W steht zwar nichts davon, dass dem B irgendwer schon hilft, aber es steht auch nichts davon, dass W danach weggeht ohne sich um B zu kümmern. Deshalb frage ich mich - sowohl bei A als auch bei W - ob eine Prüfung von 323c nicht generell etwas in den SV hineinlesen wäre, was da nicht steht.Seht ihr Anhaltspunkte dafür bei A 323c zu prüfen, weil er das Weite suchen wollte, während D am Boden kauerte oder ist das zu fernliegend, weil D ja "nur" eine Platzwunde hat und schon Hilfe von B erhielt?
Hmm, also 323c II hätte ich jetzt ehrlich gesagt erst recht nicht geprüft, weil dafür doch im SV irgendwo stehen müsste, dass A oder W jeweils einen Hilfsbereiten vom Hilfeleisten abhalten oder behindern - dazu steht aber nix im SV...Bei A würde ich das nicht prüfen.
Aber bei W wäre das ein Punkt, den ich mir überlegen würde! Nach 323c II, da er den B behindert. Natürlich gebe es hier keinen Vorsatz!
Schwierig... Einerseits lässt sich der SV so deuten, dass W hinzueilt, um B zu unterstützen und zu schützen, andererseits wollte sich A ja bereits aus dem Staub machen, der Angriff war also eindeutig und auch für W deutlich erkennbar beendet, A muss ja zwingend logisch vom Tatort weglaufen haben wollen... Wenn, würde ich das wirklich in ein, zwei Sätzen ganz kurz anreißen und dann schreiben, dass der Angriff aber nicht mehr gegenwärtig war, als W mit dem Plakat zuschlug.Was meint ihr zu Nothilfe bei W gegenüber B prüfen und bei Gegenwärtigkeit verneinen?
Ich will dir da nicht rein reden, aber ich hatte heute früh ein Fall mit einer Pfanne. Schlag von hinten. Und Nr. 5 wurde bejaht.Also ich habs geprüft und verneint. Also hätte er ihm auf dem Boden liegend, senkrecht nach unten mehrmals die Heliumflasch auf sein Gesicht gerammt, hätte ich ja gesagt, bei einem Vorschlaghammer auch. Ich sehe bei einem einfachen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand keine Gefahr des Todes, das führt regelmäßig zu Wunden und Gehirnerschütterungen, Todesgefahr sehe ich nur bei extrem atypischen verläufen, wobei ich denke, dass beides akzeptiert wird. In beiden Fällen schneidet man sich auch keine zusätzlichen Punkte ab, weil wohl jeder gefährliches Werkzeug bejahen dürfte.
Na ja, W behindert B, der sich gerade um den D kümmert, durch den Schlag.Hmm, also 323c II hätte ich jetzt ehrlich gesagt erst recht nicht geprüft, weil dafür doch im SV irgendwo stehen müsste, dass A oder W jeweils einen Hilfsbereiten vom Hilfeleisten abhalten oder behindern - dazu steht aber nix im SV...