Ich finde halt nicht in Ordnung, dass scheinbar alle Studierenden, die solche Standard Definitionen verwenden, unter Generalverdacht gestellt werden, sie hätten während der Klausur das irgendwo abgeschrieben, nur weil sie im Rahmen einer Onlineklausur theoretisch die Möglichkeit dazu haben!
Zumal es in kaum einem Fach so leicht ist wie in Jura, Prüfungen so zu gestalten, dass einem alle Bücher und Skripte und Datenbanken nicht viel nützen, wenn man nicht ausreichend gelernt und geübt hat - die Punkte gibt es ja schließlich nicht für die Wiedergabe von Definitionen und Prüfungsschemata, sondern für das Erkennen von Problemen, Schwerpunkten und Meinungsstreitigkeiten sowie für eine saubere Argumentation. Und das kann man ohne vorheriges Lernen nicht mal kurz eben so aus einem Buch abschreiben in zwei oder drei Stunden.
Mittlerweile gibt es auch einige Lehrstühle, die das erkannt haben und zB die Verwendung der Skripte explizit erlauben. Deswegen sind die Klausuren keineswegs einfacher. Und außerdem kann man ja auch in der beruflichen Praxis später Lehrbücher, Kommentare etc zu Rate ziehen wenn man ein juristisches Problem lösen muss.
Ich habe auch erst mit MMS gehadert wegen der vielen Kommentare hier im Forum in den letzten Semestern, aber Strafrecht interessiert mich und MMÖ spricht mich einfach so gar nicht an, zudem die Lehrstuhlinhaberin ja auch für durchaus anspruchsvolle Prüfungen und eine strenge Korrektur bekannt ist. Deshalb hab ich mich dann doch für MMS entschieden. Aber mit Bauchweh...
Ich wünsche allen, die diesmal nicht bestanden haben, dass es im Herbst eine Präsenzklausur gibt, bei welcher diese unschöne "Plagiats"-Thematik dann hoffentlich Geschichte ist!