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kannst Du die Aufgaben mit Lösungen mal hochladen?Also einen Teil der Aufgaben gab es damals mal in einer EA.
Könnte nicht auch der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt vorliegen S.18Für mich liegt hier glasklar der Fall des §936 III vor. So auch auf S.9 unten
Also einen Teil der Aufgaben gab es damals mal in einer EA.
Da waren die Lösungen folgende :
A1: BCD
A2: ABE
A3: D
A4: ABCD
A5: AC
Also einen Teil der Aufgaben gab es damals mal in einer EA.
Da waren die Lösungen folgende :
A1: BCD
A2: ABE
A3: D
A4: ABCD
A5: AC
Bei A5 würde ich A,B,C,E sagen. A, weil S.75 KE2 in der KE sagt, dass Kaufleute formlos bürgen können. E, weil für mich aus S.89 KE2 ("Hierin ist eine garantieähnliche Wirkung zu sehen, aus der die Muttergesellschaft verpflichtet ist.") i.V.m. S.87 KE2 Bsp. ("...der den G verpflichtet, dafür einzustehen,...") folgt, dass also wie bei einem Bürgen die Muttergesellschaft zu zahlen hat.
Da war aber unsere Aufgabe 1 deren Aufgabe 3A1: BCD
A2: ABE
A3: D
A4: ABCD
A5: AC
Die Bürgschaft ist akzessorisch, die Schuldmitübernahme aber nicht.Kann mir jemand sagen, warum bei A9 B nicht angekreuzt wird ?
Habe jetzt A1 BCD, A2 ABE; A3 D, A4 ABCD, A5 AC, A6 C, A7 A, A8 AD, A9 AD, A10 AE