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Definitiv! Wobei ich D sogar noch unbestimmter finde, denn woher soll jemand wissen, was im Eigentum des SiG steht (das Argument trifft wiederum auch auf B zu, aber noch mehr auf D).Bei A3 würde ich eher B statt A sagen, weil was sich doch in einem Raum gerade befindet, ist doch klar abgrenzbar, oder nicht?
siehe Seite 39 Teil 2Ich hab keine Ahnung was Pfandreife ist,
Wieso habt hier hier B ist nicht D der neue Gläubiger ?
Aufgabe 8 verstehe ich nicht..
Für mich liegt hier glasklar der Fall des §936 III vor. So auch auf S.9 unten. K wird hier mangels anderweitiger Sachverhaltsangaben Besitzer der BodyCam sein, sodass selbst ein gutgläubiger D nicht Antwort E bejahen kann. Auch für mich bleibt es bei den Antworten A und D. Antwort B scheidet mMn auch aus, einmal, weil ich in dem Hemmer/Wüst-Fallbuch auf S.220 auch nicht lesen kann, dass man an den neuen Eigentümer zu zahlen hat. Würde ja auch keinen Sinn machen, weil hier K und D ja in keinerlei Beziehung stehen. Andererseits ergibt sich für mich aus S.9 auch nicht, dass K an den neuen Eigentümer zahlen könnte. Sollten die Aufgabenersteller das nicht so sehen, haben wir hier auf jeden Fall das Recht auf unserer Seite.Die find ich auch komisch...
Gemäß Skript 2, S. 9 ist Antwort A schon mal richtig: Wenn K an V zahlt, hat er die Bedingung erfüllt und wird Eigentümer. Demnach muss Antwort C falsch sein. Antwort E wäre falsch, wenn D beim Erwerb nicht gutgläubig war - das geht leider aus dem Sachverhalt nicht so richtig hervor, ob zwischen der Einigung über den Eigentumsübergang und der Abtretung der Rechte des V an D eine gewisse Zeit verstrichen ist oder ob das nahezu zeitgleich erfolgt ist. In letzterem Fall würde ich D für bösgläubig halten, dann wäre Antwort E falsch, s. § 936 II... Antwort D ist laut Skript S. 9 auch richtig: zunächst erwirbt D das Eigentum, verliert es aber unter Umständen wenn K an V zahlt, wieder. Antwort B finde ich komisch, weil es ja im Sachverhalt heißt, K weiß von D oder zumindest von der Abtretung nix - wieso sollte er dann an ihn zahlen??? Abgesehen davon halte ich die Antwort aber auch für richtig, denn durch die Abtretung kann K richtigerweise auch an D zahlen. Ich frag mich nur, wieso da steht, dass K nichts davon erfährt, also von der Abtretung. Das würde doch nur Sinn machen, wenn man annimmt, dass K zwar weiß, dass V an D nochmal verkauft hat, aber nicht weiß, dass V seine Rechte gegen K an den D abgetreten hat. Dann würde K an D zahlen, müsste aber subjektiv davon ausgehen, dass er eigentlich an V zahlen müsste.
Somit meiner Meinung nach richtig sind die Antworten A und D. Bei B bin ich mir sehr unsicher...