Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ja genau es ist § 15 I und die Rosinentheorie kommt zum Einsatz
Ja ich verstehe dich Arcenciel. Hatte dasselbe Problem, ob das eine auf das andere anwendbar ist, habe aber einfach anstatt eines zweiten Gesellschafters den Namen der OHG benutzt, also halt iwie die Theorie so auf den Fall projiziert, dass es Sinn macht. Ich glaube auch nicht, dass es daran scheitert. Den Streit würde ich auch keineswegs weglassen wollen, sonst hat der ganze Fall für mich ja wirklich gar keine Höhepunkte :D