- Hochschulabschluss
- Erste Juristische Prüfung (EJP)
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Arts
- Studiengang
- Master of Laws
- Status Diplom
- abgeschlossen
Frage ist ja, wie weit man sich das aussuchen kann. Wenn jetzt bei der Masterarbeit doch eine ganze Latte an "Bewerbern" trotz 4-6 angegebener Prioritäten keinen Platz kriegen und auf - thematisch - völlig fernliegende Restplätze verwiesen werden. Und du kriegst offenbar auch keine "Wartepunkte". Heißt, wenn man sich auf einen speziellen Lehrstuhl ausrichtet wartet man nachher ein paar Semester. Alles irgendwie nicht Sinn der Übung eines (berufsbegleitenden) Masters an einer Fern-Uni...Ich habe bei dem Lehrstuhl Haratsch gute Erfahrungen gemacht. Sowohl die Kommunikation innerhalb der Seminarveranstaltung als auch die Betreuung während der Bachelorarbeit waren gut. Einzig die Korrekturdauer ist zu bemängeln, diese dauert in meinem Fall schon über 5 Monate. Der Lehrstuhl ist entweder unterbesetzt, oder hat einfach zuviel zu tun bezüglich Klausurkorrekturen etc. Auskunft über den aktuellen Stand der Korrektur wird verwehrt.