Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55109 Unternehmensrecht I

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Das Modul wird pro Kalenderjahr immer abwechselnd von 2 unterschiedlichen Lehrstühlen betreut. Der Lehrstuhl von 2017 neigt eher zu handelsrechtlichen Sachverhalten, der von 2018 eher zu gesellschaftsrechtlichen. Somit müsste WS 18/19 und SS 19 wieder tendenziell eher Handelsrecht drankommen, WS 19/20 und SS 20 dann wieder hauptsächlich Gesellschaftsrecht usw..

Ich habe dieses Semester (SS 18) geschrieben und mich somit bei der Klausurvorbereitung größtenteils auf Gesellschaftsrecht konzentriert.

Am Anfang war es für mich ein Buch mit sieben Siegeln, wenn man ein paar Fälle gemacht hat, merkt man aber, dass es doch meistens dasselbe ist.
Bei Gesellschaftsrecht geht es eigentlich immer nur um Entstehung, Vertretung, Haftung der jeweiligen Gesellschaftsformen/Gesellschafter.
Ich habe mir für alle Gesellschaftsformen grüne Markierungen für Entstehung, gelbe für Vertretung und rote für Haftung ins Gesetz gemacht, und auf einmal war es dann doch recht gut machbar.
Die einzige Schwierigkeit ist hier, dass der Lehrstuhl in seine Fälle gerne Schuldrecht mit einbaut, da das bei den meisten schon etwas her ist, sollte man sich Schuldrecht, insbesondere die Prüfung von Schadensersatz, auf jeden Fall nochmal anschauen. Auch würde ich mir die Fälle auf Moodle ansehen, die fand ich auch recht hilfreich.

Zu dem Lehrstuhl, der eher zu Handelsrecht tendiert kann ich dementsprechend leider nichts sagen (außer ich hab die Klausur nicht bestanden und muss nächstes Semester nochmal ran, dann wird sich das ändern)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
ich habe heute das Ergebnis meiner ESA bekommen. Leider nicht bestanden. Wisst ihr wie eine Nachkorrektur beantragt werden kann.
Merkwürdig, dass es nur einen Korrektor gibt. In Arbeitsrecht hatte ich auf der ESA 2 stehen und das bei 94 Punkten

Danke vorab!
 
Hat jemand beim Lehrstuhl von Frau Völzmann-Stickelbrock mitgeschrieben und kann vielleicht noch seine Erfahrungen mitteilen oder vielleicht auch ein paar Tipps geben? Mir ist bereits bekannt, dass bei ihren Klausuren tendenziell eher Handelsrecht drankommt. Ich bereite mich aktuell mit den Fällen von Hemmer vor und habe nicht das Gefühl dass es ausreichend ist. Würde mich über Tipps freuen! :danke:
 
Hallo,
ich hätte eine Frage an die Leute, die die Klausur schon geschrieben haben bzgl. der Ausführlichkeit der Klausur. In Schuldrecht BT wurde in den Mentoriaten explizit darauf hingewiesen, unstrittiges sofort in ein bis zwei Sätzen abzuhandeln. Ggf. auch im Urteilsstil.
In den Mentoriaten zum Unternehmensrecht ist mir aufgefallen, dass selbst offensichtlich unproblematische Prüfungspunkte bis ins kleinste Detail im Gutachtenstil ausgeschrieben werden.
Ist das dann auch in der Klausur nötig? Eig wird doch immer Wert darauf gelegt, dass der Klausurschreiber die Probleme erkennt und nur die ausführlich behandelt.
Danke schon mal im Voraus :)
 
Hallo,
ich hätte eine Frage an die Leute, die die Klausur schon geschrieben haben bzgl. der Ausführlichkeit der Klausur. In Schuldrecht BT wurde in den Mentoriaten explizit darauf hingewiesen, unstrittiges sofort in ein bis zwei Sätzen abzuhandeln. Ggf. auch im Urteilsstil.
In den Mentoriaten zum Unternehmensrecht ist mir aufgefallen, dass selbst offensichtlich unproblematische Prüfungspunkte bis ins kleinste Detail im Gutachtenstil ausgeschrieben werden.
Ist das dann auch in der Klausur nötig? Eig wird doch immer Wert darauf gelegt, dass der Klausurschreiber die Probleme erkennt und nur die ausführlich behandelt.
Danke schon mal im Voraus :)
Ich habe das alles (insbesondere die Handelsrechtsthemen) so ausführlich geprüft wie in den Videobesprechungen, auch wenn ich mir dabei teilweise etwas komisch vorkam, weil es teilweise unproblematisch war. Hatte 85 Punkte, kann also nicht schlecht gewesen sein.
 
Modul im Sommersemester 2020 belegt. Je nachdem welcher Lehrstuhl prüft, ist mit einem eher handelsrechtlichen oder eher gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt zu rechnen. Ganz scharf trennen lassen sich die beiden Bereiche aber ohnehin nicht...

Im Handelsrecht ist es wichtig, dass man etwa detailliert prüft, ob ein Gewerbe bzw. ein Handelsgewerbe vorliegt. Jeder Punkt muss angesprochen werden, sonst verschenkt man wertvolle und auch leicht erreichbare Punkte, wenn man lapidar in einem Satz nur feststellt, dass ein Handelsgewerbe gegeben ist. Auch beim Kaufmannsbegriff nicht schludern, sondern schön der Reihe nach §1, §2 etc durchprüfen... Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft kam ebenfalls schon in mehreren Klausuren vor, daran muss man bei einer Anfechtung stets denken. Auch die Handelsregisterpublizität kam schon einige Male dran, der entsprechende § 15 HGB ist nicht eben selbsterklärend, sollte man definitiv vor der Prüfung schon mal gelesen haben!

Im Gesellschaftsrecht ist ein immer wiederkehrendes Prüfungsthema Austritt eines alten Gesellschafters oder Beitritt eines neuen Gesellschafters nach Entstehen einer Verbindlichkeit. Ebenso die Unterscheidung zwischen Haftung den anderen Gesellschaftern gegenüber und Haftung nach außen zu Dritten (Kunden, Lieferanten etc). Bei Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung ist in der Klausur oft zu prüfen, ob ein Gesellschafter seine Einlage bereits voll erbracht hat und ob seine Haftung nachträglich wieder aufgelebt ist.

Hier sollte man die alten EAs und Klausuren in Moodle durcharbeiten, dann hat man aus beiden Gebieten die Klassiker eigentlich drauf und diese wiederholen sich in den Prüfungen auch immer wieder...
 
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