Hallo zusammen,
nachdem ich wohl die meiste Erfahrung mit BGB IV sammeln konnte, geselle ich mich auch mal dazu.
BGB IV war das einzige Modul, das ich wiederholen musste und wenn ich etwas mache, dann gründlich!
Also habe ich BGB IV gleich dreimal (!!) geschrieben!
Ich kann im Nachhinein nur spekulieren, denn ich finde ZPO nicht unlösbar, im Gegenteil. Es ist sehr
schematisch aufgebaut (ok, für mich eher suboptimal). Wahrscheinlich sehe ich ZPO zu pragmatisch.
1. Versuch LS Prinz
Der Klausurfall war wirklich lösbar (Widerklage), also keine Überraschung.
Vielmehr war ich die Überraschung. Ich habe den Kardinalfehler gemacht (den ich im Voraus immer belächelt
habe, weil mir SOWAS nicht passiert, weil doch superklar): Keine Trennung zwischen Verpflichtungs-und
Verfügungsgeschäft.

Ich kann es nur darauf schieben, dass ich gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr Herr meiner Sinne war.
2. Versuch LS Kubis
Kubis legt mehr Wert auf materielles Recht.
Der Gedanke wegen BGB IV evtl. den BoL an den Nagel hängen zu müssen, hat bei mir nicht wirklich zu einer ent-
spannten Klausuratmosphäre beigetragen. Der Klausurfall war für Kubis Verhältnisse wirklich einfach und was mache
ich? Anstatt zu schreiben, suche ich erst einmal eine halbe Stunde nach dem Haken. Die Zeit hat mir dann hinten
gefehlt.
Also knapp daneben aber immerhin durch die Ausgleichsregel wieder im Rennen.
3. Versuch LS Prinz
Zwischenzeitlich war ich in BGB IV recht fit. Es klingt vielleicht doof aber so war es letztlich. Aus Routine habe ich (in meinen Augen) Selbst-
verständliches nicht mehr hingeschrieben. Ähnlich wie früher in Mathe mit den Zwischenschritten. Geht gar nicht und kostet wertvolle Punkte.
Es hat dennoch gereicht, wobei ich durch die bestandene IPR Klausur auch hätte ausgleichen können.
Ich finde es mittlerweile egal, bei welchem Lehrstuhl ihr schreibt. Klar, Kubis hat in der Regel etwas mehr materielles Recht aber ich habe den Eindruck, dass der LS im Gegensatz zu früheren Jahren schon etwas in den Klausuren abgespeckt hat.
Was in dem Modul meiner Meinung nach das Problem ist, ist einfach der Umfang. Wenn wenigstens vorab eine Eingrenzung zwischen Erkenntnis-
verfahren und ZV erfolgen würde...
Ich habe mich zum Schluss mit allen Sonderfällen beschäftigt, was m.E. überflüssig war. Lernt die basics und die richtig, vor allem sauber die Prüfungsschemata. Materielles Recht ist auf jeden Fall ebenfalls erforderlich. Überraschendes kam für mich in keiner Klausur. Es lag eher
an der falschen Vorbereitung (Technik).
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Durch die EAs der jeweiligen Lehrstühle erhält mal ein Gefühl dafür, wie die Klausuren gestellt werden.
Die Klausurbesprechungen Prinz haben mir nicht geholfen. Auch wenn die genannten Fehler durchaus ein Problem in den Klausuren darstellen, so kann ich mit "Studibeschimpfungen" nichts anfangen. Meinen Fehler in der 1. Klausur kann ich beispielsweise selbst nicht rational erklären.
Schrifltiche Klausurlösungen würden mir hier eher helfen.
Alles in allem ist BGB IV durchaus machbar. Ich würde allerdings den "geraden Weg" empfehlen und die BGB Module hintereinander weg schreiben und zwischen der Klausurzulassung und der Klausur nicht so viel Zeit verstreichen lassen, wie in meinem Fall. Das war m.E. der größte Fehler, da dadurch
BGB IV zu einer never ending story wurde.
Aber ein Positives hatte das Ganze:
Während ich während des Studiums immer mal wieder ans Aufgeben gedacht habe, wurde mir auf einmal klar, dass ich mich nicht durch ein Modul von meinem Ziel abbringen lasse. So hat dann wenigstens auch IPR direkt geklappt (eigentlich wollte ich mir dafür die Ausgleichsregelung aufsparen).
Das war mein sehr persönlich gefärbter Erfahrungsbericht aber bei den vielen positiven Beispielen, muss ja auch mal ein Bericht hin, wie man es nicht machen sollte

.
Ihr schafft das!!!!
