Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55113 BGB IV

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Hallo,

nachdem ich BGB IV zweimal schreiben durfte, kann ich etwas zu beiden Lehrstühlen sagen:
Sommersemester immer Lehrstuhl Kubis,
Wintersemester immer Lehrstuhl Prinz von Sachsen.

Die Anforderungen der beiden Lehrstühle unterscheiden sich deutlich!

Das Kursmaterial besteht aus drei Kurseinheiten mit rund 600 Seiten Lehrmaterial. Ich empfinde die Einheiten als durchschnittlich geeignet.

Darüber hinaus hatte ich von Hemmer/Wüst die Fallsammlungen ZPO I und II durchgearbeitet. Ich finde die Klasse, weil die einzelnen Probleme in kleinen Häppchen durchgenommen werden.

Weiter hatte ich noch das Fallbuch von Assmann „Fälle zum Zivilprozessrecht“. Dieses hat vor allem aufwändige Fälle mit vielen Aspekten und Problemen. Für mein empfinden, gehen die Fälle zu sehr in die Tiefe.

Lehrbücher habe ich nicht genutzt.

Unbedingt zu empfehlen sind Mentoriate (sofern angeboten und erreichbar). Der Stoff ist so umfangreich, dass es ganz nützlich ist, sich mit anderen darüber auszutauschen und Fragen zu klären. Ich habe in meinem ganzen Studium gerne und oft Mentoriate besucht. Noch ein großer Vorteil: man lernt Kommilitonen kennen. Eine große Bereicherung fürs Studium und auch darüber hinaus.

Ebenso zu empfehlen sind die Seminare der Fachschaft in Hagen. Im Sommersemester würde ich das sogar als Pflichtveranstaltung ansehen.

EAs und Klausuren wären die finale Vorbereitung, dazu unten noch etwas.

Leider gibt es von den Klausuren keine Musterlösungen, nach meiner persönlichen Meinung ist das vollkommener Schwachsinn und eine Unverschämtheit. Von den Klausuren des Prinzen gibt es zumindest Videobesprechungen. Durch die habe ich mich durchgequält und die Gliederung mit Hinweisen notiert. Ein Königreich für eine schriftliche Musterlösung …

Wie Ihr seht, ist die Vorbereitung mit einigem Aufwand verbunden.


Im Sommersemester wird BGB IV stets vom Lehrstuhl Kubis betreut.
Man hatte mich vor der Klausur gewarnt. Ich habs ignoriert und versemmelt. Grund ist, dass die Klausurerstellerin neben dem ZPO/ZVR noch schön was an Sachenrecht oben drauf packt. Die Klausuren werden allgemein als sehr anspruchsvoll angesehen. Die Statistik der Noten ist wenig erfreulich.

Im Wintersemester beim Prinzen, ist der Sachenrecht Anteil deutlich geringer und der eigentliche Lehrstoff steht im Vordergrund.

Für die finale Vorbereitung ist es ganz wichtig, dass Ihr Euch nur mit den passenden EAs und Klausuren vorbereitet die im Sommer- oder im Wintersemester beim jeweiligen Lehrstuhl waren. Die anderen habe ich ignoriert. So könnt Ihr am besten beurteilen, wie der jeweilige Lehrstuhl „tickt“.

Im Anhang habe ich noch meine Übersicht über die EAs / Klausuren der letzten Jahre im Wintersemester vom Prinzen angehangen.

Vom Thema her ist BGB IV sicherlich sehr interessant, allerdings bin ich froh, dass ich es nun abhaken kann.

Viel Erfolg!
 

Anhänge

  • 55113 - BGB IV - Klausurthemen.pdf
    49,4 KB · Aufrufe: 552
Hallo zusammen,

ich habe das Glück gehabt, die Klausur nur einmal schreiben zu müssen, daher kenne ich nur die Wintersemestervariante.
Aber ich glaube, für beide Semester gilt: man darf das Modul nicht unterschätzen! Auf keinen Fall! Es ist wirklich sehr viel Stoff, und mit dem muss man sich aktiv auseinandersetzen.
Meine Tipps für die Vorbereitung:
- Hemmer Fallsammlungen sind sehr hilfreich, da kann ich mich Aehzebaer nur anschließen,
- die alten EAs und Klausuren - Pflicht! Lasst euch nicht durch die Schimpftiraden in den Klausurbesprechungen entmutigen. Blendet sie aus, oder schneidet sie mit entsprechenden Tools weg, aber hört euch die eigentlichen Erklärungen zu dem Stoff unbedingt an.
- Lehrbücher: Irmgard Gleußner, Zivilprozessrecht, JURIQ Erfolgstraining (bei Amazon: https://www.amazon.de/Zivilprozessrecht-JURIQ-Erfolgstraining-Irmgard-Gleußner/dp/3811463357/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1494919085&sr=1-1) Das Buch fand es sehr gut, strukturiert und verständlich geschrieben.

Ich wünsche euch allen viel Erfolg und auch viel Glück in der Klausur (das braucht man bei BGB IV auch im besonderen Maße ;-))
:daumen:
 
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Hallo zusammen,

nachdem ich wohl die meiste Erfahrung mit BGB IV sammeln konnte, geselle ich mich auch mal dazu.

BGB IV war das einzige Modul, das ich wiederholen musste und wenn ich etwas mache, dann gründlich!
Also habe ich BGB IV gleich dreimal (!!) geschrieben!
Ich kann im Nachhinein nur spekulieren, denn ich finde ZPO nicht unlösbar, im Gegenteil. Es ist sehr
schematisch aufgebaut (ok, für mich eher suboptimal). Wahrscheinlich sehe ich ZPO zu pragmatisch.

1. Versuch LS Prinz
Der Klausurfall war wirklich lösbar (Widerklage), also keine Überraschung.
Vielmehr war ich die Überraschung. Ich habe den Kardinalfehler gemacht (den ich im Voraus immer belächelt
habe, weil mir SOWAS nicht passiert, weil doch superklar): Keine Trennung zwischen Verpflichtungs-und
Verfügungsgeschäft. :hammer1:
Ich kann es nur darauf schieben, dass ich gesundheitlich angeschlagen und nicht mehr Herr meiner Sinne war.
2. Versuch LS Kubis
Kubis legt mehr Wert auf materielles Recht.
Der Gedanke wegen BGB IV evtl. den BoL an den Nagel hängen zu müssen, hat bei mir nicht wirklich zu einer ent-
spannten Klausuratmosphäre beigetragen. Der Klausurfall war für Kubis Verhältnisse wirklich einfach und was mache
ich? Anstatt zu schreiben, suche ich erst einmal eine halbe Stunde nach dem Haken. Die Zeit hat mir dann hinten
gefehlt.
Also knapp daneben aber immerhin durch die Ausgleichsregel wieder im Rennen.
3. Versuch LS Prinz
Zwischenzeitlich war ich in BGB IV recht fit. Es klingt vielleicht doof aber so war es letztlich. Aus Routine habe ich (in meinen Augen) Selbst-
verständliches nicht mehr hingeschrieben. Ähnlich wie früher in Mathe mit den Zwischenschritten. Geht gar nicht und kostet wertvolle Punkte.
Es hat dennoch gereicht, wobei ich durch die bestandene IPR Klausur auch hätte ausgleichen können.

Ich finde es mittlerweile egal, bei welchem Lehrstuhl ihr schreibt. Klar, Kubis hat in der Regel etwas mehr materielles Recht aber ich habe den Eindruck, dass der LS im Gegensatz zu früheren Jahren schon etwas in den Klausuren abgespeckt hat.
Was in dem Modul meiner Meinung nach das Problem ist, ist einfach der Umfang. Wenn wenigstens vorab eine Eingrenzung zwischen Erkenntnis-
verfahren und ZV erfolgen würde...
Ich habe mich zum Schluss mit allen Sonderfällen beschäftigt, was m.E. überflüssig war. Lernt die basics und die richtig, vor allem sauber die Prüfungsschemata. Materielles Recht ist auf jeden Fall ebenfalls erforderlich. Überraschendes kam für mich in keiner Klausur. Es lag eher
an der falschen Vorbereitung (Technik).
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Durch die EAs der jeweiligen Lehrstühle erhält mal ein Gefühl dafür, wie die Klausuren gestellt werden.
Die Klausurbesprechungen Prinz haben mir nicht geholfen. Auch wenn die genannten Fehler durchaus ein Problem in den Klausuren darstellen, so kann ich mit "Studibeschimpfungen" nichts anfangen. Meinen Fehler in der 1. Klausur kann ich beispielsweise selbst nicht rational erklären.
Schrifltiche Klausurlösungen würden mir hier eher helfen.

Alles in allem ist BGB IV durchaus machbar. Ich würde allerdings den "geraden Weg" empfehlen und die BGB Module hintereinander weg schreiben und zwischen der Klausurzulassung und der Klausur nicht so viel Zeit verstreichen lassen, wie in meinem Fall. Das war m.E. der größte Fehler, da dadurch
BGB IV zu einer never ending story wurde.
Aber ein Positives hatte das Ganze:
Während ich während des Studiums immer mal wieder ans Aufgeben gedacht habe, wurde mir auf einmal klar, dass ich mich nicht durch ein Modul von meinem Ziel abbringen lasse. So hat dann wenigstens auch IPR direkt geklappt (eigentlich wollte ich mir dafür die Ausgleichsregelung aufsparen).
Das war mein sehr persönlich gefärbter Erfahrungsbericht aber bei den vielen positiven Beispielen, muss ja auch mal ein Bericht hin, wie man es nicht machen sollte:-D.

Ihr schafft das!!!!:daumen:
 
Hallo zusammen,

ich bin dabei, mich organisatorisch und psychisch auf das kommende Semester vorzubereiten und auch auf die ZPO Klausur :panik:

Nachdem ich die vorliegenden Erfahrungsberichte gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass keiner das ZPO-Fallrepetitorium von Zimmermann erwähnt, zumal es als Fallbuch extra in den Literaturhinweisen des Moduls empfohlen wird (KE 1, S. VI). Hat jemand Erfahrungen damit?
 
Es hat dennoch gereicht, wobei ich durch die bestandene IPR Klausur auch hätte ausgleichen können.
/QUOTE]

Ähm, hab ich etwas verpasst? Wie man kann das mit IPR ausgleichen? Ich habe im WS 16/17 IPR und BGB IV geschrieben, IPR bestanden und BGB IV leider nicht. ZPO ist doch ein Pflichtmodul, wusste nicht dass man das ausgleichen kann?? Wo steht das? Wenn ich BGB IV nicht schreiben muss, dann lass ich es natürlich lieber:-D. Denn für die erste Klausur habe ich sehr viel gelernt und es hat nicht gereicht. Für IPR habe ich nur zwei Tage gelernt, weil ich mit BGB IV einfach nicht fertig wurde, und siehe da, IPR habe ich bestanden. Ich traue mich gar nicht diese Klausur nochmal zu schreiben:redface:.
 
@tweety001

Es gibt verschiedene Ausgleichsregelungen im BoL, Details siehe Prüfungsordnung www.fernuni-hagen.de/rewi/download
Voraussetzung für den Ausgleich bei Pflichtmodulklausuren: Du musst in der nicht bestandenen Pflichtmodul-Klausur mindestens 25 Punkte erreicht haben und Du musst in einer anderen Pflichtmodul-Klausur genügend Punkte erzielt haben um ausgleichen zu können, zusammengezählt müssen die Punktzahlen der beiden Klausuren mindestens 100 Punkte ergeben.
Bitte lies Dir die Details dazu in der Prüfungsordnung durch.
 
Woher nehmt ihr die Info, dass im Sommersemester immer Kubis dran ist? Ich finde in den Studien- und Prüfungsinformationen immer nur den Namen Gessaphe im Modul ZPO. Ich würde nämlich sehr gerne wissen, ob der Prinz dieses Semester (Sommersemester 2018) dran ist - denn dann würde ich die Klausur schreiben, ansonsten nicht.

EDIT: Hat sich erledigt - man sollte halt mal die Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 lesen...
 
Nachdem auch ich es im vergangenen Semester mit BGB IV aufnehmen musste, wollte ich nun hier auch einmal meinen Eindruck teilen:

Zugegebenermaßen hatte ich wahnsinnigen Respekt, bis schon fast Panik vor diesem Modul, da sich dank der Statistiken ja nicht gerade Gutes erahnen lässt und dann war es auch noch ein Sommersemester, in dem somit eine Klausur von Prof. Kubis auf dem Plan stand und nachdem ich die letzte Durchfallquote von über 90% gesehen hatte dachte ich nur na klasse, das kannst du garantiert nächstes Semester nochmal machen... Ich wollte es aber auch nicht aufschieben und somit dachte ich mir hänge ich mich mal rein und versuche es.

Ich habe mir die Skripte genommen und relativ schnell gemerkt, dass ich es niemals schaffen werde alle zu lesen, weder zeitlich noch vom Interesse, da sie wirklich nicht gerade spannend geschrieben sind (was sicherlich auch dem Stoff geschuldet ist). Also habe ich mir alte Klausuren aus den vergangenen Semestern angeschaut. Zusammen mit den Klausuren und den Skripten habe ich mir dann Schemata für die einzelnen Klagearten und "klassischen Problembereiche" erstellt. Dies schein mir insbesondere aus klausurtaktischen Gründen sinnvoll, nicht lediglich den abstrakten Stoff zu lernen, sondern immer direkt so zu verpacken, wie man es dann in der Klausur auch braucht. Hierbei merkt man dann auch recht schnell, dass es sehr viele Punkte gibt, die immer gleich laufen und die man eigentlich stupide auswendig lernen kann. Wenn man genug Klausuren liest erübrigt sich jedoch auch das Auswendiglernen, denn irgendwann kommen einem die Sachen wie sachliche und örtliche Zuständigkeit oder der Aufbau z.B. eines VUs schlichtweg aus der Nase heraus. Wie ich aus den unzähligen Klausuren dann sehen konnte zielt BGB IV und ganz besonders die Klausuren von Kubis allerdings nicht nur auf das prozessuale Wissen ab, sondern auch auf allgemeines materiell-rechtliches Wissen. Nachdem ich meine Schemata fertig geschrieben hatte, habe ich also immer wieder geguckt wo an den einzelnen Prüfungspunkten einer Klage sich materiell-rechtliche Probleme einbauen lassen würden. Bei einem VU beispielsweise über die Begründetheit bzw. Schlüssigkeit der Klage oder bei einer Drittwiderspruchsklage auch über die Begründetheit in Form des Interventionsrechts. Besonders in den Kubis Klausuren ist es sehr wichtig sich auch auf das materielle Recht zu konzentrieren, die prozessualen Fragen sind in der Regel Standardprobleme und geben einem lediglich den Einstieg in die Prüfung und die jeweilige Klageart vor. So war es auch in meiner Klausur, es ging um ein VU, doch die wirkliche Arbeit lag hier nicht im prozessualen Teil, sondern hinterher in der Begründetheit bzw. Schlüssigkeit der Klage.

Wenn man die Grundlagen der ZPO drauf hat und ordentlich und strukturiert in einem schönen Gutachten prüft, dann ist auch die Kubis Klausur sicher zu bestehen, aber gerade weil es sich bei Kubis so sehr auch um das materielle Recht dreht, würde ich mich hierauf nicht verlassen. Nach den Ergebnissen kann ich sagen, dass ich mit meiner Strategie sehr gut gefahren bin, zwar lag die Durchfallquote dieses mal nicht bei über 90%, aber ein Durchschnitt von 4,3 ist nun auch nicht gerade super. Für mich ist es tatsächlich eine 1,x geworden und ich war wahnsinnig erleichtert, dass ich einen Haken an dieses Modul machen kann.

Scheut euch nicht vor den Klausuren, sie sind machbar, aber man muss ganz genau gucken, was gefordert wird und sich gerade bei Kubis definitiv noch einmal das materielle Recht ins Gedächtnis rufen. Bei den Klausuren vom Prinzen kann ich aus den Altklausuren sagen, dass es sich mehr um den eigentlichen Stoff, nämlich die ZPO dreht, was die Klausuren aber meiner Meinung nach nicht leichter macht.

Nicht verzweifeln, es ist ein knallhartes Modul aber ihr schafft das!!!
 
Die Klausurbesprechungen Prinz haben mir nicht geholfen. Auch wenn die genannten Fehler durchaus ein Problem in den Klausuren darstellen, so kann ich mit "Studibeschimpfungen" nichts anfangen.

Kann mich der Kritik nicht anschließen. Ich finde er erklärt die Lösung wirklich gut, verständlich, ausführlich und langsam. Er macht sich die Mühe, "live" nachzublättern und die nötigen Normen vorzulesen und erklärt auch, wie man etwas in der Klausur findet, wenn man es nicht mehr auswendig weiß. Wenn man in dem Moment einfach mitmacht, ist es sehr hilfreich und kann sich so die gesamte Klausur erschließen.

Auch gerade im Bezug auf die aktuelle EA (WS 2019 EA 1) ist es für den Aufbau von Einspruch gegen Versäumnisurteil und Erledigungserklärung sehr hilfreich. Man hat eine Vorstellung, wie der Aufbau ist und weiß, wie man das Prozessrecht mit dem materiellen Recht verbinden muss, selbst wenn man, so wie ich im Moment, noch keine große Ahnung von der ZPO hat.

"Studibeschimpfungen"? Mhh, es tut mir Leid, ich höre keine. Vielleicht seid ihr da etwas empfindlich. Er sagt an mehreren Stellen, dass er es ärgerlich fand, dass die Studenten dies oder das nicht gesehen haben, Unnötiges erläutert haben, Normen nicht richtig zitieren oder der Aufbau falsch ist. ABER: Dann erklärt er auch, wie es richtig wäre. Passt doch. Ich fühle mich dadurch überhaupt nicht von ihm kritisiert.
 
Hallo zusammen,
ich habe im SS 2019 zum ersten Mal BGB IV geschrieben und möchte meine Erfahrung mit Euch teilen.
Ich hatte viel Negatives über die Klausur vom LS Prof. Kubis gelesen. Lasst Euch nicht entmutigen. Ich habe sie persönlich ignoriert. Die Klausur ist ja bekanntlich viel Glück. Es bringt nichts, wenn man sich Gedanken macht und schon vor der Klausur innerlich durchgefallen ist.
Ich habe die zwei Hemmer-Büchlein und das Assmann-Buch durchgearbeitet. BGB I-III liegen bei mir etwas zurück. Aus diesem Grund habe ich etwas Anspruchsgrundlagen im materiellen Recht durchgeblättert. Mehr konnte ich angesichts der Zeit nicht tun. Nebenbei musste ich mich auf IPR und Verwaltungsrecht vorbereiten.
Diese Vorbereitung hat bei mir gereicht. Ich habe auf Anhieb bestanden. Alles ist Kopfsache :) Kopf hoch und es wird klappen. ZPO ist Fleißarbeit meiner Meinung nach. Mehr als gewissenhaft Lernen kann man nicht. Ich konnte nie mit Schemata arbeiten. Mir geht es ums Verständnis. So habe ich auch gelernt.
Drücke Euch allen die Daumen - sei es beim Erstversuch oder im Recall :)
Grüße aus München
 
Belegt im SoSe 19 (EAs bestanden, Klausur aber nicht) und im WiSe 19/20

- Waren die Kurseinheiten verständlich?
Die Skripte haben mir gefallen. Es gibt auch immer wieder Hinweise auf notwendige Vertiefungen für die EJP.

- Wie ist das Moodle Angebot?
Es gibt Altklausuren :applause:

- Empfehlenswerte mentorielle Veranstaltungen?
Habe im ersten Versuchssemester das Online-Mentoriat mitgemacht (zumindest die ersten vier oder fünf Termine) und fand es etwas langweilig, insbesondere im Hinblick auf die tatsächlichen Anforderungen in der Klausur später...

- Gibt es hilfreiche Bücher oder Fremdskripte?
LMU Podcasts sind auch hier lehrreich.

- Was würdest Du im Nachhinein anders machen?
Nicht im Sommersemester schreiben - die Kubis-Klausur hat mich echt kalt erwischt. Eigentlich war ich mir sicher, den prozessrechtlichen Teil richtig gut verstanden und erledigt zu haben (das zeigte auch die Klausureinsicht), aber der materiellrechtliche Teil war dann zu dünn. Ärgerlich. Wer wie ich etwas zeitlichen Abstand zwischen der materiellrechtlichen Zivilrechtsausbildung und dem Belegen dieses Modul hat, könnte ähnliche Schwierigkeiten bekommen.
Zweiter Versuch bei Prinz von Sachsen Gesaphe war erfreulicher. Zwar war der Fall auch hier etwas verwinkelt (Einstieg im Zwangsvollstreckungsrecht, dann aber Schwerpunkt in der Aufrechnung) aber es war Stoff, der auch in den Skripten thematisiert wurde und den ich entsprechend konnte.

- Sonstige Hilfen und Tipps?
Wiederholung der Anspruchsgrundlagen ist sinnvoll und auch eine Vertiefung mit Hilfe von Gesetzeskommentaren (dort wird dann auch an die entsprechende Stelle im materiellen Recht verwiesen, wenn beispielsweise die Frage im Raum steht, ob die Drittwiderspruchsklage statthaft ist etc).
Ich würde vor der Klausur nochmal intensiv den Gesetzestext durcharbeiten, damit ich einen besseren Überblick darüber bekomme, was wo steht und ich nicht diffus irgendwelche Zahlen auswendig lerne...
 
Hallo, wie bereitet ihr euch auf die KLausur vor?
als Hilfsmittel sind die Studienbriefen und die Uni bib mit den Datenbanken erlaubt.. hier stellt sich mir die Frage inwiefern ich ggf. Zitate bei der Bearbeitung kennzeichnen muss. Wisst ihr dazu mehr?
wie bereitet ihr euch vor?
ich bin leider letztes semester durchgefallen und bin nun etwas im panikmodus ;-)
 
Wie komme ich an Altklausuren und EAs heran? Weiß jemand, welche Änderungen die neuen Skripte beinhalten .
Hallo Maggi81,

hast Du Zugang zu Moodle? Wenn nicht, dann würde ich eine Mail an die Beraterin schreiben (steht im Heft 1 des WS2021, Frau von Sachsen Gessaphe). Habe ich bei Rhetorik gemacht und dann wurde ich für Moodle freigeschaltet.

Moodle ist für ZPO super gemacht. Dort gibt es Übungsaufgaben, Altklausuren, alte EAs.
Ob Du an die Skripte rankommst weiß ich nicht, melde Dich bei mir, wenn nicht, dann schicke ich sie Dir als PN.

Liebe Grüße
Sigrid
 
Ich habe dieses Modul erstmalig im Sommersemester 2020 belegt (und auch bestanden) und 20/21 einen Verbesserungsversuch gestartet...

Wichtig vorab: im Sommer prüft immer Kubis, im Winter immer von Sachsen-Gessaphe.

Wenn man sich die Notenstatistik der letzten zehn Jahre zu Gemüte führt, erkennt man schnell, dass die Durchfallquoten bei Professor Kubis im Schnitt gut doppelt so hoch sind wie bei Professor von Sachsen-Gessaphe ( 60-70% zu 30-35%). Allerdings liegt dies nicht zwingend an schwierigeren Prüfungen im Sommersemester sondern eher daran, dass Kubis regelmäßig auch einen Schwerpunkt auf den Stoff vergangener Zivilrechtsmodule legt, der Prinz dagegen mehr den reinen ZPO-Stoff prüft. Da Sachenrecht oder besonderes Schuldrecht insbesondere bei Teilzeitstudierenden natürlich oft schon etliche Semester her ist, kommt man dann in der Kubis- Klausur schnell ins Schwimmen...

Es gibt Mentoriate in verschiedenen Regionalzentren (seit Corona online) sowie ein Mentoriat in der Moodle Lernumgebung, welches von einem Richter gehalten wird. Ich persönlich fand es aber sehr langatmig und habe es nach zwei Terminen nicht mehr besucht, sondern mir nur die Fälle und die dazugehörigen Lösungen angeschaut. Oft wurde sich sehr lange an einem Punkt aufgehalten, Fälle zogen sich über mehrere Termine hinweg und zumindest ich hatte oft nach einem Termin keinen klaren Überblick, was ich da die letzten zwei Stunden gemacht habe... Aber das ist natürlich Geschmackssache, andere Studierende sehen dies sicher ganz anders... Muss letztlich jeder ausprobieren und selbst entscheiden... Was leider keine Geschmackssache ist, ist die Tatsache, dass es teilweise mehrere Wochen gedauert hat, bis die Aufzeichnungen der Termine online gestellt wurden! Es verdient Respekt, dass Menschen neben ihrem Beruf überhaupt bereit sind, ein solches Mentoriat anzubieten, dennoch erscheint eine zeitnahe Einstellung der Aufzeichnungen schon möglich, wie es ja auch in vielen anderen Modulen Gang und gebe ist.
 
Ich habe ZPO im WS 21/22 geschrieben (Kurz-HA) und bestanden.

Auch wenn ich nicht bei Kubis hatte: Das Modul ist an sich schon anspruchsvoll, deswegen würde ich dazu raten, ZPO beim Prinzen zu schreiben.

Fallbücher?
  • Zimmermann - ZPO Fallrepetitorium (enthielt genau den seltenen SV, der in der HA vorkam)
  • Hemmer Fälle zu Erkenntnisverfahren UND Zwangsvollstreckung (auch empfehlenswert, da Fälle kennen/üben hier das A und O ist)

Online Mentoriate?

Die Mentoriate auf Zoom (Opitz und die AG (Spratte)) fand ich beide nicht so dolle. Bei dem Einen sehr langatmig, beim Anderen zu schnell. Allerdings gab es bei Spratte noch mehr Altklausuren /alte EAs mit offiziellen Lösungen zum herunterladen (als pdf), sodass ich dann damit selbstständig gearbeitet habe. (Inwieweit das bei den anderen AGs auch der Fall ist, kann ich nicht beurteilen).

Sehr sehr empfehlenswert ist dagegen der Podcast Crashkurs ZPO der LMU (Fervers). Der beste Dozent ever!!! Man schläft nicht ein, aber es ist auch nicht zu schnell. Und er macht auf Youtube Videos (sehr gut um für dieses Modul zb. BGB AT zu wiederholen).

Seminar?

Ich habe das von der Fachschaft angebotene Seminar zur Klausurvorbereitung besucht (online). *seufz*
Ich kann dazu nur folgendes sagen: Der Dozent (Kirchhoff) war komplett unvorbereitet, unprofessionell und sein Vokabular passte eher an einen Stammtisch, als in eine offizielle Veranstaltung der Uni. 4 Tage, 2 Wochenenden und 100 Euro für..... fast nix.
Wer zudem darauf hoffte, "top secret" Hinweise bzgl. des SV in der HA zu bekommen, wurde schwer enttäuscht.
Klar, jeder tickt anders; ich kann dieses Seminar jedenfalls nicht empfehlen.

Moodle?

Ich würde dringend empfehlen, die vielen Altklausuren (und sonstigen Übungen) auf Moodle zu bearbeiten und dann mit den Besprechungsvideos vom Prinzen zu vergleichen. Er kritisiert immer wieder bestimmte Fehler, die häufig gemacht werden in Klausuren.
Ich habe mir diese dann notiert. So verschenkt man keine unnötigen Punkte.
Ja, er spricht nicht gerade schnell...., aber dafür ist ja die "x2"-Funktion beim Video Player da ;-)


Viel Erfolg an alle!!!
 
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