Pflichtprüfung Examen konkret - Vorbereitung und Bericht aus 10/2021

Hochschulabschluss
Diplom-Mathematiker
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Liebes Forum, liebe Lesende

Und ja, liebe Pusheen!



Ich habe nie ein Tagebuch geschrieben und dies soll auch keines werden (daher nicht in der dafür vorgesehenen Rubrik), aber ich habe mir gedacht, dass ich nun auf dem Rückweg von meinen Examensklausuren von Köln, zwei Themen berichten kann.



Zum einen würde ich gerne Mut machen mit meinem Bericht von der Vorbereitung auf das Examen, zum anderen vom Examen selber, weil ich auch gerne Berichte der früheren Examenstermine gelesen hätte. Ich teile beide Teile auch als eigenen Post auf, dann kann jeder lesen, was er für wichtig hält.



Teil 1: Die Vorbereitung



Zu meiner Examensvorbereitung ist zu sagen, dass ich – vermutlich anders als die meisten anderen Kandidaten – meinen Bachelor schon vor deutlich mehr als 10 Jahren gemacht habe, als der EJP noch gar nicht am Himmel stand. Daher war klar, dass ich mich anders als die, die das Examen schon bei Beginn des Studiums im Blick hatten, vorbereiten muss. Denn ich musste letztlich vor allem Zivilrecht und Verwaltungsrecht grundlegend wiederholen bzw. neu erlernen, da ich bis auf das Europarecht keinen Kurs mehr belegen musste (mir wurden einige Scheine wegen dem Master anerkannt).



Zeitlich war ich vor allem auf den Feierabend beschränkt sowie die Wochenenden. Im Schnitt habe ich daher ca. 21 Monate (die ich als echte Examensvorbereitung werten würde) an die 20 -25 Stunden je Woche gelernt, d. h jeden Abend 2-3 Stunden und am Wochenende 10-15 Stunden. Mir kam Corona da doch sehr zu pass, weil man eh nicht weg konnte…



Wenn ich nun zurückschaue, dann waren ein paar Dinge wesentlich, andere Fehler würde ich hoffentlich nicht noch einmal machen. Dazu gehörte uA die Fallbücher von Schwabe durchzumachen, was sicher ganz nett war und daher die nötige Tiefe nicht verleiht.



Aus der heutigen Sicht (und für mich kam es leider einen Tick zu spät) ist es vollkommen ausreichend, die Skripten des FernReps (die ich in manchen Gebieten auch noch durchgearbeitet, in manchen überfolgen habe) genau zu lesen. Ich habe diese alle auf mein ipad geladen und bin diese dann digital durchgegangen. Ich finde, dass hier 90% eine hohe bis sehr hohe Qualität haben. Neben den Skripten sollte man zu jedem Gebiet noch ein Lehrbuch haben, um Details zu checken. Das ist sicher völlig offen, welche man da nimmt. Ich habe die Academia Iuris Reihe genommen, die ich besonders in Zivilrecht voll empfehlen kann. Auch im Staatsrecht ist Ipsen schon genial, für manche aber sicher zu speziell (Verwaltungsrecht ist Detterbeck auch noch der Hammer, das ist allerdings eine Auflage aus dem Bachelor-Studium). In Strafrecht geht mE nichts über Wessels/Beulke/Satzger (alle drei) und zusätzlich noch Dietlein/Hellman für Verwaltungsrecht BT (auch unverzichtbar).



Wer vor allem auf Fallbücher steht, der wird immer noch an Hemmer/Wüst nicht vorbeikommen. Es bringt niemand die Probleme so auf den Punkt. Im Verwaltungsrecht BT gibt es zwei Bücher von Muckel, die super sind.



Das sollte soweit ausreichend sein und ich halte es aber auch für notwendig. Für Schemata sind die Schemata-Bücher sind die von Alpmann-Schmidt (gelber Umschlag) sehr gut, nur Strafrecht hat mich doch enttäuscht. Hier empfehle ich Jura-Intensiv.



Diesen Stoff habe ich dann mit einem eigenen Wiederholplan (angelehnt an eine Übersicht von Jura-Intensiv aus dem Netz) zum Teil monatlich/alle 2,3,4 Monate *versucht* zu wiederholen. Es waren in Zivilrecht 15 Bereiche, in Ö-Recht 10 und in Strafrecht 8.



In diesen Bereichen habe ich aber (ich habe es später, ich empfehle es aber anders) Übersichten, Schemata und wichtige Bereiche herausgeschrieben, ausgeschnitten etc., die ich dem Wiederholplan gemäß sortiert habe. Es waren dann je Bereich 3-6 Seiten an den wichtigsten Dingen, die ich dann zum Wiederholen genutzt habe (in den Skripten und Büchern habe ich dann nur bei Bedarf nachgesehen, wenn etwas unklar war). Links waren dies dann natürlich weiße Blätter, die ich aber für Ergänzungen genutzt habe sowie wichtige Standardformulierungen, die es sich lohnt auswendig zu lernen (also zB Verwaltungsrechtsweg, Interessensabwägung Eilrechtsschutz, etc…). Diese habe ich vorwiegend aus Examensklausuren oder den Fallbüchern von Hemmer abgeschrieben (oder so…). Dadurch hatte ich am Schluss rechts Schemata und Übersichten, links Meinungsstreitigkeiten, Formulierungen etc… Das war dann zum wiederholen sehr gut.



Das Thema Repetitorium: Ich halte es für nicht notwendig – ich habe auch keins gemacht, zumindest nicht im klassischen Sinn. Allerdings habe ich mir sowohl von Alpmann als auch von Hemmer (Schlömer und Sperl) einen Crash-Kurz gegönnt. Dieser war an einigen Wochenenden, jedoch bewusst im August 2020 also ein Jahr vor meinem (geplanten) Examen. Sinn und Zweck war, dass ich zum einen Material erhalten habe (bei Alpmann gute Übersichten, bei Schlömer zT sehr gute Zusammenfassungen), die ich in die Wiederholung einbauen konnte. Auch hier ging alles wegen Corona Online, was sehr praktisch war. In der Rückschau würde ich wohl nur einen Crash-Kurs machen, insbesondere weil es jetzt auch die Unterlagen von Fernrep gibt. Aber ein klassisches Rep. Halte ich für überflüssig, lieber selbst konzentriert lernen. Natürlich ist es nett, wenn man etwas erlärt bekommt, aber dafür gibt es so viele Juraonline oder Juracademy Videos, die man auch googlen kann.



Das Thema Klausurenkurs: Auch diesen halte ich im Rahmen des Schreibens für fast nicht notwendig, da kann ich mich voll und ganz Pusheen anschließen, die ja keine einzige Klausur geschrieben hat. Bei mir waren es am Schluss 7 Stück, was auch nicht viel ist. Mir ging es vor allem darum, die zeitliche Taktung mal einzuschätzen und ebenso mal in das Schreiben reinzukommen. Mehr sind aus meiner Sicht vertane Zeit (da lassen sich 1-2 Lernbereiche wiederholen!) und machen einem nur Streß.

Den Klausurenkurs der Fernuni halte ich auch für sehr wechselhaft, was seine Lösungen und die gesamte Systematik angeht. Manche Klausuren sind geschludert, Hinweise werden nur selten gegeben. Diesen würde ich empfehlen, wenn man selbst Klausuren schreiben möchte. Wenn es um das Thema Lösungen geht, ist mal mit einem kommerziellen Klausurenkurs (20 € ohne Korrektur) gut bedient. Denn diese geben darüber Tipps und bieten, zeigen, wenn man den über lange Zeit macht auch ein gutes Bild, was erwartet wird. So weit ich weiß, gibt es diesen bei Alpmann (habe ich gemacht) und bei Juriq (= Juracademy), bie Hemmer kommt man mW nur rein, wenn man auch das Rep belegt, sonst hätte ich wohl diesen gemacht. Alpmann hat mich aber auch voll überzeugt, da die Lösungen immer ausformuliert sind (bei der Fernuni leider nicht immer so) und somit ein gutes Bild abgeben, was SPRACHLICH erwartet wird. Denn dies halte ich fast für das wichtigste, dass man Obersatz und saubere Subsumtion lernt. Wenn daher bei der Fernuni die Lösung nur aus skizzen oder Gelaber besteht, hift das nicht (bitte nicht falsch verstehen, gerade in ÖR gibt es hervorragende Ausnahmen). Aber die Schwankungen sind gerade das Problem und diese kann man mit dem kommerziellen KK auch hervorragend abfangen. Entscheidend ist nur, dass man sich keine Angst machen lässt durch die super ausführlichen Lösungen. Es ist jedem klar, dass mann nicht alles abdecken kann, wenn man selbst eine Klausur schreibt. Überdies gibt es Klausuren, die völlig daneben sind, weil sie nur eine BGH-Rechtsprechung abdecken, die man bisher nicht kannte.

Ich habe mir die wichtigsten Klausuren (ca. 5 Stück) je Lernbereich ebenfalls in einen Ordner geheftet und mit der Wiederholung noch einmal durchgegangen. Wichtig ist dann aber, dass man sich die „essentialia casi“ an den Rand schreibt und NUR die wichtigsten Stellen markiert, sonst bleibt zu viel Zeit auf der Strecke.



Die Klausuren waren dann in den letzten drei Monaten vor dem Examen sehr hilfreich, denn ich habe mir jeden zweiten Abend eine neue Klausur von Alpmann vorgenommen, habe 1 Stunde Skizze dazu gemacht, bin die Lösung durchgegangen und hab Lücken wiederholt. Das hat dann extrem geholfen.



Insgesamt habe ich in der Rückschau eher zu viele verschiedene Bücher gewälzt, der Ratschlag der Professoren ist ja auch ein Buch je Themengebiet, aber einiges schiebe ich eher auf meinen Nachholbedarf, der in ZR und ÖR schon vehement war.
 
Teil 2: Das Examen



Man kann auch hier natürlich wieder völlig anderer Meinung sein, aber grundsätzlich wird auch hier nur mit Wasser gekocht und es wird schlimmer gemacht als es am Ende ist. Ja, es ist eine psychische Belastung und obwohl ich an die 50 Prüfungen, ein Examen einer anderen Fachrichtung vorweisen kann, ist dies doch sehr speziell. Aber: Der erste Prüfungstag ist der schlimmste und dann wird es fast zur Gewohnheit.



Hinsichtlich der Themen muss man sagen, dass die Aufgabenstellungen überwiegend sehr fair waren und für jeden was dabei war. Auch wenn oft kein Wert auf Rechtsprechung gelegt wird, rate ich dazu, die letzten Ausgaben der JuS, RÜ oder Life&Law durchzublättern (mir liegt letzte am meisten). Dies sollte allerdings tatsächlich erst kurz vor dem Examen (bei späteren Klausuren währenddessen erfolgen). Es geht hier mE nicht darum, genau formulierte Lösungen zu behalten, sondern darum, den einen oder anderen Gedanken im Kopf zu haben, den man dann am nächsten Tag behalten kann. In Zivilrecht kamen zwei Urteile dieses Jahres dran, in ÖR eines und im Strafrecht ein deutlich abgewandeltes. Die meisten hatte ich im Hinterkopf und dies war sehr beruhigend für die Argumentation (was nicht unbedingt ein Bestehen garantiert). Also: Aus meiner Sicht geht es nicht darum wochenlang die Lösungen zu wiederholen, sondern Gedankengänge aufzugreifen, die man sonst nicht gehabt hätte.



Beim Examen (bei mir im OLG Köln) hatte ich Glück. Ich war einem kleinen Klausurraum und wir waren nur 10 Personen. Daher war die Aufregung vorher nicht groß, die Ablenkung währenddessen auch nicht. Es war zwar teilweise ein wenig kalt (Corona-Lüften), aber insgesamt kein Problem. Es gab keine Durchsuchungen (das wird ja zT sogar bei „seriösen“ Online-Anbietern so beschrieben), sondern nur eine normale Personenkontrolle durch die Aufsicht. Ob dies an Corona liegt oder am OLG Köln, vermag ich nicht zu sagen.



Aber nun zu den einzelnen Klausuren (nachdem es kein Verbot gab, diese zu benennen, mache ich das gerne, weil ich das ätzend finde im Netz ALLES zu finden, aber keinen Post über die „aktuellen“ Klausuren).



ZR1:

Die erste Klausur war durchaus eine Überraschung. In Aufgabe 1 ging es um ein Testament, das drei mal identisch ausgefertigt wurde und den Schwestern des Erblassers unfertig (ohne Unterschrift) übergeben wurde. Nach Besprechung des Testament wurde jedes unterschrieben und dann den Schwestern gegeben. Der Erblasser zerreißt sein bei ihm befindliches Testament, geht weiter von Gültigkeit. Im übrigen hat er seinen Sohn und seinen Halbbruder, den er kennt enterben wollen. Aber er hat geschrieben, dass er alles den Geschwistern vermacht (Sic!). Der Sohn glaubt, er sei Erbe, entwendet eine Goldmünze und tauscht diese gegen ein eBike. Frage 1 dazu: wer ist Erbe geworden, Frage 2: Haben die Schwestern einen Herausgabeanspruch auf die Erbschaftsgegenstände und auf das Ebike. In Aufgabe 2 ging es um den Kauf eines unstrittig mangelhaften PKW, bei welchem K die fiktiven Reparaturkosten haben wollte, V aber nur den objektiven Minderwert (geringer) zahlen wollte. Hat K nun Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten? Aufgabe 3 war dann der Rücktritt der Autokäuferin aus Aufgabe 2. Welcher Gerichtsstand ist hier zuständig für Rückabwicklung (25.000 €). Kann K sich selbst verteidigen, wenn die Volljuristin ist, aber keine Zulassung hat.



Hier war Aufgabe 2 zB eindeutig ein BGH Urteil zur fiktiven Mängelbeseitigung im Kaufrecht.



ZR2:

Hier war Mietrechtstag., genauer Mietrecht in Corona-Zeiten. M mietet eine Gaststätte während Corona von V und richtet die Gaststätte her. Unter anderem kauft er Material am Baumarkt, übereignet die Materialien dem Lieferanten L und verschraubt dann einen Wintergarten an die Gaststätte, der sich nur unter Beschädigung entfernen lässt. Ab August 2020 schaut es dann schlechter aus und er kann die Miete nicht zahlen. Beide hoffen zwar, dass es noch was wird, aber V Kündigung dann am 14.02.2021 wegen Zahlungsrückstand. M glaubt aber, dass dies gar nicht mehr geht, schon zu lange her ist, außer wird Art 240 EGBGB beigelegt. Zudem verkauft dann M in der Räumungsphase, die bis 31.03. dauert ein wertvolles Gemälde, das aufgehängt war an den K. Aufgabe 1: Anspruch Mietzahlung von V gegen M bis 14.02. und von 15.02. bis 31.03? Aufagbe 2: Herausgabeansprüche L gegen V. Aufgabe 3: Welche Ansprüche hat V gegen K



Auch hier war Aufgabe 1 desöfteren in der Rechtsprechung unterwegs, auch mit einem skurrilen Urteil des AG/LG München, dass das ja auch ein Anspruch auf Mietminderung sein könnte.



ZR3:

Da war Handelsrechtstag: Aufgabe 1 mit mündlichem Abschluss Bürgschaftsvertrag (für Darlehen) einer nicht mehr eingetragenen Prokuristin, die aber eine Vollmachtsurkunde hatte, wobei die Bürgin zuerst in Anspruch genommen wurde (aber GmbH war), Aufgabe 2 mit Umwandlung der GmbH mittels Eintritt Millionär als Kommanditist, mit der Frage ob die neue KG oder er dann für die Bürgschaft herhalten sollten, wobei ihm die Einlage zum Teil gestundet und auch noch falsch in HR eingetragen, so dass er in Aufgabe 3 das Darlehen vom Privatkonto gezahlt hat und dann gesellschaftsrechtlich, GoA, cessio legis (alles im SV angelegt) das Geld von der GmbH & Co KG wieder haben wollte. ≈Lieben Gruß und gute Vollversammlung



ÖR1:

Am ersten Tag des ÖR gab es dann ein Klimaaktivist, der eine Versammlung mit Radeln im Autopark der Automobil-AG mit Dauerklinglen sowie anschließendem Fahrradparkour über die Autobahn veranstalten will. Daher redet ihm die Polizei gut zu und erlässt einen Bescheid zur Genehmigung des Versammlung aber mit a) Untersagung Besuch Autopark und b) Untersagung Fahrt auf Autobahn. F lässt sich drauf ein, will aber evtl so was wiederholen und reicht 3 Wochen nach Bescheid und Veranstaltung Klage ein. Zulässig und Begründet?



Ö-recht R 2:



Die Klausur war eher unangenehm. Grundsätzlich zwar nichts, was einem unbekannt sein sollte, aber die Verpackung war durchaus störend. Es kam eine Urteils-Verfassungsbeschwerde dran, bei der ein Urteil des BAG zu prüfen war. Dieses hatte eine Kündigung gegen einen Arbeitnehmer als rechtmäßig erachtet, weil dieser sich bei seinem Arbeitgeber geweigert hat, Plakate einer fremdenfeindlichen Partei (Plakate waren näher ausgestaltet) zu drucken. Das BAG hat gesagt, dass er seine Gewissensentscheidung nicht ausreichend begründet hat und die Plakate nur eine zugespitzte freie Meinungsäußerung waren. Außerdem wäre ja das Direktionsrecht auch grundrechtlich geschützt. Der Arbeitnehmer war im übrigen Syrer, Vollwaise und 17 Jahre alt. Ich mochte Urteils-VfB noch nie…



Auch hier konnte man Gedanken aus den Berliner Wahlrechtsplakaten gegen die Grünen ableiten. Hier gab es ja soweit ich weiß Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (erst gegen Abhängen, dann dafür). Das Urteil kannte ich nicht.



Strafrecht:



Heute letzter Tag, da kommt sicher was lockeres in Strafrecht dran… Leider war das nicht der Fall. A arbeitet im Betrieb und P ist der Pförtner. Als A nach Hause gehen will, schwankt er bedrohlich und stolpert. P ruft ihm daher nach, ob er bekloppt ist und besoffen Auto fahren will. A entgegnet nichts, startet aber das Auto. P überlegt, dass die Straße vor dem Betrieb in mäßig befahren ist, es aber trotzdem zu einem Unglück kommen kann und stellt sich hinter das Auto, so dass A nicht wegfahren kann. A ruft dem P zu: „Du spinnst, geh weg, sonst fahr ich weiter“. P entgegnet „Du kannst mich gerne umfahren“, was er nicht so meint und A auch weiß. A fährt langsam zurück und berührt P in der Folge mehrere Male, so dass es zu schmerzhaften Blutergüssen kommt. Irgendwann wirds A aber zu bunt und er steigt aus. In der Folge kommt es zu einer hitzigen Diskussion und P bemerkt, dass er evtl. falsch liegt. Auch ein Alkotest ist negativ. Strafbarkeit des A?



Leider war das Finale ein ziemlicher Hammer, auch wenn die Notwehr und der ETBI natürlich jedem was sagen sollte.



Auch hier war aber das Urteil des AG Torgau in der Life and Law, bei welchem es aber nur um die Frage ging, ob es Notwehr sein kann, wenn man jemanden leicht anfährt, der nicht aus dem Weg geht.





In der Summe würde ich daher weiterhin von machbaren Aufgaben ausgehen, auch wenn die letzten beiden Tagen (für mich) knackig waren. Vielleicht ein kleiner Hinweis: Man sollte kein Rechtsgebiet weglassen. Es gab wohl Kandidaten, die Erbrecht nur überflogen und Mietrecht nur die Basics gemacht haben, das halte ich – ehrlich gesagt.- für fahrlässig.



Insofern hoffe ich erst einmal, dass ich bestanden habe. Zum anderen hoffe ich, dass Euch dieser Einblick hilft, Mut macht, wie mir das Tagebuch von Pusheen immer Mut und Auftrieb gegeben haben (danke Dir!).



Wie gesagt führe ich den Post nicht als Tagebuch weiter, stehe aber für Fragen gerne zur Verfügung.



Mir fällt noch ein PS ein: Ich würde nie Abschichten wollen, mir reicht das trotzdem ein Mal am Stück. Ob man dann besser vorbereitet ist, halte ich ehrlich gesagt auch für fraglich.

Ein zweites PPS: Ich habe das Examen leider erst im Oktober schriben können. ZUmindest solltet ihr Euch, wenn ihr in Köln schreibt, nicht zu sicher sein, dass ihr das am Wunschtermin schreiben könnt. Für Fernstudenten, die oft beriflich tätig sind, ist das ja keine Kleinigkeit. Ich musste auch mal so eben 3 Wochen Urlaub umplanen…
 
Heute letzter Tag, da kommt sicher was lockeres in Strafrecht dran… Leider war das nicht der Fall. A arbeitet im Betrieb und P ist der Pförtner. Als A nach Hause gehen will, schwankt er bedrohlich und stolpert. P ruft ihm daher nach, ob er bekloppt ist und besoffen Auto fahren will. A entgegnet nichts, startet aber das Auto. P überlegt, dass die Straße vor dem Betrieb in mäßig befahren ist, es aber trotzdem zu einem Unglück kommen kann und stellt sich hinter das Auto, so dass A nicht wegfahren kann. A ruft dem P zu: „Du spinnst, geh weg, sonst fahr ich weiter“. P entgegnet „Du kannst mich gerne umfahren“, was er nicht so meint und A auch weiß. A fährt langsam zurück und berührt P in der Folge mehrere Male, so dass es zu schmerzhaften Blutergüssen kommt. Irgendwann wirds A aber zu bunt und er steigt aus. In der Folge kommt es zu einer hitzigen Diskussion und P bemerkt, dass er evtl. falsch liegt. Auch ein Alkotest ist negativ. Strafbarkeit des A?



Leider war das Finale ein ziemlicher Hammer, auch wenn die Notwehr und der ETBI natürlich jedem was sagen sollte.
Erstmal Danke für den Einblick, Erfahrungsberichte sind extrem wertvoll :)

Mal eine (sicher etwas blöde) Frage zu dem Fall. Der ETBI war ja auf Seiten des P, also war doch neben der Strafbarkeit des A sicher auch die des P zu prüfen?
Würde man das Verhalten des P dann als strafbewehrte Nötigung prüfen oder könnte man (auch sicherlich schwerer zu argumentieren) von einer Art der Freiheitsberaubung ausgehen?
 
Hallo Bernd!

Die Frage ist nicht blöd, ich habe mich da am Anfang auch schwer getan. Genau, der ETBI war bei P vorhanden.

Nachdem der A aber in Notwehr gehandelt hat und P aber selbst bei Notwehr gerechtfertigt wäre, musste man eine „schöne“ Inzidentprüfung machen.

Letztlich musste man dadurch auch P mitprüfen, allerdings hat unter Rechtswidrigkeit bei A…

Grüße SaM
 
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Gern geschehen!
 
Hallo Bernd!

Die Frage ist nicht blöd, ich habe mich da am Anfang auch schwer getan. Genau, der ETBI war bei P vorhanden.

Nachdem der A aber in Notwehr gehandelt hat und P aber selbst bei Notwehr gerechtfertigt wäre, musste man eine „schöne“ Inzidentprüfung machen.

Letztlich musste man dadurch auch P mitprüfen, allerdings hat unter Rechtswidrigkeit bei A…

Grüße SaM

Vielen lieben Dank für die Erklärung, jetzt geht mir ein Licht auf :)
 
Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht!

Die Fallbücher von Schwabe würdest Du nicht mehr nutzen. Ich hatte bisher eigentlich immer gute Erfahrungen im Rahmen der Klausurenvorbereitung mit selbigen gemacht. Sind sie aus Deiner Sicht nicht geeignet, um ein Grundverständnis für die wichtigsten Rechtsgebiete für die EJP zu erarbeiten?
 
Hallo Carrington!

Nicht falsch verstehen, ich finde die Schwabe Bücher immer noch sehr gut. Allerdings helfen diese insofern nur bedingt weiter, weil diese keinen echten vollständigen Lernstoff bieten, ebenso (bis auf Grundrechte minimal) keine Schemata.

Dadurch täuscht man sich selbst ein wenig, weil man denkt: Naja, Schuldrecht AT hab ich jetzt durch, jetzt muss ich theoretisch alles wissen.

Für mich waren die Bücher zur Grundwiederholung ganz gut (und die Fälle sind sogar super anschaulich), aber zum Lernen beim Examen habe ich sie nicht genutzt. Ich hatte zeitliche Bedenken, ob es immer ein (Kurz)Lehrbuch sein muss (in der Rückschau entweder das oder das Skript der FernRep Reihe der Uni Münster), weil ich Angst hatte, dass es zu viel wird. Daher habe ich dann Schwabe gewählt. Am Schluss hab ich daher beides gemacht und hätte ergo Schwabe weglassen können. Es dauert nämlich schon lange, bis man alles durch hat. Realistisch gehen nicht mehr als 3 Fälle von Schwabe je Abend (zumindest bei meinem Abend nicht).

Mir liegt aber allgemein das Vermitteln im Fall vielleicht nicht so, daher mag ich die Alpmann-Skripten auch nicht so sehr. Hemmer hat da eine klarere Struktur, Muckel ist genial, weil da zuerst Inhalte, dann Fall, dann Ergänzung kommen. Gibts halt nur für VerwR.
 
Hallo ihr Lieben!

Endlich sind die (überraschenden) Ergebnisse raus und ich hab kein problem diese zu posten:

8/9/14/4/4/1

Frag mich bitte nicht, was die Strarecht wirklich wollten. Eigentlich mag ich Strafrecht....

Aber auch egal mit meinem Schwerpunkt kann ich insgesamt auch gut auf 7,0 Punkte kommen und ein Bestehen reicht(e) mir ohnehin...

SaM
 
Hallo Tim!

Genau, die erste drei waren ZR und ja, damit habe ich schon bestanden (Schwerpunkt bringt noch mal 11 Punkte mit).

Bei ÖR bin ich wegen der ersten schon enttäuscht, bei der Urteils_VfB wars mir klar, dass das schweierig wird.

Dir weiterhin gutes Lernen!

SaM
 
Hallo Tim!

Genau, die erste drei waren ZR und ja, damit habe ich schon bestanden (Schwerpunkt bringt noch mal 11 Punkte mit).

Bei ÖR bin ich wegen der ersten schon enttäuscht, bei der Urteils_VfB wars mir klar, dass das schweierig wird.

Dir weiterhin gutes Lernen!
Danke Dir! Großer Respekt für so gute ZR-Noten mit Schitt >10 Punkte. Dir viel Spaß und insbesondere viel Erfolg beim Lernen für die mündliche Prüfung.
 
Hallo ihr Lieben!

Endlich sind die (überraschenden) Ergebnisse raus und ich hab kein problem diese zu posten:

8/9/14/4/4/1
Also da musst du dich auch echt nicht mit verstecken :perfekt:
Ganz ganz herzliche Glückwünsche! Dann wird die Mündliche für dich ja echt relaxed. Also so relaxed wie eine Prüfung halt sein kann...
Freu mich ganz sehr für dich mit :wein::bier:
 
Richtig gut, insbesondere einmal 14 Punkte. Waren die ersten 3 Noten ZR?
Wenn ich richtig rechne, hast Du damit schon sicher bestanden, was ja für die mündliche angenehm ist.

Verstehe ich das richtig? Wenn man in den sechs Schriftlichen schon 40 Punkte hat und das durch 10 teilt, hat man 4 Punkte und könnte somit sich in der Mündlichen 0 Punkte leisten und würde trotzdem bestehen?
 
Verstehe ich das richtig? Wenn man in den sechs Schriftlichen schon 40 Punkte hat und das durch 10 teilt, hat man 4 Punkte und könnte somit sich in der Mündlichen 0 Punkte leisten und würde trotzdem bestehen?
Ja genau, ich glaube aber, dass man zumindest anwesend bei der mündlichen Prüfung sein muss, wobei ich mir nicht sicher bin.
 
Hallo Tim!

Genau, die erste drei waren ZR und ja, damit habe ich schon bestanden (Schwerpunkt bringt noch mal 11 Punkte mit).

Bei ÖR bin ich wegen der ersten schon enttäuscht, bei der Urteils_VfB wars mir klar, dass das schweierig wird.

Dir weiterhin gutes Lernen!

SaM
Das heißt, du brauchst 9 Punkte Vortrag und 11 Punkte Fachgespräch für das Prädikat. Richtig?
 
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