Pflichtprüfung Examen konkret - Vorbereitung und Bericht aus 10/2021

Über das Prädikat mach ich mir ehrlich keine großen Gedanken!

und besuchen werde ich die Prüfung auch, da kann schon mal nix anbrennen...
 
Habe noch eine Frage zu den unterlagen für die Meldung zum Examen. Da muss man ja so nen riesen Stapel unterlagen abgeben und da steht auch dabei, man soll für jedes einzelne Semester die IB beilegen und eine Gesamtübersicht würde nicht reichen. Ich habe zwar für jedes Semester die IB immer als pdf abgespeichert und kann die auch ausdrucken, aber die per Post geschickten von der Fernuni, da habe ich immer den Ausweis abgezogen und dann weggeschmissen. Was genau braucht man da nun? Reicht die gedruckte pdf?
 
Ich meine, dass ich nur meinen Studienverlaufsplan abgegeben habe. Es kamen dann keine Nachfragen.

Wenn Du aber abschichten oder einen Freischuss machen möchtest, wäre ein genauer Nachweis evtl. hilfreich.
 
Weil in dem Meldevordruck steht:

1.Je Semester eine Semesterbescheinigung, aus der sich die Fachsemesteranzahl und die Matrikelnummer ergeben (Originale). Ein Studienverlaufsplan, aus dem sich für das jeweilige Semester das entsprechende Fachsemester ergibt, ist auch ausreichend.

Also einfach diesen einen Wisch von der VU als pdf runterladen und ausdrucken genügt?
 
Zuletzt bearbeitet:
wie gesagt: Bei mir ja!
 
Das ist mir für Köln nicht bekannt.
 
Bei Köln steht dran:

Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (begl. Ablichtung)

Bei Hamm steht dabei oder beglaubigter Perso. Aber ich wüsste nicht mal wo ich ne (beglaubigte) Geburtsurkunde herkrieg.
 
Bei Köln steht dran:

Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (begl. Ablichtung)

Bei Hamm steht dabei oder beglaubigter Perso. Aber ich wüsste nicht mal wo ich ne (beglaubigte) Geburtsurkunde herkrieg.
Geburts- und Heiratsurkunden werden nur vom Standesamt beglaubigt bzw genau genommen handelt es sich dann um beglaubigte Abschriften aus dem Standesregister. Du kannst auch einfach dein Original hinschicken, die Unterlagen kriegst zu zurück und wenn du sie vorzeitig zurück benötigst, werden sie dir auch vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurückgeschickt. Ruf doch einfach mal dort an und frag die Leute im JPA. Erfahrungsgemäß sind die nett und helfen dir schnell weiter.
 
Hallo zusammen!

Da sitz ich nun wieder im Zug von Kölle nach Hause und hatte heute endlich die mündliche Prüfung. Mit so einem bescheidenen Aktenvortrag! § 123 Vwgo-Antrag mit unbekannten Normen aus dem Verwaltungsrecht (§ 3 I PassG, § 61 III BpolG). So ein Mist. Außerdem wurde heute früh Prüfer im ÖR ausgewechselt, also alle Protokolle im A… Dafür hat dann eine Richterin am Amtsgericht (also eigentlich ZR) das ÖR geprüft. Auch lustig. Sie hat zwar einen Allgemein VA auf Grundlage einer VO gemacht, ich fand sie aber auch nicht immer sicher.

Der im ZR hat (wie erwartet) völlig durcheinander gerpüft. Waren immer kleinere Fragen rund um Eigentumserwerb (Formbedürftigkeit, Vollmacht bei GS-Kauf, Vormerkung, IPR, noch mal Vormerkung, Sinn und Zweck). In Strafrecht gab dann einen Fall (aus den Protokollen bekannt), aber mit merkwürdiger Schwerpunktsetzung und ganz viel Konkurrenzfragen, bei denen wir uns letztlich alle blamiert haben.

Insgesamt waren wir eine homogene Gruppe und die Noten waren auch alle fair und angemessen (ich hab 6.,67 wie im schriftlichen). Aber der Aktenvortrag hat mich echt aus der Bahn geworfen, da war ich fünf Minuten am Schluss gedanklich fertig und der Vortrag war echt Kacke. Aber so ist es. Mit meinem Schwerpunkt komm ich dann so (ich weiß die genaue Note nicht mehr, irgendwas um 11) auf 7,8 Punkte, da bin ich dann schon zufrieden.

Ansonsten muss man sagen, die Vorbereitung mit den Protokollen immer unterschiedlich ausfällt. In Strafrecht hatten wir 600 Seiten, in ÖRecht so 100 (die dann ja eigentlich nicht nötig waren, wobei wir ja zumindest in POR geprüft wurden) und in Strafrecht 50 Seiten, der macht nur eine Prüfung im Jahr. Gelernt hab ich Zivilrecht kaum, das machte angesichts der Fülle kaum Sinn und ich würde es wieder machen.

Trotz einer Nacht mit wenig Schlaf vorher ging der Tag relativ schnell rum (wir waren die einziger Gruppe heute mit 4 Prüflingen) und der Prüfer hat noch eine Stunde Mittagspause gemacht…

Alle, die hier mitgelesen haben, vielen Dank für die Unterstützung!

Jule, Du bist vermutlich eine der Nächsten hier und ich bin mir sicher, dass Du das gut hinbekommst.

Wenn Du (oder auch die anderen) Fragen habt, dann gerne!

SaM
 
Hey, danke für den Bericht.

Wie lange geht so ein Tag der mündlichen Prüfung und könntest du beschreiben, wie das alles so abläuft?

Woher hattest du die Protokolle? AS?

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die Protokolle nicht viel bringen. Am Ende geht es doch dadrum, dass man einfach im ganzen Studium viel gelernt hat und dann bei unbekannten Sachen Methodik beweisen muss.
 
Hallo zusammen!

Da sitz ich nun wieder im Zug von Kölle nach Hause und hatte heute endlich die mündliche Prüfung. Mit so einem bescheidenen Aktenvortrag! § 123 Vwgo-Antrag mit unbekannten Normen aus dem Verwaltungsrecht (§ 3 I PassG, § 61 III BpolG). So ein Mist. Außerdem wurde heute früh Prüfer im ÖR ausgewechselt, also alle Protokolle im A… Dafür hat dann eine Richterin am Amtsgericht (also eigentlich ZR) das ÖR geprüft. Auch lustig. Sie hat zwar einen Allgemein VA auf Grundlage einer VO gemacht, ich fand sie aber auch nicht immer sicher.

Der im ZR hat (wie erwartet) völlig durcheinander gerpüft. Waren immer kleinere Fragen rund um Eigentumserwerb (Formbedürftigkeit, Vollmacht bei GS-Kauf, Vormerkung, IPR, noch mal Vormerkung, Sinn und Zweck). In Strafrecht gab dann einen Fall (aus den Protokollen bekannt), aber mit merkwürdiger Schwerpunktsetzung und ganz viel Konkurrenzfragen, bei denen wir uns letztlich alle blamiert haben.

Insgesamt waren wir eine homogene Gruppe und die Noten waren auch alle fair und angemessen (ich hab 6.,67 wie im schriftlichen). Aber der Aktenvortrag hat mich echt aus der Bahn geworfen, da war ich fünf Minuten am Schluss gedanklich fertig und der Vortrag war echt Kacke. Aber so ist es. Mit meinem Schwerpunkt komm ich dann so (ich weiß die genaue Note nicht mehr, irgendwas um 11) auf 7,8 Punkte, da bin ich dann schon zufrieden.

Ansonsten muss man sagen, die Vorbereitung mit den Protokollen immer unterschiedlich ausfällt. In Strafrecht hatten wir 600 Seiten, in ÖRecht so 100 (die dann ja eigentlich nicht nötig waren, wobei wir ja zumindest in POR geprüft wurden) und in Strafrecht 50 Seiten, der macht nur eine Prüfung im Jahr. Gelernt hab ich Zivilrecht kaum, das machte angesichts der Fülle kaum Sinn und ich würde es wieder machen.

Trotz einer Nacht mit wenig Schlaf vorher ging der Tag relativ schnell rum (wir waren die einziger Gruppe heute mit 4 Prüflingen) und der Prüfer hat noch eine Stunde Mittagspause gemacht…

Alle, die hier mitgelesen haben, vielen Dank für die Unterstützung!

Jule, Du bist vermutlich eine der Nächsten hier und ich bin mir sicher, dass Du das gut hinbekommst.

Wenn Du (oder auch die anderen) Fragen habt, dann gerne!

SaM
Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen 🎉, ich hoffe, es gab im Zug einen Sekt 🥂. Danke auch für den Bericht. Ich persönlich finde das eh komisch, dass man vorher die Prüfer kennt und sich mit Protokollen vorbereiten kann. Dabei sind Prüfer unterschiedlich protokollfest und können sich kurzfristig ändern, was Auswirkungen auf die Chancengleichheit hat. Ich persönlich fände das anders besser.
Noch eine Frage zum Vortrag, steht oder sitzt man dabei und gibt es Hilfsmittel wie Flipchart?
 
Hallo zusammen,

zuerst einmal: Sekt gabs vor dem OLG dank netter Mitprüflingennen (es waren heute 2 Männer und 11 Frauen insgesamt). Im Zug gabs dann wenigstens ein Bier und dank (sonst unschönem) einstündigen Aufenthalt in FFM noch ein nettes Rinderfilet.

Der Ablauf ist so, dass man ein Vorgespräch hat (mit dem Vorsitzenden) und dann eine Stunde vor dem Vortrag in einen Vorbereitungsraum geht. Dort werden die Kandidaten, dann alle 15 Minuten (also im Abstand des Reingehens) rausgebeten und halten den Vortrag, dann vor der Kommission (also drei Prüfer).

Anschließend kommen in letztlich beliebiger Reihung die Voträge dran, jeweils mit kurzer Pause. Ob dann eine lange Mittagspause gemacht wird, hängt von der Kommission/dem Vorsitzenden ab.

Bei den Vorträgen sitzt man (sonst würden einige wohl umkippen). Hilfsmittel gibt es nicht, man soll eine freie Rede halten, d. h. nur der Stichwortzettel ist erlaubt.

Die Prüfungsgespräche sind höchst unterschiedlich, mal ein/zwei Fälle, mal nur Fragen um einen Sachverhalt herum, das kommt völlig auf den jeweiligen Prüfer an. In Summe sollte jeder 10 Minuten in jedem Rechtsgebiet halten, aber ob das zwei Mal oder acht Aufrufe sind, ist völlig egal.

Tim0, du hast sicher irgendwie Recht, dass das eine Frage der Chancengleichheit ist. Aber auf der anderen Seite, wo fängt diese dann an? Wenn Du einen Prof hast, kannst Du sein Gebiet googlen, beim OSta heute hätte man wenigstens den Schwerpunkt gewusst (Vermögendelikte). Chancengleichheit gibt es innerhalb der Gruppe definitiv und darüber hinaus ist es ohnehin schwierig, weil es ja unterschiedliche Prüfer und Zusammensetzungen der Prüflinge gibt. Daher sollten solche Chancen genutzt werden (und wenn einer nur Rechtsgeschichte prüft, ist es sicher gut, zu wissen).

Wenn man ganz ehrlich ist, geht es da um nichts mehr. Es gibt selbst (aber natürlich nicht nie) größere Abweichungen zur schriftlichen Note. Das war bei uns so und auch dem Durchschnitt in den Protokolllen.

Diese gibts zum (kostenpflichtigen) Herunterladen auf diversen Webseiten, einfach mal googlen, wenn es so weit ist.

SaM
 
Meintest du, es gibt größere Abweichungen zur schriften Note oder KEINE größeren Abweichungen?

Denkst du oder weißt du, den Prüfern liegen die bisherigen Noten der Schriftlichen vor und nehmen das als "Basis"?
 
Also ich kann mich noch an unsere Seminararbeit an der Fernuni erinnern, wo JEDER in der schriftlichen Ausarbeitung sowie im Vortrag "zufällig" die exakt gleiche Note hatte. ;-)

Also nicht die Kandidaten untereinander, sondern der jeweils gleiche Kandidat in Schriftlich und Vortrag.
 
Es gab keine großen Abwichungen (im Bereich von 0,5-1,0 natürlich schon, aber keine riesigen Notensprünge).

Ja, die Noten bekommt man direkt mitgeteilt.
 
Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass niemand in der Mündlichen durchfällt oder?

Also wenn man drei Monate später auf der pdf-Liste nicht als Durchfaller der Schriftlichen steht, hat man quasi das 1. Examen in der Tasche?
 
Nein, das würde ich so nicht unterschreiben, aber die Wahrscheinlichkeit ist natürlich gering.
 
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