FernUni allgemein Extrem "Frühabgeber" in Klausuren

Das habe ich wirklich noch nie erlebt. Auch letztes Semester nicht. Komisch...
Hängt wohl auch vom Studiengang ab. Diese Regelung gilt bei den WiWis. Bei meinen Rewi -Klausuren der letzten beiden Semester hat die Aufsicht sowas auch nicht erwähnt.
 
ach echt, das gibts nur bei den wiwis? na das macht die sache ja noch intressanter :)
Danke für eure Meinungen, so ein paar Aspekte hatte ich wirklich nicht auf dem Schirm, sondern hatte mich nur aufgeregt.
Jetzt hab ich ein umfassenderes Bild und rege mich weniger über die Früh-Abgeber auf, und dafür mehr über die Toilettenregelung :D
 
Wo steht eigentlich diese neue Toilettenregelung geschrieben?!
Darf man ein Grundbedürfnis verbieten?! :bugeye: Ist dies Rechtens?
Warum stellt die FernUni den kein Personal vor die Hörsäle und bringt Frühabgeber zum Ausgang, so dass man noch die Möglichkeit hat zur Toilette zu gehen?
Soll ich mir jetzt ein Attest holen, dass ich über eine schwache Blase verfüge und jede Stunde aufs Klo muss... ;-)
Wenn demnächst einer nach 5 Minuten frühzeitig abgibt und das nette Personal mal wieder sagt, dass man nun nicht aufs Klo darf, dann entrichte ich eben meine Notdurft im Hörsaal, mal schauen was dann das Personal macht.;-)
 
Ich finde, 2 Stunden kann man auch so aushalten.
Aber als "Kompromiss" finde ich, dass man mindestens 60 Minuten da bleiben muss, dann kann nochmal gefragt werden.
Die letzte Stunde muss man dann aber wirklich auch durchhalten können.
 
Ja, ich sehe das ähnlich. Wenn derjenige früher abgibt, sollte er entweder vom Personal zum Ausgang gebracht werden, oder zumindestens die ersten 60 Minuten noch im Hörsaal verweilen. Das Recht auf die Toilette zu gehen, sollte niemanden verwehrt werden, schließlich handelt es sich ja auf ein menschliches Bedürfnis!
 
Ja, ich sehe das ähnlich. Wenn derjenige früher abgibt, sollte er entweder vom Personal zum Ausgang gebracht werden, oder zumindestens die ersten 60 Minuten noch im Hörsaal verweilen. Das Recht auf die Toilette zu gehen, sollte niemanden verwehrt werden, schließlich handelt es sich ja auf ein menschliches Bedürfnis!
Das Recht früher zu gehen, wenn man sich bspw. so fühlt wie wohl viele in der letzten InnoCo Klausur, sollte aber ebenso keinem genommen werden.

Ich fände es den falschen Ansatz, Studenten zu zwingen, länger als nötig da zu bleiben, nur damit andere nach der Regelung der Uni noch aufs Klo dürfen.
M.m.n. sollte man woanders ansetzen und bspw. eine Begleitperson mit zur Toilette schicken. Das gab es ganz am Anfang meiner Klausuren z.B. in Frankfurt. Diese Person ist bis zu den Toilettenräumen mit gegangen und hat dann eben davor gewartet.

Und die Regel der Uni hat eh eine große Lücke. Sie bezieht sich nämlich immer nur auf einen Hörsaal. Was aber, wenn es 2 oder noch mehr gibt und im anderen schon welche gegangen sind?
 
Und die Regel der Uni hat eh eine große Lücke. Sie bezieht sich nämlich immer nur auf einen Hörsaal. Was aber, wenn es 2 oder noch mehr gibt und im anderen schon welche gegangen sind?

Das ist eine sehr gute Frage! kommt ja doch sehr oft vor, dass in mehreren Räumen geschrieben wird...
 
Also bei meinen Grundstudiumsklausuren an der FernUni gab es damals Personal auf den Fluren vor mehreren Hörsälen.
Warum man das nicht mehr macht? Hat die FernUni kein Geld für zusätzliches Personal?
Aber auf die Toilette nicht gehen zu dürfen, finde ich immer noch nicht ok:eyeroll2:
 
Mich betrifft das im Moment zwar nicht ( ich gebe hier IMMER als erster ab :-D ), aber möchte nochmal auf die Frage von Kathi zurückkommen : wo steht denn diese Regel genau ... ?
 
also in den Prüfungsinformationen Nr. 3 steht:

"Sofern die Teilnehmerinnen/Teilnehmer
vor dem Abgabezeitpunkt die Klausur-
arbeit abgeschlossen haben, kann di
ese abgegeben und der Klausurraum
verlassen werden. In den letzten fünf
zehn Minuten vor dem Abgabezeitpunkt
ist dies nicht mehr gestattet, um
allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern ein
ungestörtes Arbeiten bis zum
Schluss zu ermöglichen.

Vor Abgabe der Klausur und dem Verlassen des Klausurraumes sind die
Unterlagen auf ihre Vollständigkeit
zu überprüfen und bei den Aufsichts-
führenden abzugeben.
Bei zeitweiligem Verlassen
des Klausurraumes wird die
Abwesenheitszeit im Pr
otokoll festgehalten."

Ich finde keinen Eintrag, wo geschrieben steht, dass man nicht mehr auf Toilette darf, wenn 1 abgegeben hat. Dennoch wird es von den Aufsichten explizit erwähnt.....von daher würde ich jetzt mal sagen, dass die das eigentlich gar nicht verbieten dürften, oder? :O_o:
 
Mich betrifft das im Moment zwar nicht ( ich gebe hier IMMER als erster ab :-D ), aber möchte nochmal auf die Frage von Kathi zurückkommen : wo steht denn diese Regel genau ... ?
Leider steht diese Regel bis dato noch nirgends, doch sie wurde im letzten Sommersemester bei einigen Klausuren der Fakultät Wirtschaftswissenschaft praktiziert. Das Personal hat bei Frühabgebern drauf hingewiesen, dass man nun nicht mehr auf die Toilette darf. 110 Minuten mit voller Blase Klausur geschrieben, kann man, muss man aber nicht.
 
Bei meinen Klausuren in Frankfurt war das sogar schon vor dem SS so. Aber die ungleiche Behandlung kennen wir ja nun auch schon zu genüge.

Vllt wäre das ja mal etwas für den AStA? Es müsste sich nur mal jemand die Mühe machen und ihnen schreiben.
 
Klingt für mich alles schlicht und einfach willkürlich und daher unzulässig. In der Tat sollte das mal rechtzeitig vor den nächsten Klausuren geklärt werden. Ich würde jedenfalls ungern vor die Wahl gestellt werden, mit prall gefüllter Blase weiterzuschreiben oder durchzufallen.

Mich würde auch mal interessieren, ob das an jedem Klausurort so praktiziert wurde....?
 
Wir hatten mal im Abitur so einen Psycho, der hat in den Klausuren (und auch ab und zu im Unterricht) nach 15 min – halbe Stunde einfach das Handtuch geworfen und ist nach Hause gefahren bzw. hat sich von der Mama abholen lassen. :haumichwech:
 
Die Idee mit der Begleitperson finde ich besser. Der naheliegende Grund für diese Toilettenregelung ist sicher die Gefahr des Täuschens, wenn Spickzettel im Ärmel, unterm Pull versteckt sind...manche sind ja sehr kreativ, um zu spicken.

Ich habe nochmal etwas über das Thema nachgedacht: Bei uns an der Uni war es früher so, dass ein Frühabgeber für sich bisweilen ja entschieden hat, dass er alles zum Thema geschrieben hat. Er oder Sie hat dann leise den Hörsaal verlassen und seine Klausur vorne beim Aufsichtspersonal abgegeben, die eigenen Sachen hat die Person dann mitgenommen. Damit war das Thema dann durch und natürlich hatte dann niemand etwas dagegen, wenn er oder sie dann auf die Toilette musste, schließlich kam die Person ja nicht mehr zurück in den Hörsaal.

Die einzige Bedingung des Aufsichtspersonals war dazu: Es sollte zivilisiert stattfinden, also nicht zu viele Personen gleichzeitig die den Hörsaal verlassen, leise sein und Unterhaltungen zur Prüfung auf draußen mit etwas Abstand zum Hörsaal verlegen. Das hat über die Jahre immer gut funktioniert, weil wir aufeinander Rücksicht genommen haben.
 
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Das Problem mit den Toilettengängen während der Prüfung haben ja viele Unis hierzulande und an vielen dieser Unis wird das Thema auch etwas anders angegangen. Das Problem ist ja nicht unlösbar, wenn man mit den Verantwortlichen darüber redet.
 
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Unsere Klausuren dauern 4 Stunden und manche Studis geben nach 10 Minuten leer ab (wenn sie sich ausmalen keine 1 zu schaffen) - das wäre etwas krass, wenn wir dann nicht mehr auf die Toilette dürften.
 
Meine praktische IHK-Prüfung ging damals zwei Tage lang jeweils 6 Zeitstunden ohne Unterbrechung. Aber an sich nichts Besonderes, vergleichbar mit einer langweiligen Autobahnfahrt. Anschließend hat man sein Ziel erreicht und kann sich ausruhen.
 
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