- Hochschulabschluss
- Bachelor of Science
- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
- ECTS Credit Points
- 180 von 180
Im WS13/14 ist es mir das erste Mal untergekommen.Also mindestens seit dem SS 14.
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Im WS13/14 ist es mir das erste Mal untergekommen.Also mindestens seit dem SS 14.
Hängt wohl auch vom Studiengang ab. Diese Regelung gilt bei den WiWis. Bei meinen Rewi -Klausuren der letzten beiden Semester hat die Aufsicht sowas auch nicht erwähnt.Das habe ich wirklich noch nie erlebt. Auch letztes Semester nicht. Komisch...
Das Recht früher zu gehen, wenn man sich bspw. so fühlt wie wohl viele in der letzten InnoCo Klausur, sollte aber ebenso keinem genommen werden.Ja, ich sehe das ähnlich. Wenn derjenige früher abgibt, sollte er entweder vom Personal zum Ausgang gebracht werden, oder zumindestens die ersten 60 Minuten noch im Hörsaal verweilen. Das Recht auf die Toilette zu gehen, sollte niemanden verwehrt werden, schließlich handelt es sich ja auf ein menschliches Bedürfnis!
Und die Regel der Uni hat eh eine große Lücke. Sie bezieht sich nämlich immer nur auf einen Hörsaal. Was aber, wenn es 2 oder noch mehr gibt und im anderen schon welche gegangen sind?
Leider steht diese Regel bis dato noch nirgends, doch sie wurde im letzten Sommersemester bei einigen Klausuren der Fakultät Wirtschaftswissenschaft praktiziert. Das Personal hat bei Frühabgebern drauf hingewiesen, dass man nun nicht mehr auf die Toilette darf. 110 Minuten mit voller Blase Klausur geschrieben, kann man, muss man aber nicht.Mich betrifft das im Moment zwar nicht ( ich gebe hier IMMER als erster ab ), aber möchte nochmal auf die Frage von Kathi zurückkommen : wo steht denn diese Regel genau ... ?
Ich finde keinen Eintrag, wo geschrieben steht, dass man nicht mehr auf Toilette darf, wenn 1 abgegeben hat. Dennoch wird es von den Aufsichten explizit erwähnt.....von daher würde ich jetzt mal sagen, dass die das eigentlich gar nicht verbieten dürften, oder?