Allgemeine Infos Familien- und Erbrecht 55502 WS 21/22

Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo,
wer ist bei Familien- und Erbrecht dieses Semester dabei und schreibt im März 2022 die E-Klausur mit? Wie bereitet ihr euch vor bei dem mangelhaften Betreuungsangebot der FUH? Gibt es irgendwo Altklausuren?
Vielen Dank und allen viel Erfolg schon mal
 
Bin dabei

Lerne mit Vorlesungen von Lorenz und habe ein Fallbuch dazu. Das Angebot auf Moodle inkl. des des Studienbriefes wurde ich wohl nicht nutzen zum Lernen. Gibt im Internet auch noch einige Fälle, die man durcharbeiten kann.
 
Schreibe auch dieses Semester. Habe ebenfalls ein Fallbuch zum vorbereiten. Hat jemand von euch Altklausuren?
 
Hat jemand von euch Lust sich die letzten Tage vor der Klausur auf Whatsapp in einer Gruppe noch ein bisschen auszutauschen?

Hat jemand Erfahrungen wie die Klausuren inhaltlich ausgelegt sind? Gibt es mehrere Fälle oder eher einen großen der Familien- und Erbrecht kombiniert? Oder gibt es vllt. die Erfahrung dass im Wechsel immer nur ein Gebiet abgeprüft wurde usw.

Bin dankbar für jeden Austausch!

LG
 
Hab die Hemmer Fälle für Familienrecht und Erbrecht, welche jedoch teilweise schon ziemlich ins Detail gehen, ansonsten finde ich die frei zugängliche LMU Vorlesung von Lorenz sehr empfehlenswert, um Struktur reinzubringen....

Liebe Grüße.
 
Was sagt ihr zur Klausur? Ich habe erstmal nicht schlecht geguckt. Mit einem Ehevertrag hab ich nicht gerechnet …
 
Was sagt ihr zur Klausur? Ich habe erstmal nicht schlecht geguckt. Mit einem Ehevertrag hab ich nicht gerechnet …
Die war auf jeden Fall anders als erwartet.
Fand insgesamt Aufgabe 1 relativ umfangreich und dagegen Aufgabe 2 so gar nicht. Aufgabe 3 und 4 waren sehr kurz gehalten
 
Was sagt ihr zur Klausur? Ich habe erstmal nicht schlecht geguckt. Mit einem Ehevertrag hab ich nicht gerechnet …
Ging mir genau so. Fand auch die Punkteverteilung komisch für den großen Aufwand in Aufgabe 1 und den eher geringen Aufwand in Aufgabe 2. Bin gespannt
 
was für Ergebnisse habt ihr?
ich habe bei frage 1 gesagt, dass die Regelungen sittenwidrig/missbräuchlich sind - wo war eig der Versorgungsausgleich?
frage 2 - ich habe angenommen, dass der gesetzliche Güterstand gewählt wird, weil ja der Ehevertrag unwirksam war und ihr?
 
was für Ergebnisse habt ihr?
ich habe bei frage 1 gesagt, dass die Regelungen sittenwidrig/missbräuchlich sind - wo war eig der Versorgungsausgleich?
frage 2 - ich habe angenommen, dass der gesetzliche Güterstand gewählt wird, weil ja der Ehevertrag unwirksam war und ihr?
Aufgabe 1: Ehevertrag nichtig nach §242; davor habe ich §138 verneint, da dieser auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abstellt. Die Ansprüche waren danach nicht mehr das Problem, Schwerpunkt war die Nichtigkeit des Ehevertrages
 
Was mich interessieren würde: der Ehevertrag ist ja eigentlich nur formwirmsam wenn er beim Notar geschlossen wurde. Habt ihr das wie ich einfach angenommen oder habe ich den Hinweis im SV dazu übersehen?
 
Aufgabe 1: Ehevertrag nichtig nach §242; davor habe ich §138 verneint, da dieser auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abstellt. Die Ansprüche waren danach nicht mehr das Problem, Schwerpunkt war die Nichtigkeit des Ehevertrages
Ein Ehevertrag ist m.E. nach § 242 nicht nichtig sondern muss nach § 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) entsprechend angepasst werden - oder so ähnlich

Nichtig konnte er nur sein, wenn man SittenWidrigkeit nach § 138 bejaht hat (sowie ich). Das war allerdings irgendwie blöd, weil ich von dem Drillings- und Wohlfühlen in Erwerbslosigkeit kaum etwas verwenden konnte für die Argumentation
 
Was mich interessieren würde: der Ehevertrag ist ja eigentlich nur formwirmsam wenn er beim Notar geschlossen wurde. Habt ihr das wie ich einfach angenommen oder habe ich den Hinweis im SV dazu übersehen?
da dazu nichts geschrieben wurde, wohl unproblematisch und somit kann man das wohl als wirksam annehmen
 
Ein Ehevertrag ist m.E. nach § 242 nicht nichtig sondern muss nach § 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) entsprechend angepasst werden - oder so ähnlich

Nichtig konnte er nur sein, wenn man SittenWidrigkeit nach § 138 bejaht hat (sowie ich). Das war allerdings irgendwie blöd, weil ich von dem Drillings- und Wohlfühlen in Erwerbslosigkeit kaum etwas verwenden konnte für die Argumentation
ich habe auch 138 bejaht bei Betreuungsunterhalt 1570 und Versorgung, für Zugewinnausgleich habe ich 242 herangezogen
 
habt ihr bei frage 2 auch den ges. Güterstand angenommen?
 
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