Normalerweise verschieben sich die Randnummern nicht, wenn was Neues dazukommt, dann wird eine Randnummer mit Buchstabe eingefügt , z.B. Rn.45a...
Manchmal gibt es höchstrichterliche Urteile mit denen sich dann Theorie-Streitigkeiten erledigen, allerdings scheinen gerade Strafrechtsprofessoren Spaß daran zu haben,Mindermeinungen mit unzähligen Unter-Varianten zu erfinden und die auch dann als Mindermeinungen in den Kommentar zu schreiben, wenn es längst höchstrichterliche Urteile gibt.
Nach großen Strafrechtsreformen sind die Rn manchmal anders, wenn sich auch die §§ geändert haben. Die letzte wirklich große Strafrechtsreform dürfte 1998 gewesen sein.
Wenn Du nur eine ältere Auflage hast, dann such erstmal die Fundstelle, die Du zitieren willst und geh dann in eine Präsenzbibliothek oder in einen Buchladen, in dem es Ansichtsexemplare von den Kommentaren gibt, und blätter da mal die neueste Auflage durch, ob an der Rn noch dasselbe steht. Das dürfte gerade bei den Problemen,die in Anfänger-Hausarbeiten vorkommen,in 95 % der Fälle so sein. Und dann kannst Du beruhigt die neueste Auflage zitieren, denn Du hast es ja abgecheckt.