Hallo Kerstin,
ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass es im Strafrecht keinen Freiversuch gibt, weil es keine Widerholungsbeschränkung für Hausarbeiten gibt. Wenn das so ist, dann wäre es aus prüfungstaktischer Sicht zu empfehlen sich den Ausgleich aufzusparen (der geht ja glaube ich auch nicht unbeschränkt oft) für Fächer mit Klausuren.
Dein Vorteil jetzt ist, dass dein Wissen vom Vorsemester noch relativ frisch ist, auf dem du aufsetzen kannst, dass du nicht auf die falsche Spur bei der Falllösung gerätst wird sich durch die kollektiven Diskussion vermeiden lassen.
Kannst du noch so nett sein und mir ggf die Angabe der letzten Hausarbeit zu mailen (mmjus.sigi@gmail.com). Ich möchte meine Schwerpunkte in der noch verbleibende Vorbereitungszeit richtig setzen, das würde helfen, wenn es eine Musterlösung vom Lehrstuhl gegeben hat, auch diese. (Leider ist meine Moodle-Umgebung aus SS2017, daher diese Frage)
Also nochmals der Anfeuerungsruf an dich, diesmal schaffst du es sicher, die paar Punkte mehr zu bekommen!
Danke und lg
Sigi