- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 210 von 210
- 2. Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 0 von 90
Grundsätzlich ist doch das gültig, was auf dem Vorblatt angegeben wurde. Da darüber hinaus dieses Datum auch in dem Anschreiben genannt wird, sollte es gelten. Um aber hier unnötig einen Streitgegenstand zu erzeugen, schreibe ich das Prüfungsamt mal an.