Der Sachverhalt:
Befristetes Angebot eines Rüstungskonzerns über 12 U Boote.
Bundeskanzler und Bundesminister für Verteidigung sind der Meinung, dass die U Boote dringend benötigt werden.
Die beiden sind der Meinung,dass wg. der langen Bauzeit und aus finanziellen Gründen jetzt gekauft werden muss, ansonsten sei es auf längere Sicht nicht mehr möglich.
Die Bundesregierung beschließt gegen die Stimme des Finanzministers.
Widerspruch des Finanzministers gegen den Beschluss der Bundesregierung.
Bundesregierung weißt den Widerspruch des Finanzministers mit der (Mehrheit der Bundesminister) und der Stimme des Bundeskanzlers zurück.
Dabei beschließt sie auch die U Boote ohne Zustimmung des Bundesfinanzministers zu kaufen.
Im Haushalt sind die Mittel nicht vorgesehen. Deswegen ist der Bundesfinanzminister garnicht begeistert und meint, dass ohne seine Zustimmung das nicht gehen würde.
Der Verteidigungsminister meint, es komme nicht auf die Stimme des Finanzministers an.
Die Bundeseregierung meint, es gehe nicht um die Ausgabe, sondern um den Abschluss eines Vertrages.
Dieses gehöre nicht in die Bundeshaushaltsordnung. Der Bundeskanzler erklärt den Kauf zu einer Richtlinie seine Politik.
Durch seine Richtlinienkompetenz versucht der Bundeskanzler den Finanzminister zum Kauf zu zwingen.
Der Bundesfinanzminister zweifelt an ausgeübten Richtlinienkompetenz.
Puuh mein Hirn ist schon ganz heiß gelaufen
