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Hallo.
Ich hab nun mal eine etwas kompliziertere Frage zur hausarbeit allgemein.
Es kann sein, dass ich sie (hab noch nicht angefangen) nicht schaffe bzw. würde ich dann eine sehr schlechte Note erhalten.
Frage: Kann ich einfach die Hausarbeit im nächsten Semester schreiben? Muss ich dann den Kurs neu belegen sprich neu bezahlen oder einfach nur die neue Hausarbeit zukommen lassen?
Und gilt das auch für BGB 2?
Danke schonmal
Erster!![]()
Deswegen habe ich ja auch länger gebrauchtAllerdings hast Du die Frage viel ausführlicher und besser beantwortet, liebe Marianne!![]()
Wow Danke Danke für die Antworten!!!!
Ich werde die Hausarbeit dann versuchen zu schreiben. Ich dachte nämlich dass HA und EA mit den Noten zur Modulabschlussnote zählt, aber es zählt wohl nur die Klausur selber? mhh.
Und Nur um das zu verstehen. Ich muss, wenn ich noch eine Klausur aus einem früheren Modul, für welches ich die Zulassung habe, schreiben möchte, auch das Modul wiederholen? Ich dachte ich melde mich dann einfach, zur Klausur an, da ich ja die Berechtigung habe.
Nö, musst Du natürlich nicht, natürlich kannst Du auch ein oder mehrere Semester auslassen bevor Du das Modul nochmals belegst. Aber was spricht dagegen? Kosten tut es Dich nichts und Du musst ja die EAs bzw. die HA nicht mitschreiben nur weil Du ein Modul als Wiederholer belegt hast.Oh noch eine Frage: Ich muss ja ein Modul nicht direkt im nächsten Semester wiederholen ne? Ich kanns doch auch einfach nach 2 Semestern erst wieder belegen, ja? Oh tut mir leid mit den ganzen Fragen aber bin langsam im verstehen :)
Nö, musst Du natürlich nicht, natürlich kannst Du auch ein oder mehrere Semester auslassen bevor Du das Modul nochmals belegst. Aber was spricht dagegen? Kosten tut es Dich nichts und Du musst ja die EAs bzw. die HA nicht mitschreiben nur weil Du ein Modul als Wiederholer belegt hast.