Hausarbeit Hausarbeit 55104 Termin 11.06.2013

HUHU, kann mir jemand n tipp zur Begründetheit geben? Wie könnte man das schematisch aufbauen? mir liegt dieses Thema leider so gar nicht und komm hier nicht weiter :dejection:
 
Hallo,

Hast du schon mal in moodle der FernUni gestöbert? Da hat sogar jemand sein Schema zum Organstreitverfahren eingestellt. Dies ist durchaus hilfreich- auch das eine oder andere Kommentar (manche sind auch sehr verwirrend) hilft weiter.

Liebe Grüße
 
Hallo.
Ich hab nun mal eine etwas kompliziertere Frage zur hausarbeit allgemein.
Es kann sein, dass ich sie (hab noch nicht angefangen) nicht schaffe bzw. würde ich dann eine sehr schlechte Note erhalten.
Frage: Kann ich einfach die Hausarbeit im nächsten Semester schreiben? Muss ich dann den Kurs neu belegen sprich neu bezahlen oder einfach nur die neue Hausarbeit zukommen lassen?

Und gilt das auch für BGB 2?

Danke schonmal
 
Zunächst einmal kannst Du die Hausarbeit so oft schreiben wie Du willst, egal, ob bestanden oder nicht. Die Note für die Hausarbeit ist dabei irrelevant, sie stellt lediglich die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Klausur dar.

Um eine HA/EA einreichen zu können, ist die Belegung des Moduls im jeweiligen Semester erforderlich.

In den der kostenpflichtigen Erstbelegung folgenden sechs Semestern ist für Voll- und Teilzeitstudenten die Wiederholungsbelegung kostenlos möglich, diese Frist verlängert sich nicht etwa dadurch, daß Du auf eine Wiederholungsbelegung direkt im Anschluß an die Erstbelegung oder zwischendrin einmal verzichtest.

Daher kann ich jedem immer nur raten, jedes Modul so lange zu belegen, bis diese Frist abgelaufen oder aber zumindest die Klausur sicher bestanden in der Tasche ist.
 
Hallo.
Ich hab nun mal eine etwas kompliziertere Frage zur hausarbeit allgemein.
Es kann sein, dass ich sie (hab noch nicht angefangen) nicht schaffe bzw. würde ich dann eine sehr schlechte Note erhalten.
Frage: Kann ich einfach die Hausarbeit im nächsten Semester schreiben? Muss ich dann den Kurs neu belegen sprich neu bezahlen oder einfach nur die neue Hausarbeit zukommen lassen?

Und gilt das auch für BGB 2?

Danke schonmal

Du kannst alle Module des BoL-Studiengangs beliebig oft wiederholen, innerhalb von 7 Semestern ab der kostenpflichtigen Erstbelegung ist das kostenlos (also in den 6 Folgesemestern nach dem Erstbelegungssemester). Dazu setzt Du beim Belegen der Module des nächsten Semesters bei diesen Modulen einfach das "Wiederholerkennzeichen", da gibt es ein eigenes Feld dafür in der Online-Belegungsmaske. Bei kostenloser Wiederholung bekommst Du nur die Einsendearbeiten zugesendet, aber nicht nochmals die Kurseinheiten.

Wenn Du also die Hausarbeit in diesem Semester nicht abgibst oder sie abgibst aber nicht bestehst, dann belegst Du das Modul einfach als Wiederholer und schreibst die HA im nächsten Semester (nochmal). Die Klausur darfst Du erst mitschreiben wenn Du die Hausarbeit bestanden hast. Die Note der Hausarbeit ist für die Klausurzulassung egal solange die HA bestanden ist. Die Note der Hausarbeit zählt auch nicht zur Modulabschlussnote dazu, so dass ich Dir empfehle - falls Du es zeitlich schaffst - die Hausarbeit abzugeben auch wenn Du mit einer schlechten Note rechnest. Wenn Du sie bestehst hast Du schon mal die Klauusurzulassung, wenn Du durchfällst hast Du Übung und kannst eventuell (sofern Du das Glück hast brauchbare Korrekturbemerkungen am Rand stehen zu haben) aus den Fehlern lernen.

Ich empfehle Dir übrigens immer alle Module aus einem Semester im nächsten Semester vorsichtshalber kostenlos als Wiederholer zu belegen auch wenn Du vorhast die Klausur am Semesterende zu schreiben. Erstens weiß man nie ob kurzfristig was dazwischenkommt (Krankheit am Klausurtermin) und zweitens ob man ob man die Klausur besteht. Belegst Du ein Modul erst nachträglich als Wiederholer, sobald Du erfahren hast, dass Du in der Klausur durchgefallen bist oder weil Du nicht mitschreiben konntest, dann kostet das 5 Euro Verwaltungsgebühr. Das ist zwar nicht viel Geld, aber eine unnötige Ausgabe.

Das hier geschriebene gilt für alle Hausarbeiten (und Einsendearbeiten), also auch für BGB II.

Tipp: lies Dir nochmal die "Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 Rewi" durch ("www.fernuni-hagen.de/rewi", rechter Bildschirmrand), darin findest Du diese Information zur Wiederholung von Modulen und viele weitere wichtige organisatorische Hinweise zum BoL-Studium.
 
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Allerdings hast Du die Frage viel ausführlicher und besser beantwortet, liebe Marianne! :thumbsup:
Deswegen habe ich ja auch länger gebraucht :belehren:
 
Das war aber auch mal wieder ein echter Beweis von "Murphy's Law", erst steht der Beitrag 8 Stunden über Nacht und reift, und dann beantworten ihn zwei Leute simultan ...
 
Wow Danke Danke für die Antworten!!!!
Ich werde die Hausarbeit dann versuchen zu schreiben. Ich dachte nämlich dass HA und EA mit den Noten zur Modulabschlussnote zählt, aber es zählt wohl nur die Klausur selber? mhh.

Und Nur um das zu verstehen. Ich muss, wenn ich noch eine Klausur aus einem früheren Modul, für welches ich die Zulassung habe, schreiben möchte, auch das Modul wiederholen? Ich dachte ich melde mich dann einfach, zur Klausur an, da ich ja die Berechtigung habe.
 
Oh noch eine Frage: Ich muss ja ein Modul nicht direkt im nächsten Semester wiederholen ne? Ich kanns doch auch einfach nach 2 Semestern erst wieder belegen, ja? Oh tut mir leid mit den ganzen Fragen aber bin langsam im verstehen :)
 
Wow Danke Danke für die Antworten!!!!
Ich werde die Hausarbeit dann versuchen zu schreiben. Ich dachte nämlich dass HA und EA mit den Noten zur Modulabschlussnote zählt, aber es zählt wohl nur die Klausur selber? mhh.

Und Nur um das zu verstehen. Ich muss, wenn ich noch eine Klausur aus einem früheren Modul, für welches ich die Zulassung habe, schreiben möchte, auch das Modul wiederholen? Ich dachte ich melde mich dann einfach, zur Klausur an, da ich ja die Berechtigung habe.

Um die Klausur mitschreiben zu können musst Du das Modul im Klausurschreibsemester nicht belegt haben. Du musst nur die Klausurzulassung haben zum Zeitpunkt des Schreibens. Aber gerade im Klausurschreibsemester ist es ratsam - zumindest bei EA-Modulen - das Modul als Wiederholer zu belegen um die EAs per Post zu erhalten und zu Übungszwecken mitschreiben zu können.
 
Oh noch eine Frage: Ich muss ja ein Modul nicht direkt im nächsten Semester wiederholen ne? Ich kanns doch auch einfach nach 2 Semestern erst wieder belegen, ja? Oh tut mir leid mit den ganzen Fragen aber bin langsam im verstehen :)
Nö, musst Du natürlich nicht, natürlich kannst Du auch ein oder mehrere Semester auslassen bevor Du das Modul nochmals belegst. Aber was spricht dagegen? Kosten tut es Dich nichts und Du musst ja die EAs bzw. die HA nicht mitschreiben nur weil Du ein Modul als Wiederholer belegt hast.
 
Nö, musst Du natürlich nicht, natürlich kannst Du auch ein oder mehrere Semester auslassen bevor Du das Modul nochmals belegst. Aber was spricht dagegen? Kosten tut es Dich nichts und Du musst ja die EAs bzw. die HA nicht mitschreiben nur weil Du ein Modul als Wiederholer belegt hast.

Genau so ist es.

Um das nochmal ganz klar zu sagen: Auch wenn Du ein Modul ein oder zwei Semester nach der Erstbelegung nicht als Wiederholer belegst, verbrauchst Du jedesmal eine von Deinen sechs kostenlosen Wiederholungsmöglichkeiten!
 
Bestanden mit 50 Punkten... aber dennoch empfinde ich die Korrektur als den absoluten Hammer...
 
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