Hausarbeit Hausarbeit SS 24

ich denke zu prüfen seien
1. klage und widerklage
2. drittwiderspruchsklage
 
Ja das denke ich auch.
Aber ich habe bisher noch keine prozessualen Probleme gefunden. Habe das Gefühl etwas zu übersehen.
 
ich denke bei der widerklage gehts um zuständigkeit des gerichts denn K ist aus bochum und B klagt in hagen?
ansonsten finde ich bei zulässigkeit auch nix, ist mehr diskussion bei begr.
 
ich habe begründung der klage art 14 § 903 bgb genommen, überlege ob art 12 § 1 hgb auch zu prüfen sind. was meint ihr?
 
Art. 14 glaube ich nicht, dass er zu prüfen ist. Ich werde wohl den § 859 I BGB zur Wehr des K gegen B (Bruch der Schulter) prüfen.
 
Weiß jemand warum wir soviel Kommentare nutzen sollen? Gibt es große Unterschiede zwischen den Quellen?
 
ka ich finde da steht immer das gleiche nur anders verpckt
 
Hey, habt ihr auch so Probleme die Begrenzung einzuhalten ?
Habe knapp 30000 Zeichen, bin aber schon bei 18 Seiten für das Gutachten und noch nicht komplett fertig.
 
Ich komme mit der Begrenzung gut aus. Werden 16-17 Seiten. Aber dann hast du vllt. dafür alle Probleme gefunden. Kürzen geht ja am Ende irgendwie immer.
 
was hat die rüge der zuständigkeit zu bedeuten? lg hagen ist doch zuständig!
 
Ich bin mittlerweile bei 18 Seiten und bei der Begründetheit der Widerklage des B angekommen.
Prozessuale Schwierigkeiten habe ich auch nicht gesehen. Gerade die Begründetheit der Klage des K ist aber exorbitant. ich prüfe die AGL §§ 823 II iVm 858, 1004 BGB und hier vor allem die Rechtfertigungen aus §§ 228, 904 und den Grundrecht auf Versammlungfreiheit, § 823 II iVm 240 StGB (wobei ich das wahrscheinlich streiche);§ 823 I BGB (mit dem Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb) und § 826.

Bei der Widerklage des B ergibt sich mMn zwar ein Streit, ob die Widerklage Konnex ist, allerdings kann das bei der örtlichen Zuständigkeit dahinstehen weil Hagen auch der besondere Gerichtsstand nach § 32 der unerlaubten Handlung ist, und bei der besonderen Sachurteilsvoraussetzunh der hL zu folgen ist.
Die AGL der Begründetheit des B sind dann mMn §§ 823 II iVm §§ 223 (-); 229 (?) und § 823 I BGB; hier ist dann aber noch die Rechtfertigung der Notwehr §§ 227 ff BGB zu prüfen.


Ich hab keine Ahnung wie man das alles in max. 17 Seiten abhandeln sollte...

habt ihr ne Idee was bei Aufgabe 2 gefordert ist?
 
ich habe begründung der klage art 14 § 903 bgb genommen, überlege ob art 12 § 1 hgb auch zu prüfen sind. was meint ihr?
Ich denke nicht dass sich ein Anspruch auf Schadensersatz (und darum geht es beiden ja, K in Form des entgangenen Gewinns, § 252 BGB und B Schmerzensgeld § 249 II BGB) aus den Art. des GG herleiten lässt. Das GG stellt ja grundsätzlich nur Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat dar, auch wenn sie natürlich Drittwirkung entfalten.
 
Hast du auf Arial 11 gestellt? ;) Ein wenig spart man dann im Vergleich zu TNR 12.
Die Nötigung würde ich auch streichen. Aber ansonsten komme ich mit dem Platz tatsächlich gut aus. Man darf halt nicht zuuuu viel bei einzelnen Punkten schreiben. Abgesehen von der Entscheidung, ob ich einzelne Tatbestände durchgehen lasse oder nicht, bin ich mir unsicher, wie ich die Tatsache, dass B den K nicht davon unterrichtet hat, dass er festgeklebt ist, einbauen soll...
Für Aufgabe 2 habe ich auch nur den "Streit" aus den beiden angegebenen Urteilen verwertet. Aber wenn du jetzt schon bei 18 Seiten bist, werden dann wohl mindestens 4 oder 5 folgen für Aufgabe 2.
 
also bei mir Klage K -, Widerklage +
wo packt ihr das verschweigen des festgeklebten rein. ich will auf die rüchsichtnahme eingehen
 
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