- Hochschulabschluss
- Bachelor of Arts
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 140 von 210
ja habe ich; ich denke mit kürzen werde ich auch noch auf die 17 Seiten kommen; aber ich finde alleine über die Rechtfertigung auf beiden Seiten kann man sich gut auslassen und auch die AGL des K sind wirklich Tricky weil er ja nicht in seinem Eigentum verletzt wurde, es B aber ja schon auf genau die Blockade der Tankstelle ankam...Hast du auf Arial 11 gestellt? ;) Ein wenig spart man dann im Vergleich zu TNR 12.
Die Nötigung würde ich auch streichen. Aber ansonsten komme ich mit dem Platz tatsächlich gut aus. Man darf halt nicht zuuuu viel bei einzelnen Punkten schreiben. Abgesehen von der Entscheidung, ob ich einzelne Tatbestände durchgehen lasse oder nicht, bin ich mir unsicher, wie ich die Tatsache, dass B den K nicht davon unterrichtet hat, dass er festgeklebt ist, einbauen soll...
Für Aufgabe 2 habe ich auch nur den "Streit" aus den beiden angegebenen Urteilen verwertet. Aber wenn du jetzt schon bei 18 Seiten bist, werden dann wohl mindestens 4 oder 5 folgen für Aufgabe 2.
Weißt du was mit Bearbeitervermerk gemeint ist, dass auch kurz auf die Kostenentscheidungen einzugehen ist ? Einfach § 91 ZPO der Verlierer Zahlt oder steckt da mehr hinter, dass bei der Widerklage keinen Gerichtskostenvorschuss leisten brauch / die Prozesskostensicherheit entbehrlich ist