Klausuraufgaben heutige Abschlussklausur

Ort
Bottrop
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo,
ich lese hier leider nicht viel aus diesem Semester, falls doch ein paar Leute da sind ;-) Wie fandet ihr die Klausur? Ich finde dass die Klausur schon erheblich an die Mentoriatsfälle angelehnt war, insbesondere Fall 1...aber ich könnte mich jetzt auch irren und damit alles falsch haben :bugeye:
 
Finde beide Fälle waren fast identisch zu den Mentoriatsfällen. Habe das aber nicht gewusst, da ich mit Fallbüchern gelernt habe und nur grob mal die Fälle auf der Uniseite überflogen habe. Habe dadurch sehr sehr viel Zeit verschenkt und fand die Klausur sehr umfangreich. Hätte ich die Fälle schon mal bearbeitet wäre es aber sicherlich machbar gewesen.
 
Es kann aber auch durchaus ein Vorteil sein, wenn man die Fälle oder insbesondere die Abwandlung der Fälle nicht kennt…Ansonsten ist man schnell auf den Lösungsweg des Ursprungsfalls fixiert und nimmt Details des Klausurfalls vllt nicht mehr wahr….Fall 1 von heute ist tatsächlich inhaltlich nahezu identisch mit Fall 1 aus Mentoriat 8 und Fall 2 von heute ein Mix aus Fall 2 aus Mentoriat 8 und Fall 2 aus Mentoriat 7…Aber auch unabhängig von den Mentoriaten war das heute wohl inhaltlich ganz gut machbar, wenn man das Kaufrecht vertieft gelernt hat im Vorfeld…fand es aber zeitlich mal wieder sehr sehr sportlich…War doch sehr umfangreich und in 2 Stunden sicher nicht machbar
 
Mir waren beide bzw. die drei Fälle bekannt worauf die zwei aufgebaut haben, bezweifele aber dass das wirklich hilfreich war. Bin zwar fertig geworden mit meiner Bearbeitung, aber das war eine echt knappe Sache und am Ende habe ich nur noch runtergerattert und hoch verwiesen. In zwei Stunden hatte ich das niemals geschafft, da hätte ich aber vermutlich an ein, zwei Stellen die Diskussion nicht so groß aufgemacht..
 
Ja sportlich war das heute sicher, trotzdem ich die Fälle einigermaßen kannte. Ich habe beim 2. Fall am Ende noch die Unmöglichkeit der Nacherfüllung geprüft zumal die Sensoren ja nacherfüllbar gewesen wären nur eben das Fahren in die Ladestation nicht. Bin da kurz auf die Teilunmöglichkeit eingegangen aber konnte da schon nicht mehr alles hinschreiben weil es 4 Minuten vor Abgabe war. Musste ein Satz reichen. Ich für meinen Teil finde die neuen Normen für digitale Inhalte auch enorm umständlich. Wenn doch klar ist dass ich auf 434 BGB zurückgreifen muss da es nicht um die Software geht warum dann sie ganzen Umwege :-(
 
Ich fand es auch vom Anspruch her eigentlich echt machbar, vor allem weil die Fälle ja echt fast genau so in den Mentoriaten behandelt worden sind. Der Fall mit dem Hauskauf kann ja fast eins zu eins so dran und der zweite Fall war meines Erachtens eine Mischung aus dem Saugroboter-Fall und dem Lastenrad-Fall.
Zeitlich war das aber echt ein sehr straffes Programm, also in zwei Stunden hätte man das nie im Leben geschafft.
 
Den Saugroboterfall kannte ich jetzt nicht, wollte BereicherungsR/GoA nicht wiederholen und so ein Fall kam ja dort im Tutorium als erstes dran, weshalb ich dann garnicht mehr geschaut hatte...

Bin auch erst ganz knapp (1 Minute davor!) fertig geworden und gerade der zweite Fall ist bei mir ein Chaos geworden, obwohl ich KaufR vertieft gelernt hab. Kam mit 6 Seiten aus, daher denke ich: durchgefallen.
 
Also… ich fand die Klausur schon sportlich. Allein bis man den Textinhalt auf die 2 DIN A 4 Seiten gelesen hat, es hat schon Zeit gekostet. Ziemlich viel für eine 3 Std Klausur finde ich… In Mentoriat wurde uns gesagt, dass man für so ein Fall ca. 2 Std nötig war um den Fall vernünftig zu lösen. Wie soll man dann ordnungsgemäß 2 solche Fälle bearbeiten? Ich bin zwar mit dem Schreiben fertig geworden …. igwan musste aber teilweise nur noch im Urteil schreiben da kein Zeit mehr da war!

Zu welchem Ergebnis seid ihr gekommen?
Ausgangsfall hab ich gesagt - kein Minderung
Fortsetzung- hab im Ergebnis Nacherfüllung bejaht
 
Im ersten Fall habe ich auch gesagt dass der Anspruch auf Minderung nicht besteht in Ermangelung der Arglist und da der Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz nichts zur Sache bei A gehen V tut. V hat ihre Ansprüche gegen U ja nicht an A abgetreten. Im zweiten Fall habe ich auch die Nacherfüllung geprüft, B wollte ja ein mangelfreies Gerät. Hier habe ich die Nacherfüllung ebenfalls verneint als letztes bei Prüfung der Unmöglichkeit. Bezüglich der Sensoren hätte x wohl nacherfüllen können aber das Gerät wäre dennoch nicht auf sie Ladestation gefahren, ein solches Gerät gibt es trotz Gattungskauf noch nicht. Bin da nochmal auf die Teilunmöglichkeit eingegangen und dass diese nur greift wenn die Sache wirklich teilbar ist. In Ermangelung der Zeit habe ich dazu allerdings nur noch schnell hingeschrieben, dass jemand der sich einen Saugroboter kauft wohl aus Sicht eines objektiven Beobachters möchte, dass das Gerät ohne drittes Zutun saugt und selbstständig in die Ladestation zurückfährt und man gerade nicht das Gerät irgendwo einsammeln und zurückstellen muss. Aber wie gesagt ich habe auf sie Uhr geschaut und habe nen Schreck bekommen weil es schon kurz vor knapp war. Auch habe ich im ersten Fall nicht hilfsgutachterlich weiter geprüft, das hätte ich nicht geschafft zeitlich. Da bin ich wie gesagt bei der Ablehnung der Minderung bei „kein Ausschluss“ aus der Prüfung raus.
 
Ich bin mal gespannt wie lange die Korrektur dieses Mal dauert... Habe eine Ehrenrunde gedreht und vergangenes Semester hat die Korrektur über 10 Wochen gedauert.
Ansonsten habe ich es wie die meisten, die bisher hier geantwortet haben:
1. Fall - keine Ansprüche von A gegen V
2. Fall - Nacherfüllung: nein aufgrund Unmöglichkeit nach § 275 I
Hoffe, dass es diesmal gereicht hat - diese Modulform liegt mir überhaupt nicht.
 
Beim ersten Fall habe ich argumentiert, dass die Arglistigkeit entbehrlich ist. Argumentiert habe ich dabei wesentlich, dass sie ja von der Schwarzarbeit wusste. Dies hat sie aus finanziellen Interesse gemacht: nicht nur um Mehrwertsteuer zu sparen, sondern auch niedrigere Kosten (wegen Pfusch => kein Gewährleistungsrecht des WerkV) monetär abschröpft. Zwar sind Schuldverhältnisse relativ, aber die V hat bewusst das Risiko weitergetragen, welches sich in dem ihr unbekannten Mangel gezeigt hat. Dadurch sogar Minderung über zwei Mängel: (1) Baufehler mit Mangelsymptom Schimmel und (2) Rechtsmangel des Schwarzbaus (steht dann nicht im Bebauungsplan und die Gemeinde könnte z.B. gegen den Grundstückseigentümer klagen).
 
ich halte die Arglist nicht für entbehrlich (steht ja nunmal im Gesetz) und ein arglistiges Verschweigen der Mängel (Schimmel/Horizontalabdichtung) liegt gemäß SV ja nicht vor…ich sehe auch keinen Anhalt für einen Rechtsmangel, sicherlich bietet der Schwarzbau hier ein Risiko (mangelnde Baugenehmigung etc), aber der SV bietet keinerlei Hinweise hierfür …Aber vllt ist der Rechtsmangel bei guter Argumentation ja auch vertretbar..auf jeden Fall kein schlechter Gedanke
 
so wie ich die klausur verstand,ist 1. Rückzahlung des gezahlten
Kaufpreises zu prüfen 4 3 7 Nr. 2 Alt. 1 346 Abs. 1 und 2. Austausch des Geräts § 4 3
7 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2
 
Ich hab im ersten Fall 1 zu 1 die Lösung des Mentoriates geschrieben. Im zweiten Fall habe ich auch ein Mischmasch aus dem Lastenrad- und dem Saugroboter-Fall geschrieben, sodass ich am Ende festgestellt hab, dass wenn B sich auf den Mangel des Selbstladens beruft unmöglichkeit besteht, da das ausgewählte Modell mit der funktion nicht existiert, wenn B sich allerding damit abfinden kann und sich auf den Mangel der Sensoren beruft sie von dem X die Nachlieferung des Modells verlangen kann.
Bei mir war es am Ende auch zeitlich knapp, bin aber mit 12 geschrieben Seiten auch sehr zufrieden :D
 
Im Mentoriat von Schüttlpelz gab es heute die Ansage, dass die eine Frist bis zum Mitte des Monats für die Korrektur haben.
 
Im Mentoriat von Schüttlpelz gab es heute die Ansage, dass die eine Frist bis zum Mitte des Monats für die Korrektur haben.
Leider scheint dies jedoch die Lehrstühle wenig oder gar nicht zu interessieren…ich habe online Klausuren geschrieben im März, welche bis dato gemäß online-übungssystem noch nicht einmal ansatzweise vom Erstkorrektor korrigiert worden sind..Ist mir echt ein Rätsel…Es wirkt teilweise so, dass mit den Klausuren erstmal wochenlang überhaupt gar nichts passiert und dann nach 7- 8 Wochen alles schnell runterkorrigiert wird…teilweise erfolgt die Veröffentlichung der Noten dann so spät, dass man bei Nichtbestehen nicht einmal mehr nachbelegen kann…echt nervig und frustrierend…und vor allem gar nicht zu verstehen, dass scheinbar in den ersten Wochen nach der Klausur korrekturtechnisch gar nichts passiert
 
Leider scheint dies jedoch die Lehrstühle wenig oder gar nicht zu interessieren…ich habe online Klausuren geschrieben im März, welche bis dato gemäß online-übungssystem noch nicht einmal ansatzweise vom Erstkorrektor korrigiert worden sind..Ist mir echt ein Rätsel…Es wirkt teilweise so, dass mit den Klausuren erstmal wochenlang überhaupt gar nichts passiert und dann nach 7- 8 Wochen alles schnell runterkorrigiert wird…teilweise erfolgt die Veröffentlichung der Noten dann so spät, dass man bei Nichtbestehen nicht einmal mehr nachbelegen kann…echt nervig und frustrierend…und vor allem gar nicht zu verstehen, dass scheinbar in den ersten Wochen nach der Klausur korrekturtechnisch gar nichts passiert
Die Bewertung wird doch grundsätzlich für alle Studierenden gleichzeitig freigeschaltet?! Schüttlpelz hat gesagt, dass sie ihr Haufen an Klausuren schon abgearbeitet hat.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Ich belege vorsorglich alles nochmal... damit wird das Moodle verstopft und die Mentoriatsterminplanung ist schwieriger.
 
Die Bewertung wird doch grundsätzlich für alle Studierenden gleichzeitig freigeschaltet?! Schüttlpelz hat gesagt, dass sie ihr Haufen an Klausuren schon abgearbeitet hat.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Ich belege vorsorglich alles nochmal... damit wird das Moodle verstopft und die Mentoriatsterminplanung ist schwieriger.
Ja, wird gleichzeitig freigeschaltet…aber im OÜ ist ja einsehbar, ob die Einsendung bereits durch den Korrektor bearbeitet worden ist oder nicht…und wenn dann dort nach > 7 Wochen keinerlei bearbeitet stattgefunden hat, dann läuft doch was falsch?!
 
Ja, wird gleichzeitig freigeschaltet…aber im OÜ ist ja einsehbar, ob die Einsendung bereits durch den Korrektor bearbeitet worden ist oder nicht…und wenn dann dort nach > 7 Wochen keinerlei bearbeitet stattgefunden hat, dann läuft doch was falsch?!
Online Übungssystem? Da steht bei mir nur "im Korrekturprozess".
 
Das Onlineübungssystem und das POS sind gerade down. Wahrscheinlich sollten die Ergebnisse gerade freigeschaltet werden und der LS Bergmann hat (mal wieder?) übertrieben :chewingnails:
 
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