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...kann ja jede machen wie sie meint ;-).
wie gesagt, die Gesetze, die als Hilfsmittel angegeben werden, sind meist in wenigen dtv-Ausgaben (oder nomos) konzentriert; das hat mit Risiko nix zu tun....
 
Ich persönlich habe sowohl Gesetzessammlungen (Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I) und zu den Klausuren hole ich mir meistens zusätzlich die dtv Ausgaben.
Mit den Sammlungen hat mansur Not wirklich alle Gesetze dabei. Bislang habe ich aber noch nie erlebt, dass man zwingend einen § brauchte, der nicht in den angegebenen dtv Ausgaben drin war.
Zum lernen zu Hause ist eine Gesetzessammlung aber hilfreich, da es doch mal vor kommt das auf einen § verwiesen wird, den man in der dtv Ausgabe nicht hat. Sicher findet man den dann ich im Internet, aber beim lernen blättere ich lieber in meinem Gesetz ein paar Seiten um, als mir das im Internet zu suchen.

dtv Ausgaben haben für die Klausuren aber noch einen Vorteil: die Einführung. In manchen Klausuren wird schon mal die ein oder andere Frage gestellt dessen Antwort man im Einführungstext finden kann. Das war bei mir z.B. mal bei der BGB III Klausur so. Im EM Strafrecht geht es z.B. auch um Urkunden. Die wesentlichen Merkmale einer Urkunde findet man im Einführungstext des dtv StGB.

Sicher sind das alles Ausgaben und man muss sie nicht zwingend machen. Ich fühle mich so in den Klausuren aber sicherer und das ist das wichtigste. Gerade wenn man eh vor hat den Bachelor + Master und/oder EjP zu machen sollte man sich Sammlungen zulegen. So hat man immer alle Gesetze zusammen. Spätestens wenn man das EjP machen will muss man sich eh die Sammlungen zulegen, da in der Staatsprüfung zumindest in NRW nur Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I und Hippel/Rehborn (Landesrecht NRW) zugelassen sind und keine dtv Gesetze. Sicher kann man sich die auch erst vor dem Examen zulegen. Aber es ist sicher sinnvoll mit den Gesetzen vorher oft genug geübt zu haben und so in etwa weiss wo welches Gesetz ist, da im Examen weder Klebezettel noch Unterstreichungen oder sonstige Markierungen erlaubt sind (jedenfalls in NRW).

Zu der Frage mit dem Schönfelder von 2015...ich würde da die Finger von lassen. Gesetze ändern sich regelmäßig und wenn man nicht aktiv verfolgt wann sich wo etwas geändert hat, würde ich immer zu aktuellen Gesetzen greifen.
Ich war mal in einem Vorbereitungskurs für Deutsches und europäisches Verfassungsrecht. Da hatte ein Mädel eine GG Ausgabe, die schon ein paar Jahre alt war und hat dann festgestellt, dass sie das Werk eigentlich nur noch wegschmeißen kann ;-)
 
Und das ist kein Problem, in der Klausur mit zig Gesetzestexten anzukommen?
 
Warum sollte es in Problem sein? Mich hat darauf noch nie wer angesprochen. Je nach Standort bekommt man ein kleines Platzproblem. Ich hab mal in einem Hörsaal geschrieben in dem die Tische recht klein waren, da muss man dann etwas hantieren. Aber man muss ja die "Reservegesetze" nicht zwingend auf den Tisch stellen.
Ansonsten hat man halt einfach nur ordentliches Gewicht dabei ;-)
 
Danke :-) Schleppen stärkt die Muskeln - in den Oberarmen kann man die bei Klausuren ja ganz gut gebrauchen :ROFL:
 
Ich hatte in Klausuren auch schon mehrfach eine nicht ganz aktuelle gebundene Ausgabe der Nomos Gesetze (1-2 Jahre alt) plus eine ganz aktuelle dtv-Ausgabe der relevanten Gesetze (z.B. jetzt gerade ZPO für BGB IV) dabei. Das war noch nie ein Problem, dass ich mehrere Gesetzesausgaben dabei hatte.
Meine Gründe dafür mit gebundenen Ausgaben zu arbeiten: Ich mag die sehr dünnen Blätter des Loseblatt-Schönfelder nicht. Außerdem ist das Stichwortverzeichnis in der dtv- Ausgabe besser, da es sich auf weniger Gesetze bezieht und bei inhaltlichen Zusatzfragen ist die Einführung sehr hilfreich. Nomos habe ich dabei für den Fall, dass Gesetzesparagraphen relevant sind, die in der dtv-Ausgabe nicht drin sind, z.B. das BGB, GmbHG, AktG und HGB im Nomos für die BGB- IV Klausur. Bei diesen "Nebengesetzen" handelte es sich bei meinen Klausuren immer um grundlegende Paragraphen, bei denen sich in den letzten 2 Jahren mit Sicherheit nichts geändert hat.
Ich finde es auch angenehm nicht vom "Hauptgesetz" wegblättern zu müssen, wenn ich einen Paragraphen im "Nebengesetz" nachschlage. Außerdem finde ich die dtv- Ausgabe auf den sehr schmalen oft leicht schrägen Hörsaaltischen im München handlicher.

Aber es gibt bei dieser Frage kein richtig oder falsch, da sollte jede(r) selbst ausprobieren was ihm/ihr mehr liegt.
 
Ist es denn sinnvoll in meinem Alter Jura zu studieren? Das könnte ewig dauern :( Ich bin ausserdem Ausländerin. Die Sprache war bisher kein Problem, aber ich weiss nicht ob das Lernen extrem schwer ist oder nicht.

Wer heute 35 ist, der wird sicherlich kein fixes Renteneintrittsalter mehr "genießen" können, du hast im Mittel sicherlich nochmal 35 Jahre im Arbeitsleben vor dir. Wenn du nun noch ohne Eile studierst und vielleicht erst in 10 Jahren mit Ref. und 2. Staatsexamen fertig bist - ich gehe ja mal stark davon aus, dass das EJP Ergänzungsstudium nicht nur ein Versuchsbalon ist, sondern nun dauerhaft zum Studienprogramm gehört, ggf. weiss ja jemand im Forum dazu mehr?! - dann sind es hinterher immer noch 25 Jahre. Das halbe Berufsleben. Natürlich lohnt es sich. Der Jugendwahn der 1990er ist längst wieder vorbei.

"Die Sprache" ist so eine Sache. Das hat meiner Beobachtung nach überhaupt nichts damit zu tun, ob jemand "Ausländer" ist. Ich kenne genug Deutschstämmige, denen nicht einmal klar ist, dass "schauen" und "sehen" zwei grundverschiedene Wörter sind, denen nicht nur Wortschatz fehlt, sondern jegliches Sprachgefühl. Wortschatz kann man erweitern und erlernen, so auch Fachbegriffe, aber Sprachgefühl kann man nicht wirklich "erlernen" und das hat auch nichts damit zu tun, ob das Deutsche die eigene Muttersprache ist oder nicht. Es ist sogar denkbar, dass man einen offeneren Blick auf die Sprache hat, wenn das Deutsche nicht die eigene Muttersprache ist.

Wenn du also nach deiner Selbsteinschätzung ein gutes Sprachgefühl hast, dann würde ich mir diesbezüglich keine Sorgen machen. Jura ist mitunter näher an den Sprachwissenschaften, als an allem anderen. Es kommt eben auf Nuancen und Feinheiten des sprachlichen Ausdrucks an, sowohl im Verständnis wie auch im "Modellieren" des Rechts dorthin, wo man es vorliegend gerne in seiner vertretenen Darstellung hätte - der Volksmund nennt Juristen nicht umsonst (abschätzig) "Rechtsverdreher", darin liegt schon ein Körnchen Wahrheit.
 
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