Ich persönlich habe sowohl Gesetzessammlungen (Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I) und zu den Klausuren hole ich mir meistens zusätzlich die dtv Ausgaben.
Mit den Sammlungen hat mansur Not wirklich alle Gesetze dabei. Bislang habe ich aber noch nie erlebt, dass man zwingend einen § brauchte, der nicht in den angegebenen dtv Ausgaben drin war.
Zum lernen zu Hause ist eine Gesetzessammlung aber hilfreich, da es doch mal vor kommt das auf einen § verwiesen wird, den man in der dtv Ausgabe nicht hat. Sicher findet man den dann ich im Internet, aber beim lernen blättere ich lieber in meinem Gesetz ein paar Seiten um, als mir das im Internet zu suchen.
dtv Ausgaben haben für die Klausuren aber noch einen Vorteil: die Einführung. In manchen Klausuren wird schon mal die ein oder andere Frage gestellt dessen Antwort man im Einführungstext finden kann. Das war bei mir z.B. mal bei der BGB III Klausur so. Im EM Strafrecht geht es z.B. auch um Urkunden. Die wesentlichen Merkmale einer Urkunde findet man im Einführungstext des dtv StGB.
Sicher sind das alles Ausgaben und man muss sie nicht zwingend machen. Ich fühle mich so in den Klausuren aber sicherer und das ist das wichtigste. Gerade wenn man eh vor hat den Bachelor + Master und/oder EjP zu machen sollte man sich Sammlungen zulegen. So hat man immer alle Gesetze zusammen. Spätestens wenn man das EjP machen will muss man sich eh die Sammlungen zulegen, da in der Staatsprüfung zumindest in NRW nur Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I und Hippel/Rehborn (Landesrecht NRW) zugelassen sind und keine dtv Gesetze. Sicher kann man sich die auch erst vor dem Examen zulegen. Aber es ist sicher sinnvoll mit den Gesetzen vorher oft genug geübt zu haben und so in etwa weiss wo welches Gesetz ist, da im Examen weder Klebezettel noch Unterstreichungen oder sonstige Markierungen erlaubt sind (jedenfalls in NRW).
Zu der Frage mit dem Schönfelder von 2015...ich würde da die Finger von lassen. Gesetze ändern sich regelmäßig und wenn man nicht aktiv verfolgt wann sich wo etwas geändert hat, würde ich immer zu aktuellen Gesetzen greifen.
Ich war mal in einem Vorbereitungskurs für Deutsches und europäisches Verfassungsrecht. Da hatte ein Mädel eine GG Ausgabe, die schon ein paar Jahre alt war und hat dann festgestellt, dass sie das Werk eigentlich nur noch wegschmeißen kann
