Allgemeine Infos Insolvenzrecht 2021

Ggf. gehe ich nun komplett falsch vor, daher gerne berichtigen :-)
Ich denke ich werde erstmal schreiben, dass L ein Aussonderungsrecht nach §§ 47, 48 InsO haben könnte. Dafür musste es sich um die veräußerten Gegenstände um solche nach § 47 gehandelt haben. Dann gehe ich auf die Ausnahme nach § 51 Nr. 1 ein und argumentiere etwas... was auch im Skript auf Seite 80 unten steht. Und komme zum Schluss, dass L gar kein Aussonderungsrecht, sondern nur ein Absonderungsrecht hat und komme zu dem § 48 analog, welchen ich ja im Grunde ähnlich Prüfe. Aber das ist doch etwas wenig oder?
So habe ich es in etwa auch gelöst.
 
Hey, kurze Frage, es gibt bei Moodle zwar den Punkt Klausurenbereich, aber bei mir sind dort keine hinterlegt. Ist das bei euch anders?
 
Also, ich hab es jetzt so:

- § 47 InsO (-) (I hat keinen Besitz)
- § 48 S.1 InsO (-)
(hier hab ich den Meinungsstreit mit § 950 BGB angesprochen, am Ende hat L aber kein aussonderungsfähiges Recht)
- §§ 51 I Nr. 1, 50 i.V.m. §§ 165 ff. InsO (Kleidungsstücke befinden sich nicht mehr im Vermögen)
- § 48 S.1 InsO analog (+)
 
Heft 2 ist erschienen und somit auch die Stoffeingrenzung:
- Forderungsanmeldung- und Feststellung §174ff. InsO
- Haftung der Gesellschaft §93 InsO
 
Kann jemand etwas zu 3. Wiederholungstermin berichten? Wurde etwas zur Klausur o.ä. gesagt ? Da der Termin verschoben wurde konnte ich wegen meiner Arbeit nicht teilnehmen. Wäre nett wenn jemand etwas dazu berichten könnte :danke:
 
Hey,

also im Grunde wurde das dritte Skript als nicht Klausurrelevant eingestuft, da es leider nicht die aktuelle Rechtslage widerspiegelt. Das heißt jedoch nicht, dass man das Wissen nicht haben sollte, da es ggf. zur Beantwortung von anderen Fragen oder des Falls helfen könnte. Die Klausur besteht aus einem Hauptfall und kleinen Fragen im Anschluss.

Der Wiederholungstermin war auch wirklich kurz, wegen der veralteten Rechtslage im Skript.

Liebe Grüße
 
Hey,

also im Grunde wurde das dritte Skript als nicht Klausurrelevant eingestuft, da es leider nicht die aktuelle Rechtslage widerspiegelt. Das heißt jedoch nicht, dass man das Wissen nicht haben sollte, da es ggf. zur Beantwortung von anderen Fragen oder des Falls helfen könnte. Die Klausur besteht aus einem Hauptfall und kleinen Fragen im Anschluss.

Der Wiederholungstermin war auch wirklich kurz, wegen der veralteten Rechtslage im Skript.

Liebe Grüße
Top, danke!
 
Hey,

also im Grunde wurde das dritte Skript als nicht Klausurrelevant eingestuft, da es leider nicht die aktuelle Rechtslage widerspiegelt. Das heißt jedoch nicht, dass man das Wissen nicht haben sollte, da es ggf. zur Beantwortung von anderen Fragen oder des Falls helfen könnte. Die Klausur besteht aus einem Hauptfall und kleinen Fragen im Anschluss.

Der Wiederholungstermin war auch wirklich kurz, wegen der veralteten Rechtslage im Skript.

Liebe Grüße
Danke für deine Antwort!!!
 
Hey,

also im Grunde wurde das dritte Skript als nicht Klausurrelevant eingestuft, da es leider nicht die aktuelle Rechtslage widerspiegelt. Das heißt jedoch nicht, dass man das Wissen nicht haben sollte, da es ggf. zur Beantwortung von anderen Fragen oder des Falls helfen könnte. Die Klausur besteht aus einem Hauptfall und kleinen Fragen im Anschluss.

Der Wiederholungstermin war auch wirklich kurz, wegen der veralteten Rechtslage im Skript.

Liebe Grüße
Vielen lieben Dank!
 
Hallo zusammen,

falls hier noch jemand aus dem abgelaufenen Semester liest, wäre es möglich, die beiden alten EA's aus dem SoSe 21 zur Verfügung zu stellen, also Sachverhalt und vom Lehrstuhl bereitgestellte Musterlösung?
Das wäre super lieb :)
 
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