sammy
Tutorin
- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Ich starte hier mal einen Thread: Juristisches zitieren für Dummies 
Ich habe alle Skripte vom Propädeutikum nunmehr einmal durchgelesen.
Um zu testen was quasi von „alleine“ hängengeblieben ist, habe ich mich heute an einer Klausur versucht. Positiv überrascht war ich, dass ich die Klausur bestanden hätte (ich muss zugeben, nur sehr knapp, aber sie wäre bestanden gewesen (natürlich nur ohne Prüfungsstress)) Der Bereich in dem ich völlig versagt habe, ist der Bereich wo es um das richtige juristische zitieren in Fußnoten und im Literaturverzeichnis geht.
Gibt es da einen Trick um sich das alles merken zu können oder habt ihr das alles stur auswendig gelernt?
Ich bin dabei mir Karteikarten zu erstellen, stelle allerdings fest, dass das massig viele werden. Wenn ich die alle stur auswendig lernen muss, bin ich wahrscheinlich in zwei Jahren damit noch nicht fertig.
Und kann mir irgendjemand erklären wann es Fußnoten gibt und wann ein Literaturverzeichnis? Oder muss man immer beides machen?
LG Sammy
Ich habe alle Skripte vom Propädeutikum nunmehr einmal durchgelesen.
Um zu testen was quasi von „alleine“ hängengeblieben ist, habe ich mich heute an einer Klausur versucht. Positiv überrascht war ich, dass ich die Klausur bestanden hätte (ich muss zugeben, nur sehr knapp, aber sie wäre bestanden gewesen (natürlich nur ohne Prüfungsstress)) Der Bereich in dem ich völlig versagt habe, ist der Bereich wo es um das richtige juristische zitieren in Fußnoten und im Literaturverzeichnis geht.
Gibt es da einen Trick um sich das alles merken zu können oder habt ihr das alles stur auswendig gelernt?
Ich bin dabei mir Karteikarten zu erstellen, stelle allerdings fest, dass das massig viele werden. Wenn ich die alle stur auswendig lernen muss, bin ich wahrscheinlich in zwei Jahren damit noch nicht fertig.
Und kann mir irgendjemand erklären wann es Fußnoten gibt und wann ein Literaturverzeichnis? Oder muss man immer beides machen?
LG Sammy