FAQ Kann ich Module und Klausuren wiederholen?

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Hallo,
ich interessiere mich grundsätzlich dafür, wie das eigentlich ist mit dem wiederholen von Klausuren. ich denke, dass Hintergrundwissen in dem Belang in zwei Szenarien sinnvoll für mich sein kann:
a) ich komm in einem bestimmten Semester zeitlich nicht gut mit und möchte dei klausuren für das Modul lieber im nächsten Semester schreiben, wohl wissend dass ich natürlich auch für die Klausuren des nächsten Semesters zusätzlich lernen muss
b) ich habe in einer Klausur nicht gut abgeschnitten und möchte das Ergebnis verbessern

Wie sieht es mit szenario a) aus? es gibt ja dieses wiederholerkennzeichen. Wann muss ich dieses tragen und wann nicht? Wiederholer heißt doch, dass man den Kurs zwar neu belegen und somit die einsendeaufgaben neu bearbeiten und einsenden muss, aber nicht nochmal neu für das Material und die Belegung selbst bezahlen muss - Gebühren fallen erst wieder für die Klausur an - richtig? Was ist, wenn ich die Einsendeaufgaben für das aktuelle Semester bearbeitet und bestanden habe und die klausur schon jetzt fest im nächsten Semester schrieben will, kann ich dann auch ohne Wiederholerkennzeichen und ohne erneute bearbeitung der EAs im ncähsten Semester problemlos zur klausur antreten?

Szenario b). wie oft kann man eine klausur, die für einen selber nicht zufriedenstellend gelaufen ist, erneut belegen, um das Ergebnis nachträglich zu verbessern? Welche konsequenzen hat die Entscheidung zu der Neubelegung der klausur, hat dies wieder neue einsendeaufgaben zur Konsequenz oder kann man einfach so hingehen? wie sieht es mit den Gebühren aus, die fallen ganz normal ein zweites mal an nehme ich an.
 
Hi,

zu a) Wenn du bereits die EA bestanden hast, brauchst du dich nicht als Wiederholer eintragen. Jedoch hast du dann keinen Zugang mehr zu Moodle und den aktuellen EA`s des Semesters, die teilweise eine gute Klausurvorbereitung sind. Und da dich das Eintragen als Wiederholer nichts kostet, würde ich dies immer machen. Auch wenn ich die Klausur schreibe - es kann ja sein, dass ich durchfalle; dann gehe ich auf Nummer sicher.

zu b) Das Ergebnis kannst du bei Wiwi nicht verbessern, sofern du über 50 % gekommen bist. Unter 50 % kannst du die Klausur 2 x wiederholen.
 
zu b) Das Ergebnis kannst du bei Wiwi nicht verbessern, sofern du über 50 % gekommen bist. Unter 50 % kannst du die Klausur 2 x wiederholen.

dafrk ist bei W-Info, da ist das glaube ich etwas anders, da kann man wohl auch eine bestandene Klausur zur Verbesserung noch mal schreiben. Aber das sollte besser jemand aus dem W-Info-Studiengang beantworten.
 
dafrk ist bei W-Info, da ist das glaube ich etwas anders, da kann man wohl auch eine bestandene Klausur zur Verbesserung noch mal schreiben. Aber das sollte besser jemand aus dem W-Info-Studiengang beantworten.
So ist es. Studierende im Diplomstudiengang und im Studiengang Wirtschaftsinformatik dürfen den sogenannten Freiversuch nutzen.
Dieser dient zur direkten Verbesserung einer Klausurnote und darf nur im nächstmöglichen Klausurtermin genutzt werden. Ich suche gleich den Link zur Seite der FU.

EDIT: hier der Link zum Thema
EDIT 2: Jetzt ist der Link auch zu sehen :rolleyes:
 
Ich sehe gerade den Link nicht. Ich bin aber der Meinung, dass man im Studiengang BSc Winfo nur Wahlmodule wiederholen darf, keine Pflichtmodule.
 
Da hätte ich jetzt auch eine Frage dazu. Ich habe die EAs des ersten Semester Winfo für die Module RW und Grundlagen der Winf bestanden. Aus zeitlichen Gründen habe ich aber nicht an den Klausuren teilgenommen und mich deshalb als Wiederholer eingetragen. Muss ich dann die EAs nochmal mitmachen?

Vielen Dank und viele Grüße,
Nana
 
Nein brauchst du nicht. Die EAs sind für dich nur zur Übung da.

Da hätte ich jetzt auch eine Frage dazu. Ich habe die EAs des ersten Semester Winfo für die Module RW und Grundlagen der Winf bestanden. Aus zeitlichen Gründen habe ich aber nicht an den Klausuren teilgenommen und mich deshalb als Wiederholer eingetragen. Muss ich dann die EAs nochmal mitmachen?

Vielen Dank und viele Grüße,
Nana
 
Vielen Dank für deine Antwort! Aber so wie ich das verstanden hab, sind die EAs nicht nur zur Übung, sondern dienen auch zur Klausurzulassung. Ich gehe davon aus, dass wenn man einmal die Zulassung hat (außer bei gravierenden Stoffänderungen), man auch immer zur Klausur zugelassen ist, egal wann man zur Klausur dann antritt.
 
Vielen Dank für deine Antwort! Aber so wie ich das verstanden hab, sind die EAs nicht nur zur Übung, sondern dienen auch zur Klausurzulassung. Ich gehe davon aus, dass wenn man einmal die Zulassung hat (außer bei gravierenden Stoffänderungen), man auch immer zur Klausur zugelassen ist, egal wann man zur Klausur dann antritt.

embi bezog sich sicherlich auf die EAs deines neuen Semester. Die sind reine Übung, da du sie nicht nochmal machen MUSST. Es ist aber zu empfehlen...der Übung wegen.

Weitere Infos, findest du hier: http://www.fernuni-hagen.de/wirtsch...nsendearbeiten/gueltigkeit_wiederholung.shtml
 
Hey, ich hab mal ein paar ganz allgemeine Fragen zum Wiederholen von Klausuren:
1) Muss ich mich zum Kurs neu anmelden (bzw. als Wiederholer) wenn ich die Klausur noch mal schreiben muss,oder geht das auch ohne?
2) Sind die EAs/ Hausarbeiten für die Klausurzulassungen immer gültig oder gibt es da ,,Verfallsdaten"?

Danke für eure Hilfe

LG Jenny
 
1. nein, das geht auch ohne, empfiehlt sich aber nicht, da man bis zu sechs mal kostenlos wiederholungsbelegen kann.

2. ja, die Gültigkeit bleibt erhalten, ein Verfallsdatum existiert nicht.
 
Hallo, Ich habe mal folgende Frage:
Wenn ich ein Pflichtmodul mit 40 Punkten nicht bestanden habe. An der nächsten Klausur teilnehme und im worstcase weniger als 40 Punkte erreiche, zählen dann die 40 oder immer die letzte Prüfungsleistung?
 
Hallo, Ich habe mal folgende Frage:
Wenn ich ein Pflichtmodul mit 40 Punkten nicht bestanden habe. An der nächsten Klausur teilnehme und im worstcase weniger als 40 Punkte erreiche, zählen dann die 40 oder immer die letzte Prüfungsleistung?

Es zählt das beste Ergebnis. Du meinst, wenn du die Möglichkeit des Ausgleichens nutzt, weil du zwischen 25 und 50% hast, richtig?
 
Genau darum geht es. Dann bin ich jetzt schon einwenig beruhigter in der Prüfungsordnung habe ich dazu leider nicht gefunden.. :( Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
 
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