Klausurbesprechung Klausur 03.03.2016

Studiengang
Master of Laws
Noch knapp zwei Wochen.....bis....zur Klausur....
Wie läufts bei euch?

Fragt jemand morgen nach, ob eine Eingrenzung kommt?

Grüße
skippermieze
 
Ich würde ja gerne mitreden. Darf aber wegen zwei nicht bestandener Einsendeaufgaben nicht mitschreiben. Vielleicht ist das auch besser so. Mal sehen was nächstes Semester bringt. Vom MM Zivilrecht bin ich mehr als enttäuscht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg skippermieze.

Viele Grüße
 
@MMRewiPeking
Tut mir leid, dass du das nicht geschafft hast. Ich dachte wir sehen uns an der Klausur!
Bin ja auch schon mal durchgeflogen.....
vielleicht muss ich im September zum zweiten Mal ran.....????
*hoffnicht*
 
MMZ schreibe ich nicht aber MMV also sehen wir uns am Freitag 4.3.

Du schaffst das. Viel Erfolg!

Grüße
 
Grobe Darstellung des Sachverhalts:

Der 17-jährige S bekommt von seinen Eltern zu Weihnachten ein "Spielzeug" geschenkt, nämlich Pfeil und Bogen. Kurz nach Weihnachten stellt er im Garten ungeschickt eine kleine Zielscheibe auf und schon der erste Pfeilschuss geht daneben und trifft im Nachbargarten die Katze des N (Kaufpreis 100 €). Die Katze ist aber wie ein Familienmitglied des N und deshalb auch krankenversichert bei V und kostet im Jahr rund 300 € (Futter und Streu). Die Katze muss sofort operiert werden, das kostet 1000 €. Die V zahlt aber nur 100 €. S will, weil er denkt das sei angemessen, höchstens 130 € zahlen, weiß aber nichts von der Versicherung.

Kann N von S 1.000 € verlangen?

P, der Vater von S, schätzt das Verhältnis zu N und zahlt deswegen sofort 1.000 € ohne von der Leistung des V zu wissen.

V verlangt nun von S die 100 € - hat V einen Anspruch?

Kann V von N die 1.000 € verlangen?

Auf § 86 VVG wird hingewiesen.

__________________________________________

Schreibt gerne Korrekturen, falls ich etwas vergessen haben.
 
Hallo,

die erste Aufgabe beinhaltete ja ein Urteil aus KE4.Das habe ich komplett übernommen.
Bei Aufgabe 3 habe ich auch den § 86 Vvg angewendet. Bei Aufgabe 2 allerdings nicht. Mit der Aufgabe konnte ich nicht wirklich etwas anfangen. Habe mich schließlich für eine Drittleistung durch den Vater entschieden und damit für N § 812 Abs. 1 S. 1 Variante.1 bejaht. Wie siehts bei euch aus? Hat jemand vor Widerspruch gegen Die Korrektur einzulegen?
LG
 
Ich meinte, ob jemand von vornherein vor hat, auf eine Korrektur zu verzichten. Der Lehrstuhl hat doch angekündigt dass trotz des nicht zur Verfügung gestellten §86 VVG eine normale Korrektur erfolgen wird. Es sei denn,man erklärt einen schriftlichen Verzicht hierauf.
 
Achso, das habe ich nicht mitbekommen. Ich hatte mich zwar als Wiederholer angemeldet, aber nachdem die Ergebnisse im letzten Semester kamen, habe ich MMZ nicht mehr weiter verfolgt.

Wie traurig ist das denn. Habe gerade die Moodle-Nachricht gelesen. Wie muss man sich denn vorstellen, dass euch "die Norm während der Klausur zur Kenntnis gebracht wurde"? Eine faire Korrektur ist eigentlich gar nicht mehr möglich, da bestimmt einige einen Schönfelder dabei hatten, oder?

Das ist echt eine blöde Entscheidung, die ihr da fällen müsst.
 
Nich leicht ist die Entscheidung: Hoffen, dass es für das Bestehen gereicht hat und das Modul endlich hinter sich bringen könnte- oder das Risiko nochmals ran zu müssen, zumal man so nochmal einen Versuch mehr hat.....

*grübel*
 
Ich habe nicht mitgeschrieben. Konnte die Nachricht auf Moodle aber lesen. Ich bin entsetzt. Die Regelung ist unfair und blöd.

Ich wünsche Allen, die die Klausur geschrieben haben, viel Glück!!!
 
Genauso sitze ich auch da...Hoffe, dass es für 50 % gereicht hat oder doch nicht...
Bei uns war es so,dass jemand seinen Schönefelder zum Kopieren bereitgestellt hat. So konnte die Vorschrift zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht war das ja bei allen so.
 
Ich bin eigentlich echt nicht scharf drauf die Klausur nochmal zu schreiben oder nochmal so viel dafür zu lernen. Ich lass es drauf ankommen. Wenn es nicht gereicht hat, muss ich eben nochmal ran. Aber ich würde nicht von vornherein auf die Korrektur verzichten. So hat man wenigstens noch die Chance doch bestanden zu haben. Wer weiß, was bei einer neuen Klausur wieder passiert :D
 
Bei mir war gestern schon das Schreiben der Uni da. Es wurde ein "Nachschreibetermin" angeboten. Leider wurde nicht dazu geschrieben, ob das nun in absehbarer Zeit ist, oder erst im September. Das möchte ich morgen mal in Erfahrung bringen.


Ansonstens ist es jetzt schwierig hochzurechnen, wieviele Punkte man in den einzelnen Aufgaben wohl erreicht haben könnte.

Ergänzung zum Sachverhalt (s.o.):

Teilaufgabe 1: 50 Punkte
Teilaufgabe 2: 30 Punkte
Teilaufgabe 3: 20 Punkte
 
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