Für die Nachwelt zum Festhalten:
Fall 1 sinngemäß:
Person A hat im Knast ein 500 Seiten Buch geschrieben und dem Verleger V Nutzungsrechte erteilt. J, Journalist, hat dem Buch "den letzten Schliff" verpasst.
In dem Buch befindet sich eine halbe Seite mit Andeutungen eines amourösen Abenteuers zwischen A und einem Mitgefangengen. Diese Passage sollte auf Wunsch des A gestrichen werden. Wurde es aber nicht, gedruckt waren bereits 100.000 Exemplare und die Buchpremiere stand kurz bevor.
Wie kann A gegen die Verbreitung vorgehen?
Fall 2 sinngemäß:
P, Angestellter eines Softwareunternehmens (S), hat in Erfüllung seiner Aufgaben ein Computerprogramm hergestellt. Als er überrachend gekündigt wird, will er das Programm mitnehmen, wenn er nicht eine angemessene Beteiligung erhält.
Hat er Anspruch darauf?
Bei mir liefs leider gar nicht. Ich hatte erstmal 15 Min. komplettes Blackout.