Klausurbesprechung Klausur 10.09.2015

Studiengang
Master of Laws
Die Note erwarte ich schon seit Wochen mit Spannung, zum Zeitvertreib stelle ich noch die Aufgabe hier ein!

Der 19-jährige J sucht nach seinem Abi eine Wohnung in München, um ein Jurastudium zubeginnen. Die Wohnungssuche ist äußerst schwierig, da so ein großer Andrang.
Endlich hat er Glück: Bei V, einem emeritierten Prof, der viele Wohnungen vermietet, wird J fündig. Die Wohnung ist möbiliert, u.a. mit einem Biedermeier-Sekretär. J kann statt der eigentlichen Besichtigung nur eine Vergleichswohnung anschauen, ansonsten sieht er Fotos. 1-Zimmer-Wohnung kostet 1.000 €.
V schließt keinen schriftlichen Vertrag, er besteht auf einen Hanschlag. Wohnung wird übergeben.
J veranstaltet eine Feier in der Wohnung mit Kommilitoninnen, dabei legt einen ihre brennende Zigarette auf dem Sekräter ab - Schaden 1.000 €. J möchte schon bald ausziehen, will aber in der Übergangszeit nicht doppelt Miete zahlen. Er wirft bei V ein Schreiben samt Schlüssel in den Postkaste: "Vertrag rückwirkend nicht mehr gelten lassen" und fordert Rückzahlung der bereits gezahlten Miete iHv 9.000 €. V ist empört und den Schaden am Sekretär ersetzt. Sollte J das Geld verlangen können, so erklärt V die "Verrechnung" mit den ihm zustehenden Ansprüchen.

Wie ist die Rechtslage?

Bearbeitervermerk: wechselseitige Ansprüche in einem Gutachten; §§ 134, 138 sind NICHT zu prüfen.
 
Respekt, dass du den SV noch so gut zusammen bekommen hast:perfekt:
 
Super! Sagt ja nichts über meinen Lösungsweg aus ...... *haha*

im Ernst: ich durfte ein Exemplar mitnehmen, dass habe ich beim Aufräumen jetzt aber erst wieder gefunden......*OrdnungistnurdashalbeLeben*
 
Wo hast du denn geschrieben? In Düsseldorf waren die strengsten Aufpasser, die ich bis jetzt erlebt habe^^

Die Noten sind da!
 
In München! Es ware noch Exemplare übrig, von Leute die nicht gekommen sind, die hat der LS-Mitarbeiter dann verteilt :-)

Noten......
 
Notenspiegel:
Sehr gut: 3
Gut: 5
Befriedigend:3
Ausreichend: 3
Mangelhaft: 24

Bei dem Ergebnis wird es einem ganz anders.....63 % sind durchgefallen.....
 
Allerdings, ich hätte nicht gedacht, dass es so ausgeht.
 
Tja, das lag eindeutig am Semester und an den Nicht-Checker-Studenten (nicht etwa an der fehlenden Stoffeingrenzung oder so.....)
Die Begründung lautete, es gibt keinen Zusammenhang zwischen Themeneingrenzung und besseren Noten *haha*

Habe mir mal kurz die Mühe gemacht und nur die letzten vier Semesterergebnisse von MMZ-Klausuren angeschaut!
Durchchfallerquote:
SS 15: keine Statistik gefunden
WS 14/15: 8,45 %
SS 14: 37,5 %
WS 13/14: 22,99 %
SS 13: 16,92 %

Da sind die 63 % doch mal ein Hingucker:eek:
 
Langsam muss man sich die Frage stellen, ob man gegen die Prüfung vorgehen sollte. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist m.E. nicht gewahrt, da bisher grundsätzlich immer Stoffeingrenzungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus frage ich mich, ob Themen geprüft werden können, die keinen Zusammenhang zu den Studieninhalten (Studienskripte) haben. Das Prüfungsthema wurde weder in den vorliegenden Studienheften thematisiert, noch in den Video-Fallbesprechungen. Insofern frage ich mich, ob hier reine Willkür auf Seiten des Prüfers vorliegt.
 
Darüber hinaus frage ich mich, ob Themen geprüft werden können, die keinen Zusammenhang zu den Studieninhalten (Studienskripte) haben. Das Prüfungsthema wurde weder in den vorliegenden Studienheften thematisiert, noch in den Video-Fallbesprechungen.

Das Widerrufsrecht ist doch Thema des ersten Skripts.
 
kurzer Einschub zur "Erheiterung":

Nach der Sachverhaltslektüre in der Klausur überlegt man sich den Aufbau, da bietet sich aus "klausurtaktischen Gründen" folgendes an:
kommt nichts aus dem Online-Kurs (KE 4) dran,
auch keine Beteiligung Dritter wird gefragt (KE 2),
auch kein ErbR (KE 3)
tja, da kann es doch nur Kurseinheit 1 sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

schon wieder was gelernt....
(Auszug aus der unschlagbaren Videobesprchung)
 
Ja, mir ist das Lachen auch im Halse stecken geblieben. Ich überlege gerade vielmehr, ob es Sinn machen könnte einen Widerspruch gegen den Notenbescheid einzulegen. Hat damit jemand schon mal Erfahrungen gemacht? Und gibt es vielleicht noch andere, die eben so darüber nachdenken? Irgendwie will ich diese "Kröte" nicht so ohne weiteres schlucken...
 
Ich überlege gerade vielmehr, ob es Sinn machen könnte einen Widerspruch gegen den Notenbescheid einzulegen.

Sinn hat das nur, wenn du einen Bewertungsfehler findest oder die Aufgabenstellung angreifbar ist. Ersteres kriegst du erst durch die Einsicht heraus, letzteres kann ich nicht recht erkennen.
 
Na dann schaue ich mal, ob die Einsichtnahme noch vor Ende der Widerspruchsfrist möglich ist.
Ansonsten müsste ich den Widerspruch erstmal unbegründet einlegen und auf die Klausureinsicht verweisen.
 
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