- Studiengang
- Master of Laws
Die Note erwarte ich schon seit Wochen mit Spannung, zum Zeitvertreib stelle ich noch die Aufgabe hier ein!
Der 19-jährige J sucht nach seinem Abi eine Wohnung in München, um ein Jurastudium zubeginnen. Die Wohnungssuche ist äußerst schwierig, da so ein großer Andrang.
Endlich hat er Glück: Bei V, einem emeritierten Prof, der viele Wohnungen vermietet, wird J fündig. Die Wohnung ist möbiliert, u.a. mit einem Biedermeier-Sekretär. J kann statt der eigentlichen Besichtigung nur eine Vergleichswohnung anschauen, ansonsten sieht er Fotos. 1-Zimmer-Wohnung kostet 1.000 €.
V schließt keinen schriftlichen Vertrag, er besteht auf einen Hanschlag. Wohnung wird übergeben.
J veranstaltet eine Feier in der Wohnung mit Kommilitoninnen, dabei legt einen ihre brennende Zigarette auf dem Sekräter ab - Schaden 1.000 €. J möchte schon bald ausziehen, will aber in der Übergangszeit nicht doppelt Miete zahlen. Er wirft bei V ein Schreiben samt Schlüssel in den Postkaste: "Vertrag rückwirkend nicht mehr gelten lassen" und fordert Rückzahlung der bereits gezahlten Miete iHv 9.000 €. V ist empört und den Schaden am Sekretär ersetzt. Sollte J das Geld verlangen können, so erklärt V die "Verrechnung" mit den ihm zustehenden Ansprüchen.
Wie ist die Rechtslage?
Bearbeitervermerk: wechselseitige Ansprüche in einem Gutachten; §§ 134, 138 sind NICHT zu prüfen.
Der 19-jährige J sucht nach seinem Abi eine Wohnung in München, um ein Jurastudium zubeginnen. Die Wohnungssuche ist äußerst schwierig, da so ein großer Andrang.
Endlich hat er Glück: Bei V, einem emeritierten Prof, der viele Wohnungen vermietet, wird J fündig. Die Wohnung ist möbiliert, u.a. mit einem Biedermeier-Sekretär. J kann statt der eigentlichen Besichtigung nur eine Vergleichswohnung anschauen, ansonsten sieht er Fotos. 1-Zimmer-Wohnung kostet 1.000 €.
V schließt keinen schriftlichen Vertrag, er besteht auf einen Hanschlag. Wohnung wird übergeben.
J veranstaltet eine Feier in der Wohnung mit Kommilitoninnen, dabei legt einen ihre brennende Zigarette auf dem Sekräter ab - Schaden 1.000 €. J möchte schon bald ausziehen, will aber in der Übergangszeit nicht doppelt Miete zahlen. Er wirft bei V ein Schreiben samt Schlüssel in den Postkaste: "Vertrag rückwirkend nicht mehr gelten lassen" und fordert Rückzahlung der bereits gezahlten Miete iHv 9.000 €. V ist empört und den Schaden am Sekretär ersetzt. Sollte J das Geld verlangen können, so erklärt V die "Verrechnung" mit den ihm zustehenden Ansprüchen.
Wie ist die Rechtslage?
Bearbeitervermerk: wechselseitige Ansprüche in einem Gutachten; §§ 134, 138 sind NICHT zu prüfen.