Allgemeine Infos Klausur 19. März 2021

Was für ein Mist! Diese Klausur hatte Exams Niveau!! Der Lehrstuhl spinnt doch! Bin super genervt und fassungslos
 
Habe auch erstmal geschluckt als ich den Sachverhalt gelesen habe!
Verstehe auch nicht wie man das als klausur stellen kann nachdem man im Semester und in den EA was komplett anderes gemacht hat bzw. War der Aufbau super komisch😡
 
Habe auch erstmal geschluckt als ich den Sachverhalt gelesen habe!
Verstehe auch nicht wie man das als klausur stellen kann nachdem man im Semester und in den EA was komplett anderes gemacht hat bzw. War der Aufbau super komisch😡
So ging es mir auch.🤦🏼‍♀️
 
Was für einen Aufbau habt ihr? was habt ihr angesprochen?
 
Ja was soll man dazu sagen. Ich hatte mir zur Vorbereitung u.a. alle Klausuren der letzten Jahre reingepfiffen. Aber eine Aufgabenstellung dieser Art..... Ne ne...Und wie Jule schon sagte. Die EA`s mit völlig anderen Thema und vor allem Aufbau^^
 
Ihr macht mir Angst...:paperbag::paperbag:

Ich habe echt "einfach nur" die Möglichkeit der außerordentlichen Verdachtskündigung durchgeprüft, die Abmahnung hab ich dahinter gestellt und die 2. Anfrage fand ich auch nicht so schwer...

Hoffe ich habe mich dann nicht verrannt.
 
Ihr macht mir Angst...:paperbag::paperbag:

Ich habe echt "einfach nur" die Möglichkeit der außerordentlichen Verdachtskündigung durchgeprüft, die Abmahnung hab ich dahinter gestellt und die 2. Anfrage fand ich auch nicht so schwer...

Hoffe ich habe mich dann nicht verrannt.
Ging mir genau so, ich denke, dass man bei der Abmahnung darauf hinaus wollte, ob die Verweigerung der Auskunft eine Pflichtverletzung ist, wird ja als Nebenpflicht innerhalb des Arbeitsverhältnisses gesehen
Und dann eben eine außerordentliche Verdachtskündigung und am Ende musste eben der 14 II 2 TzBfG gefunden werden...
 
Ging mir genau so, ich denke, dass man bei der Abmahnung darauf hinaus wollte, ob die Verweigerung der Auskunft eine Pflichtverletzung ist, wird ja als Nebenpflicht innerhalb des Arbeitsverhältnisses gesehen
Und dann eben eine außerordentliche Verdachtskündigung und am Ende musste eben der 14 II 2 TzBfG gefunden werden...
Den 14 TzBfG, bzw. die Anfrage 2, habe ich relativ knapp abgehandelt. Mir fiel da nicht viel ein, außer z.B. die Frist, wann eine Einstellung wieder als Neueinstellung gilt.
 
Ja habe das auch so geprüft wie ihr aber denke halt iwie auch das es zu wenig war weil das von der Aufgabenstellung völlig was anderes war🤔
 
Ging mir genau so, ich denke, dass man bei der Abmahnung darauf hinaus wollte, ob die Verweigerung der Auskunft eine Pflichtverletzung ist, wird ja als Nebenpflicht innerhalb des Arbeitsverhältnisses gesehen
Und dann eben eine außerordentliche Verdachtskündigung und am Ende musste eben der 14 II 2 TzBfG gefunden werden...
Sorry, aber war das nicht § 14 II 3 TzBfG?
 
Ich hat irritiert, dass der A Prokurist war.

Und was hat der Hinweis zu bedeuten, das dieses ins Handelsregister eingetragen war?
 
Ich hat irritiert, dass der A Prokurist war.

Und was hat der Hinweis zu bedeuten, das dieses ins Handelsregister eingetragen war?
Ich hab das insoweit einbezogen, dass leitende Angestellte (was A als Prokurist und Abteilungsleiter ist) ein besonderes Vertrauen des AG genießen und somit ein Vertrauensbruch noch schwerer wiegen kann... :confused:
 
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