Sonstiges Klausur 6. Mai 2020

Die Vertragsanbahnung war ein BGB-AT Problem, oder irre ich mich da? Mit Angebot und Annahme? Und dem Ergebnis, dass es zuerst auf 2 Monate beschränkt ist.

Wie viele Seiten hat euer Gutachten?
 
Ich habe die Kündigungsschutzklage genommen. Ist ja abhängig vom Ergebnis von Aufgabe 1 a) und da hatte ich ja ein Unbefristetes bejaht.

Mir fällt gerade auf, dass ich als ALG den § 612 nicht genommen habe, sondern § 611a, weil ich Depp übersehen habe, dass es sich auf den April bezieht und ich an den Mai gedacht habe...
 
Ich hab es ebenfalls wegen fehlender Schriftform gemäß §§ 14 IV TzBfG i.V.m. 126 I BGB abgelehnt, aber ständig darüber nachgedacht, ob es nicht irgendwelche Sonderfälle gibt. Hab es dann einfach mal so bejaht.

Bei der "Rechenaufgabe" hab ich nur die Voraussetzungen des MiloG angesprochen, dass ein Anspruch entstanden ist und dann ausgerechnet.
Mindestlohn und der Lohn unter Voraussetzungen, dass er immer den Bonus erreicht sind gleich hoch. Ich hab dann gesagt, dass der Lohn eben unabhängig vom Bonus diese Höhe haben müsste, weil er dann den Mindestlohn erreicht. Und der Durchschnittslohn war ja ohnehin höher, keine Ahnung, weshalb der da stand.

Die Frist war ne Ereignisfrist, das fand ich nicht so schwer. Da muss man nur gucken, dass das Ende nicht auf nen Sonnabend oder Sonntag fällt, was hier der Fall war.

Und die letzte Aufgabe lief glaub ich auf ne unwirksame Kündigung hinaus, da die Frist nicht eingehalten wurde, weil man keine Probezeit vereinbart hatte. Da muss man ja Kündigungsschutzklage erheben...

Wenn ich es so schreibe, ergibt das für mich Sinn, aber ganz ehrlich Leute, ich fühle mich so richtig scheiße. Und in einer halben Stunde muss ich Sachenrecht schreiben. Was für ein Tag. :panik:

Ich drück uns allen die Daumen!
ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.

bei der 2. Aufgabe hatte ich keine Ahnung.
bei der letzten Aufgabe dachte ich, dass sich die Frage ergibt, ob eine Kündigungsschutzklage außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG möglich ist. Dies ist nach h.M. nach den Grundsätzen von § 242, 138 der Fall, hatte ich irwo gelesen.
Aber keine Ahnung, ob die das so wollten.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich die Klausur im EM Öff. Recht von gestern tatsächlich besser als die heutige Klausur im Arbeitsvertragsrecht finde würde hahaha.
 
ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.

bei der 2. Aufgabe hatte ich keine Ahnung.
bei der letzten Aufgabe dachte ich, dass sich die Frage ergibt, ob eine Kündigungsschutzklage außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG möglich ist. Dies ist nach h.M. nach den Grundsätzen von § 242, 138 der Fall, hatte ich irwo gelesen.
Aber keine Ahnung, ob die das so wollten.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich die Klausur im EM Öff. Recht von gestern tatsächlich besser als die heutige Klausur im Arbeitsvertragsrecht finde würde hahaha.
Verwaltungsrecht? Die hab ich auch geschrieben und hatte gehofft, heute wird es besser. Von wegen. :thumbsup:
 
Die Vertragsanbahnung war ein BGB-AT Problem, oder irre ich mich da? Mit Angebot und Annahme? Und dem Ergebnis, dass es zuerst auf 2 Monate beschränkt ist.

Wie viele Seiten hat euer Gutachten?

fast 8, habe aber Aufgabe 1 zu ausführlich geprüft, quasi wie bei einer BGB AT Klausur mit Grundzügen von Arbeitsrecht hahahah
 
Hat irgendjemand bei frage 2 an die entfristungsklage nach 17 tzbfg gedacht?

bei der Frist hab ich, dass die Kündigung vor dem 18. oder 3 des Vormonats zu erfolgen hat weil der mai ja 31 Tage hat. Hat das noch irgendwer so?
 
ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.

bei der 2. Aufgabe hatte ich keine Ahnung.
bei der letzten Aufgabe dachte ich, dass sich die Frage ergibt, ob eine Kündigungsschutzklage außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG möglich ist. Dies ist nach h.M. nach den Grundsätzen von § 242, 138 der Fall, hatte ich irwo gelesen.
Aber keine Ahnung, ob die das so wollten.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich die Klausur im EM Öff. Recht von gestern tatsächlich besser als die heutige Klausur im Arbeitsvertragsrecht finde würde hahaha.

Du weißt doch,
man soll sich die Aufgabenstellung mindestens zwei, besser drei mal gründlich durchlesen.
Beim zweiten Durchlesen kann man sich ja schon einmal ein paar Notizen machen.
Beim dritten Durchlesen erstellt man dann die Lösungsskizze.

Dan schreibt man alles ganz schnell runter

und in den verbleibenden letzten 10 Minuten liest man alles noch einmal gründlich durch und korrigiert die Fehler.

Hat das schon mal jemand von Euch geschafft?

Ich auch nicht!
 
Mein Gutachten ist gerade mal 2 Seiten lang...Hab auch bei
Frage 1 am Meisten zu dem Vertragsschluss ( BGB AT ) bzw dem nachträglichen Angebot vom Schneider geschrieben, mit dem Ergebnis; mangels Schriftform ein unbefristeter Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit vorliegt (§§ 14, 16 TzBfG). Aber auch kurz, dass es ein Arbeitsvertrag und kein Werkvertrag ist, wegen vor Ort arbeiten-fremdbestimmt und 8h Tätigkeit.

Bei Frage 1b kurz das kein Lohnwucher gegeben ist, da die übliche Vergütung 10 €/h beträgt und er immer mit Boni auf 9,35 €/h gekommen ist- außerdem der Boni hier Mindestlohnwirksam ist somit sein täglicher Stundenlohn den Mindestlohn entspricht-er also nicht mehr Vergütung verlangen kann ( § 612 Abs.2 BGB- Vergütungsvereinbarung liegt vor).
Bei 1c hab ich § 622 Abs. 1 BGB mit § 16 TzBfG verbunden- er kann bis spätestens 3.5.2020 ordentlich kündigen (4 Wochen Frist) und eben auch vor Ablauf der der Vereinbarten Zeit- hab hier 31.05.2020 quasi als vereinbarte Zeit genommen- die ist nur wegen dem Mangel der Schriftform unwirksam gewesen.

Bei Frage 2 hat mir die Zeit gefehlt - hab zwar Kündigungsschutzklage und die 3 Wochen Frist beschrieben, aber vorhin fiel mir ein.. Kleinbetriebsklausel und keine 6 Monate im Betrieb.somit greift ja KSchG gar nicht... könnte das evtl. eine Feststellungsklage sein, wegen der zu kurzen Kündigungsfrist....?

Insgesamt fand ich es auch schwer, gerade den Aufbau in Verbindung mit den Fragen zu meistern, fand ich es schwierig.
 
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch wie lange die Korrekturen in der Regel dauern? Ich bin schon etwas nervös, dass die Noten noch nicht da sind.
(Ich bin WiWi-Stundent. Hier geht die Korrektur i. d. R. schneller ;))

Danke und viele Grüße!
 
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