Klausuraufgaben Klausur 6. September

Hochschulabschluss
Diplom-Kaufmann
Hallo zusammen,

wie fandet Ihr es heute? Ihr war echt überrascht, dass sich die ganze Klausur nur um den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gedreht hat. Ein Fall war schlimm. Zwei kleinere Fälle wären besser gewesen. Etwas Erbrecht hab ich schon vermisst. Die Lernerei war umsonst :)
Jetzt zu den Ergebnis:
Frage 1: S hat Anspruch gegen K aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Ebenso habe ich § 823 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 229, 13 Abs. 1 StGB bejaht.

Frage 2: kein Anspruch, da kein vorvertragliches und vertragliches Verhältnis zustande gekommen.

Frage 3: Ich bleibe bei dem Ergebnis von Frage 1. M durfte S loslassen. Es hat lange gedauert, aber auch wenn sie ihn beaufsichtigt hätte, wäre das schädigende Ereignis passiert.

Ich hab ständig das Gefühl, etwas übersehen zu haben :(
 
Ich fand den Fall grundsätzlich fair, quasi ein Klassiker, viel war es meiner Meinung nach aus, vor allem mag ich diese ständigen Verweise nach oben nicht. AGL habe ich genau so wie du, allerdings habe ich 823 II iVm 229 StGB nicht im Unterlassen gemacht, worin bestand denn deiner Meinung nach das Unterlassen des K? Ich habe ein aktives Tun angenommen wegen der unsachgemäßen Montage des Stuhls. Frage 3 habe ich auch anders bewertet und gesagt, dass ein Mitverschulden der M vorliegt, das dem S zugerechnet wird, hier dann das Problem, ob 278 Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung ist, habe mich aber dafür entschieden, dass es grob fahrlässig von M war ein dreijähriges Kind in einem Küchenladen 2 Stunden unbeaufsichtigt zu lassen. Aber ich denke hier war bei entsorgender Begründung beides vertretbar 😊
 
Hab’s genauso wie ihr. Nur das mit dem 278 habe ich vergessen hin zu schreiben. :-(
 
Ich fand den Fall grundsätzlich fair, quasi ein Klassiker, viel war es meiner Meinung nach aus, vor allem mag ich diese ständigen Verweise nach oben nicht. AGL habe ich genau so wie du, allerdings habe ich 823 II iVm 229 StGB nicht im Unterlassen gemacht, worin bestand denn deiner Meinung nach das Unterlassen des K? Ich habe ein aktives Tun angenommen wegen der unsachgemäßen Montage des Stuhls. Frage 3 habe ich auch anders bewertet und gesagt, dass ein Mitverschulden der M vorliegt, das dem S zugerechnet wird, hier dann das Problem, ob 278 Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung ist, habe mich aber dafür entschieden, dass es grob fahrlässig von M war ein dreijähriges Kind in einem Küchenladen 2 Stunden unbeaufsichtigt zu lassen. Aber ich denke hier war bei entsorgender Begründung beides vertretbar 😊
Ich hab das Unterlassen darin gesehen, dass der unsachgemäß montierte und instabile Stuhl auch später hätte stabil gemacht werden können. Das hat K nicht gemacht.
Ich hab auch gesagt, dass M Mist gebaut hat, indem das Kind so ewig rumgelaufen ist. Auf § 278 wäre ich aber nicht gekommen, da ich die Mutter nicht als Erfüllungsgehilfe sehe.
Ich hab an sich gesagt, dass die Mutter Teile der Kosten tragen muss. Es wäre aber eh passiert, auch wenn das Kind vor ihren Augen gewesen wäre, so dass sie doch nicht zahlen muss. Das war meine Argumentation.
 
Ok, das ist wie gesagt bestimmt vieles vertretbar bei ordentlicher Argumentation. Wenn ich mich nicht ganz irre, dann ist 278 auch auf die gesetzlichen Vertretbar anwendbar, das habe ich dann bei der M angenommen. Ich bin sehr gespannt, wie streng das alles so bewertet wird…
 
Auf die Bewertung bin ich auch gespannt. Könnte mir halt vorstellen, dass arg streng beurteilt wird, weil es einfach ein Klassiker war. Frage mich auch die ganze Zeit, ob ich nicht was übersehen habe. :down:
 
Hallo! Ich fand das auch ganz OK und hatte die ganze Zeit Angst, etwas zu übersehen. Ich habe jedenfalls alle drei Fragen genauso wie hihiena.
 
Welche Ergebnisse hast Du Fear?
Ich habe auch alle drei Fragen so wie du beantwortet. Allerdings habe ich mich bei 311 II für Nr. 2 entschieden. Kann aber auch sein, dass ich da einfach falsch liege. Und 13 StGB hatte ich nicht auf dem Schirm.
 
Ein Kommilitone hat gemeint, bei Frage 3 wäre das Hauptthema gestörte Gesamtschuld gewesen... Scheinbar gibts dazu auch mehrere Theorien, weshalb ich befürchte, dass man sich da in Prosa hätte auslassen müssen... Und ich hab nicht mal die ominöse gestörte Gesamtschuld gesehen. Wenn das ein Schwerpunkt war, dann gute Nacht...

§ 823 II hab ich auch nicht... War dann wohl nix... 😭
 
Ein Kommilitone hat gemeint, bei Frage 3 wäre das Hauptthema gestörte Gesamtschuld gewesen... Scheinbar gibts dazu auch mehrere Theorien, weshalb ich befürchte, dass man sich da in Prosa hätte auslassen müssen... Und ich hab nicht mal die ominöse gestörte Gesamtschuld gesehen. Wenn das ein Schwerpunkt war, dann gute Nacht...

§ 823 II hab ich auch nicht... War dann wohl nix... 😭
Es gibt ein Urteil des AG Coburg, dass die Eltern loslassen dürfen. Ich dachte, es dreht sich um dieses Urteil. An die gestörte Gesamtschuld hab ich nicht gedacht. Egal, es fehlen etwas Punkte. Ich hoffe, es hat gereicht zum Bestehen. 4.0 gewinnt :) Schuld der M habe ich bejaht, da das Loslassen zu lang war. Dann hab ich aber gesagt, sie muss nichts zahlen, weil auch wenn sie in der Nähe wäre, wäre alles genauso passiert :) Jetzt bin ich verwirrt :)
 
Ergänzung von mir: gestörte Gesamtschuld gibt es bei § 823 BGB. Deliktische Ansprüche waren aber nur im Grundfall (Frage 1) zu prüfen. In Frage 3 kam § 823 nicht vor. Wie muss man die gestörte Gesamtschuld dann einbauen? Mir fehlt irgendwie die Fantasie gerade.
 

Ich finde das Thema gestörte Gesamtschuld hier ganz gut erklärt, bin aber auch der Meinung, dass es bei unserem Fall nicht so ganz passt, wie hihiena schon gesagt hat, waren deliktische Ansprüche für die Abwandlungen ausgeschlossen. Ich habe z.B auch gesagt, dass die M grob und nicht nur leicht fahrlässig gehandelt hat, somit hätte man nach „meinem“ Ansatz dann auch gar keine gestörte Gesamtschuld, weil ich die Privilegierung nach 1664 nicht habe durchgehen lassen wegen 277.

Ach, ich bin auch verwirrt, egal. Wie lange dauert es wohl bis zu den Ergebnissen?
 

Ich finde das Thema gestörte Gesamtschuld hier ganz gut erklärt, bin aber auch der Meinung, dass es bei unserem Fall nicht so ganz passt, wie hihiena schon gesagt hat, waren deliktische Ansprüche für die Abwandlungen ausgeschlossen. Ich habe z.B auch gesagt, dass die M grob und nicht nur leicht fahrlässig gehandelt hat, somit hätte man nach „meinem“ Ansatz dann auch gar keine gestörte Gesamtschuld, weil ich die Privilegierung nach 1664 nicht habe durchgehen lassen wegen 277.

Ach, ich bin auch verwirrt, egal. Wie lange dauert es wohl bis zu den Ergebnissen?
Ich sehe es entspannt. Es fehlen möglicherweise ein paar Punkte, aber im Großen und Ganzen sollte es gereicht haben. Rechne mit 8 Wochen, schneller bekommen wir die Ergebnisse nicht. Die müssen bis Mitte November vorliegen, denn danach muss man sich für die Masterarbeit anmelden. Es kann aber auch noch länger dauern, man weiß es nie :)
 
Ich glaube, ich habe hier einen sehr ähnlichen Fall gefunden... Hoffe nur, dass vielleicht Prof. Wackerbarth das gnädiger sieht als die Hemmer Leute, wenn man sich mit der Annahme grober Fahrlässigkeit raus prüft... :-(

Es kommt immer auf den jeweiligen Korrektor an. Der LS bereitet eine Lösung vor, mehr aber nicht. Am Ende zeichnet ein assi nur ab, dass er mit der Korrektur einverstanden ist. Ich glaube nicht, dass man nochmal in die Klausur reinschaut. Viel Erfolg allen, es wird schon reichen. Wenn man an alle Punkte gedacht hätte, wäre man schon Jurist mit Prädikatsexamen. Wir im LLM betreiben hier nur ein eher außergewöhnliches Hobby :)
 
Die Noten sind da - ich darf 80% vermelden :) Etwas Werbung muss sein, nachdem ich wegen des materiellen Strafrechts das Verfahrensrecht nicht gepackt habe. Drücke Euch die Daumen!
 
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