Hallo zusammen,
wie fandet Ihr es heute? Ihr war echt überrascht, dass sich die ganze Klausur nur um den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gedreht hat. Ein Fall war schlimm. Zwei kleinere Fälle wären besser gewesen. Etwas Erbrecht hab ich schon vermisst. Die Lernerei war umsonst :)
Jetzt zu den Ergebnis:
Frage 1: S hat Anspruch gegen K aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Ebenso habe ich § 823 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 229, 13 Abs. 1 StGB bejaht.
Frage 2: kein Anspruch, da kein vorvertragliches und vertragliches Verhältnis zustande gekommen.
Frage 3: Ich bleibe bei dem Ergebnis von Frage 1. M durfte S loslassen. Es hat lange gedauert, aber auch wenn sie ihn beaufsichtigt hätte, wäre das schädigende Ereignis passiert.
Ich hab ständig das Gefühl, etwas übersehen zu haben :(
wie fandet Ihr es heute? Ihr war echt überrascht, dass sich die ganze Klausur nur um den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gedreht hat. Ein Fall war schlimm. Zwei kleinere Fälle wären besser gewesen. Etwas Erbrecht hab ich schon vermisst. Die Lernerei war umsonst :)
Jetzt zu den Ergebnis:
Frage 1: S hat Anspruch gegen K aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Ebenso habe ich § 823 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 229, 13 Abs. 1 StGB bejaht.
Frage 2: kein Anspruch, da kein vorvertragliches und vertragliches Verhältnis zustande gekommen.
Frage 3: Ich bleibe bei dem Ergebnis von Frage 1. M durfte S loslassen. Es hat lange gedauert, aber auch wenn sie ihn beaufsichtigt hätte, wäre das schädigende Ereignis passiert.
Ich hab ständig das Gefühl, etwas übersehen zu haben :(