Klausurbesprechung Klausur März 2015: das wird, ist war sie ...

Schreibe dies gerade aus meinem Büro mit der Sonnenfinsternis-Brille auf meinem Schreibtisch und schau ab und an rein: wow!

Wow war auch die Klausur gestern, obschon ich die Fragen noch gerade "machbar" finde - bei uns ist keiner gegangen. Leider aber fehlten die Klassiker wie NS-Zeit, Wiedervereingung, Strafrechtstheorien v.Liszt und Co. Ich habe mich für die Fragen 1, 2 und 5 entschieden.
Zugegebenermaßen findet sich, wenn man genau hinsieht, zu allen Punkten auch etwas im Skript, aber ob man das parat haben kann/muss?
Die Korrektoren werden entsprechend generös Punkte verteilen müssen, um ein Desaster zu verhindern ...

Naja, bis bald
 
Die Korrektoren werden entsprechend generös Punkte verteilen müssen, um ein Desaster zu verhindern ...

Ich gebe Dir recht, dass natürlich auch die Chance besteht, dass man gerade das parat hatte und es sicherlich einige gab, die damit umzugehen wussten. Ich finde es nur frech, wenn man sagt, man könnte ne Eingrenzung vornehmen, wenn nur so ein kleiner Teil abgefragt wurde. Klar stand alles im Skript, aber der abgefragte Bereich hätte breiter gestreut sein müssen! Wenn man nur so einen kleinen Zeitraum abfragt, hätte man auch ne Eingrenzung vornehmen können.
Das hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun, ob man viel drauf hat in dem Fach sondern einfach damit ob man durch "Glück" gerade das richtige gelernt hat. Komplett detailliert bescheid zu wissen über die komplette Rechtsgeschichte ist faktisch einfach nicht möglich. Und falls doch, dann wäre ich Professor für Rechtsgeschichte, obwohl wahrscheinlich nicht mal die Profs komplett über alle bescheid wissen.
Selbst an normalen juristischen Fakultäten wird eine Eingrenzung vorgenommen.

Aber zu Deinem Punkt: Ich gehe davon aus, dass nicht selbst bei einem Desaster die Punkte strikt verteilen werden. Auch wenn "doof gesagt" nur 5 bestehen würden mit ner 4 und der Rest durchgefallen wäre, hätten sie kein Problem damit. Dann würden sie sich auf die Schulter klopfen und sich freuen, was sie doch für eine "schwere" Uni sind....
 
Tja,
jetzt können wir nur spekulieren über das alles. Mal abwarten, wie die Ergebnisse ausfallen und dann schaun wir weiter.
Gruß
 
Hallo an alle,
fast zwei Monate: jetzt könnte langsam mal das Ergebnis kommen ...
Gruß
 
Dauert echt extrem lang. Aber ich wills gar nicht wissen, bin sowieso durchgefallen...
 
Hallo zusammen,
komme gerade aus einem kurzen Pfingsturlaub zurück und sehe: die Ergebnisse sind da:

sehr gut 2
gut 5
befriedigend 6
ausreichend 5
nicht bestanden 12
Summe Teilnehmer 30

Das bedeutet: 40% nicht bestanden, für mich überraschend nur 30 Teilnehmer (wie geht denn das?)
Mein Resultat: befriedigend - herzlichen Glückwunsch (hatte mir fast ein wenig mehr erwartet?!) - letztlich aber nicht so wichtig ...
Allen anderen ebenfalls "Glückwunsch" bzw. es klappt beim nächsten Mal!
Gruß
 
Hallo alle,
inzwischen ist der Schein da:
demnach haben 34 Studis teilgenommen und 15 (=44%) nicht bestanden ...
Gruß
 
Hallo alle,
ich habe mal Klausureinsicht beantragt. Bin gespannt, was die Korrektoren so bemerkt haben.
Gruß
 
Hallo an alle mal wieder.
Inzwischen habe ich meine (mit 60 Punkten nicht ganz zufriedenstellende) Klausur nach elektronischer Einsichtnahme vorliegen.
Zur Wiederholung ganz kurz die sechs Fragen.

1. Definieren Sie Verfassung und Verfassungsgericht nach heutigem Verständnis. Waren Reichshof- und Reichskammergericht nach diesen Kriterien ein Verfassungsgericht?
2. Welche rechtlichen Probleme und Besonderheiten ergaben sich in den deutschen Kolonien ab 1884?
3. Welchen Einfluss hatten die Forderungen der Aufklärung auf das Strafrecht in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts?
4. Welche Entwicklung nahm das Nebenstrafrecht im Dt. Kaiserreich, welche Bedeutungen und Konsequenzen hatte das?
5. Skizzieren Sie die Entwicklung im Vorfeld des ALR. Welche rechtshistorische Bedeutung hatte dieses?
6. Welche Bedeutung hatte das Römische Recht im deutschen Sprachraum von 1800-1899 (D, CH, A)?
Die ersten drei beantworteten Fragen werden bewertet, jeweils bis 33,3 Punkte; 50 zum Bestehen.

Ich wählte 1, 2 und 5.
Hier die sinngemäßen Kommentare der Korrigierenden und meine Anmerkungen dazu.
Frage 1:
„Definitionen vertretbar … genaue Unterscheidung der Gerichte und der Zuständigkeiten fehlen ...“
20 von 33 Punkten
In der Fallfrage war gefordert, zu prüfen, ob es sich jeweils um Verfassungsgerichte handelt. Mmh, hätte man also die genaue Unterscheidung und Zuständigkeit herausarbeiten müssen?
Frage 2:
„Ungenaue Formulierungen … Auf die Probleme wird nicht eingegangen … zu oberflächlich ...“
15 von 33 Punkten
Schwierig schwierig; im Skript war das nur sehr sehr knapp erwähnt, was sollte der Normalstudent da schreiben?
Frage 5:
„ …“ (Drei Worte insgesamt angemerkt, kann ich allerdings nicht lesen!? - dazu viermal ein Haken am Rand)
25 von 33 Punkten
Die Frage (genauer: meine Antwort) hat mich gerettet augenscheinlich. Damit das Klassenziel erreicht. Dennoch ist mir nicht ganz klar, was noch fehlt oder was überhaupt die gewünschte Antwort war.

Fazit: gut, dass es geschafft ist. R-Geschichte ist schon ein weites Feld und ein Stochern im Nebel …
Allen viel Glück bei der kommenden Bearbeitung
Gruß
 
Vielen Dank für deine ausführlichen Hinweise und "Nachforschungen".
In rund zwei Wochen werde ich auch mal mein "Glück" versuchen.
 
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