Klausurbesprechung Klausur März 2016 BGB III

Ich glaube das wusste keiner. Allerdings ist der Fall ein Sachenrechtsklassiker wie der Fräsmaschinenfall, der auch schon behandelt wurde.

Warum meinst du?
 
Okay entschuldige dann fällt 823 I natürlich auch weg. :)
Das hatte ich nicht mehr in Erinnerung.

987 war etwas mit Nutzungen. Allerdings scheitert das auch an der fehlenden Bösgläubigkeit.

Ist es eigentlich schlimm, wenn man "zu viel" geprüft hat? Habe ja 2 AGLs geprüft die im Jungbullenfall nicht geprüft wurden. Hab etwas Angst dass mir das das Genick gebrochen hat.
Zudem habe ich auch 990,989 wegen 989 I 2 BGB bejaht anstatt 989 I 1 BGB verneint...
Ich bin nun so unsicher und sehe mich im September noch mal schreiben! :-(

Ich meine, ich weiss nicht wieso man Nutzungen Hier prüfen würden :-p Ich denke wir haben alle die Probleme erkannt, und dass das passen sollte! Welche 2 AGLs hast du geprüft? 1007 und 861? Ich denke dass ist nicht schlimm, denn du hast die verneint. Hab ich auch so gemacht.
 
Ja Nutzungen quasi weil man ja aus der Sache (dem Goldbarren) einen Nutzen (den Verkauf der aus der Einschmelzung gewonnenen Schmuckstücke) hat. Ohne das einschmelzen wäre der Nutzen ja entfallen. So denke ich das. Allerdings wird 987 auch verneint, wegen der fehlenden Bösgläubigkeit. Wäre da jetzt auch nicht direkt drauf gekommen, obwohl ich mir den Jungbullenfall zuvor angesehen hatte.

Ja ich denke auch. Wir haben alle die Minderjährigkeit, die Stellvertretung, den gutgläubigen Erwerb aber das Abhandenkommen der den gutgläubigen Erwerb ausschließt, erkannt.
Oh super echt?:triumphant:
Dann lag ich mit meinem Gedankengang doch nicht so falsch.
Allerdings habe ich 861 und 985 zuerst geprüft und habe dort erst mal Herausgabe bejaht, allerdings nach der Prüfung von 951,950 gesagt, dass der Herausgabeanspruch ausgeschlossen ist, weil der G den Goldbarren eingeschmolzen hat und die Herausgabe unmöglich ist. :redface:
Hoffentlich habe ich mir daraus keinen Strick gedreht, dass ich das zuerst bejaht habe und dann später erst verneint. Hoffentlich sind die Korrektoren nett :chewingnails:.

Wollen wir mal das Beste hoffen! In 8 Wochen wissen wir mehr! :-(
 
Ich habe auch leider das mit der Stellvertretung bei §985 geprüft wobei ich hätte §985 einfach mit zwei Sätzen ablehnen sollen....aber was soll's. Ich denke das wird schon irgendwie gereicht habe für uns:thumbsup:....
Aber diese Warterei...puh....:durcheinander
 
Ich habe in 861 die Stellvertretung geprüft und in 985 erwähnt und dort auch 929 S.1 geprüft. :redface:
Naja man kann es uns hoffentlich nicht so übel nehmen. :panik:

Ja das warten ist immer mies! :chewingnails:
 
Ich bin jetzt etwas überrascht. Einige von Euch habe den gutgläubigen Erwerb bejaht? Stand bei den Hinweisen nicht was davon, dass der Inhaber und seine Azubine leicht fahrlässig bezügl. des vermeintlichen Eigentums des D gehandelt haben? Schließ sich dadurch der gutgläubige Erwerb nicht aus? O_O
 
die leichte Fahrlässigkeit schliesst den gutgläubigen Erwerb nicht aus...ein Erwerber ist bösgläubig, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der Veräußerer nicht Eigentümer ist...allerdings scheiterte der gutgläubige Erwerb an §935...
 
@BLLU: danke. ^^

Ich glaub deswegen bin ich durcheinander gekommen. Ich habe den gutgläubigen Erwerb verneint und dann noch §935 geprüft. Jetzt weiß ich warum mit das so doppelt gemoppelt vorkam. ;-)
Na,ja mal sehen was draus wird.
 
Ergebnisse sind da. Wie Liefs bei euch??
Ich darf noch eine Runde :-(
 
Super!! Du hast bestimmt die Aufgabenstellunng beachtet, und nicht Delikte mitgeprüft ;-)
 
Oh nein, dass tut mir leid Mökki! Herzlichen Glückwunsch an alle die bestanden haben - ich habe eine 2,3 gekriegt
 
Ich bin sehr glücklich, denn das war meine allerletzte Prüfung! Viel Erfolg weiterhin :-)
 
Hab leider nur 65% erreicht. Aber hatte ja nach der Klausur schon kein so gutes Gefühl.

Naja zumindest Bestanden...
 
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