Ich versuche malmden Sachverhalt zusammen zu bekommen:
Kaffeeröster K und der R haben einen Vertrag über monatliche Abnahme von Kaffebohnen die K bei B abholt und Zug um Zug bezahlt. K denkt sich aus einer Laune heraus, dass er keine Lust mehr auf Kaffeebohnenhandel hat und nimmt die August 2015 Menge nicht ab. R gefällt das nicht und er klagt, will 1.000 Euro haben. In der mündl Verhandlung sagt K, dass die Bohnen sowieso von miserabler Qualität waren, belegt dies aber nicht. Er wird zur Abnahme Zug um Zug verurteilt soll aber interessanterweise 2.000 Euro bezahlen... Urteil seit Dezember rechtskräftig. K ist alles egal. Im Januar organisiert sich R eine Klausel die der Rechtspfleger erteilt. Alles wird ordentlich zugestellt.
Der Gerichtsvollzieher G zieht mit 200 kg Kaffeebohnen los ( daher vielleicht die 2.000 Euro?) liefert die im Laden von K ab nimmt die kaffemühle mit im Wert von 500 die der R schon immer haben wollte. Weiterhin nimmt er einen Umschlag mit 500 Euro Bargeld von der Ehefrau F des K mit, die das Geld im Laden deponiert hat damit sie es nicht ausgibt, sie hat nämlich keinen Ladenschlüssel. Während derGdie Kaffeebohnen abläd kommt K noch schnellmauf die Idee mit seiner Forderung über 500 aus 2014 aufzurechnen, die er zwischenzeitlich mal vergesen hatte.
G interessiert das alles nicht und bringt die Kaffeemühle gleich auf dem Rückweg bei R vorbei, das Bargeld nimmt er erstmal mit um seine Gebühren abzuziehen.
Rechtsbehelfe des K und der F gegen die Klauselerteilung?
Was können K und F gegen die Zwangsvollstreckung unternehmen?
100 Punkte sind zu erreichen
Kaffeeröster K und der R haben einen Vertrag über monatliche Abnahme von Kaffebohnen die K bei B abholt und Zug um Zug bezahlt. K denkt sich aus einer Laune heraus, dass er keine Lust mehr auf Kaffeebohnenhandel hat und nimmt die August 2015 Menge nicht ab. R gefällt das nicht und er klagt, will 1.000 Euro haben. In der mündl Verhandlung sagt K, dass die Bohnen sowieso von miserabler Qualität waren, belegt dies aber nicht. Er wird zur Abnahme Zug um Zug verurteilt soll aber interessanterweise 2.000 Euro bezahlen... Urteil seit Dezember rechtskräftig. K ist alles egal. Im Januar organisiert sich R eine Klausel die der Rechtspfleger erteilt. Alles wird ordentlich zugestellt.
Der Gerichtsvollzieher G zieht mit 200 kg Kaffeebohnen los ( daher vielleicht die 2.000 Euro?) liefert die im Laden von K ab nimmt die kaffemühle mit im Wert von 500 die der R schon immer haben wollte. Weiterhin nimmt er einen Umschlag mit 500 Euro Bargeld von der Ehefrau F des K mit, die das Geld im Laden deponiert hat damit sie es nicht ausgibt, sie hat nämlich keinen Ladenschlüssel. Während derGdie Kaffeebohnen abläd kommt K noch schnellmauf die Idee mit seiner Forderung über 500 aus 2014 aufzurechnen, die er zwischenzeitlich mal vergesen hatte.
G interessiert das alles nicht und bringt die Kaffeemühle gleich auf dem Rückweg bei R vorbei, das Bargeld nimmt er erstmal mit um seine Gebühren abzuziehen.
Rechtsbehelfe des K und der F gegen die Klauselerteilung?
Was können K und F gegen die Zwangsvollstreckung unternehmen?
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