Klausur Mastermodul Öffentliches Recht

Hochschulabschluss
Bachelor of Arts
2. Hochschulabschluss
Master of Arts
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallöchen,, habt ihr dieses Semester schon die Klausur geschrieben?
Wenn ja, wäre es nett, die Aufgabe hier einzustellen.
LG
 
Schaust du hier:
 
Ist im entferntesten Sinne ersichtlich, worum es in der Klausur gehen wird?
 
Das ist echt ein Drama. So eine kurze Klausur und ein unendlicher Stoffumfang.

Da es ja null Hinweise gibt habe ich mir angeschaut, was Frau Prof. Edenharter bisher publiziert hat. Es kann ja zumindest nicht schaden, da mal näher hinzuschauen:
- Artikel zum kirchlichen Arbeitsrecht, aber das dürfte für uns wirklich nicht ins Thema passen.
- Juristische Ausbildung 2017, 1049–1061: Bauen im Aussenbereich. Dieser Artikel war quasi Grundlage unserer EA und ist für die Klausur also vielleicht aus dem Rennen.
- JuS Mai 2018, 456-460: Explosive Biogasanlage. (Immissionsschutzrecht)
- Im Jahr 2020 hatte sie zwei Blogartikel zur Rechtmäßigkeit von Corona-Verordnungen (https://verfassungsblog.de/author/andrea-edenharter/). Das wäre ja eigentlich eher was für eine Hausarbeit, weil man dafür Zeit braucht, aber es ist ein aktuelles Thema und wir sind im Master. Zum dem Thema gab es in der JuS Juni 2020, 511-515 einen Artikel von Frau Prof. Klafki "Verwaltungsrechtliche Anwendungsfälle im Kontext der Covid-19-Pandemie", das ist vielleicht ein guter Einstieg in das Thema.
 
Oh, danke für die nützlichen Hinweise.

Ich weiß gar nicht mehr, was ich vorrangig wiederholen/nachlesen soll... im Moodle sind auch die Mentoriatsunterlagen zum Modul 55503 hochgeladen worden, da es ja "inhaltliche Schnittmengen" mit unserem Modul gibt. Klar, das stimmt und ich finde die Fälle super, weil sie ausformuliert sind und zwecks Übung schadet die Bearbeitung sicherlich nicht, aber die behandeln allesamt BauR, POR, bisschen KommunalR und einer der neueren Fälle hat ebenfalls mit Covid-19 und IfSG zu tun.
Wir machen zwar einen Master, aber der Anspruch des Lehrstuhls läuft in meinen Augen bei diesem Modul auch in Richtung Staatsexamensklausur. ICH habe mich aber bewusst gegen ein Staatsexamensstudium entschieden und möchte nicht, dass von mir im Rahmen einer 2-stündigen Klausur erwartet wird, mehr oder weniger das ganze materielle ÖffR parat zu haben. 10 Jahre lang gab es eine Stoffeingrenzung bei dieser Klausur, jetzt gar nicht mehr...
Für mich wird das die erste online-Klausur sein, aber von dem, was ich bisher gelesen habe, habe ich den Eindruck, dass die Lehrstühle jetzt auch noch bemüht sind, noch schwerere Klausuren zu stellen... dann lieber komplette Videoüberwachung + Bildschirmteilen, als noch kompliziertere Fälle lösen zu müssen als die eh schon sind.
 
Oh, Danke für den Hinweis mit dem 55503-Material im Moodle. Ist das da neu? Das habe ich noch gar nicht gesehen. In EM Ö-Recht gibt es für die Klausur allerdings eine Stoffeingrenzung auf eins der Gebiete (also BauR, POR oder KommunalR) und bei uns sollen diese Gebiete noch dazu gepackt werden? Das kann dann ja noch richtig gruselig werden.
 
Ich habe das vor einem knappen Monat entdeckt. Erst waren die Fälle bis zur 8. Veranstaltung hochgeladen worden, die neueren wurden wohl die letzten Tage zur Verfügung gestellt.
Ich weiß nicht, ob sie "dazugepackt werden", aber wenn man bedenkt, dass die EA in Baurecht war, schließe ich diese Materien nicht aus...
Ich frage mich auch, wozu ich überhaupt 130 Euro für Skripte bezahle, die so gut wie gar nicht klausurrelevant sind. Allgemeinwissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht kann ich mir auch woanders holen. Stattdessen könnten sie das Klausurenskript verschicken, davon hätte man mehr...
 
Hat jemand Ideen, womit wir nachher rechnen könnten? Es ist ja wirklich sehr beliebig oder? :-O
 
Wir rechnen mit dem Schlimmsten :)
und @anilak11 @Martin.Richter

Ich hatte auch nochmal beim Lehrstuhl nachgefragt, was es genau mit den hochgeladenen Mentoriaten in Moodle auf sich hat, dazu habe ich folgende Antwort bekommen:

"die eingestellten Aufzeichnungen der Mentoriate beziehen sich auf das Modul „Verwaltungsrecht –BT“. Sie wurden auf Wunsch einiger Ihrer Kommilitonen/Kommilitonen eingestellt, sind aber nur als zusätzliches Service-Angebot zu verstehen. Die Klausur wird sich selbstverständlich nur auf das Modul Wirtschaftsverwaltungsrecht beziehen."
 
Schreibe die Klausur zur Notenverbesserung, da beim ersten Mal eine Anfechtungsklage (meine ich) mit inzidenter Grundrechtsprüfung drankam. Es kann also hoffentlich nur besser werden.
 
Schlimm fand ich es nicht. Ich bin in beiden Fällen zum Ergebnis gekommen, dass A und C nicht unzuverlässig sind. B ist ja fein raus, die hatte mit der Zuhälterei nichts am Hut. Dass man die Rechnungen nicht zahlt, ist kein Problem für die Zuverlässigkeit. Die Behörden haben Mist gebaut. Ich glaub es ist Argumentationssache. Auf welches Ergebnis seid Ihr gekommen?
 
Hab die Unzuverlässigkeit des A aufgrund der Zuhälterei bejaht und diese dann der B zugeschrieben, weil sie nicht verhindert hat, dass A maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung hat.

Bei C hab ich die Unzuverlässigkeit auch bejaht, weil Steuerschulden unabhängig von ihrem Ursprung und auch bei bloßen Schätzungen als Grund für diese angesehen werden.

Aber wie immer wird es wohl auf die Argumentation ankommen (und auf die Fallstrike die man übersehen hat). Mehr wissen wir in 3 Monaten ;)
 
B habe ich komplett rausgenommen, da sie nichts von der Zuhälterei wusste. Bei A habe ich zunächst die Unzuverlässigkeit bejaht, dann aber doch fallen lassen, weil die Behörde ihn darauf aufmerksam machen kann, dass er das nicht mehr macht.
Bei C weiß ich, dass Steuerschulden Steuerschulden sind, er ist aber super genau. Vll müsste ihn die Behörde auch vorwarnen, dass es so nicht weitergeht. Wenn man seinen Laden dichtmacht, muss er dann hartzen, auch nicht das Wahre.
 
und @anilak11 @Martin.Richter

Ich hatte auch nochmal beim Lehrstuhl nachgefragt, was es genau mit den hochgeladenen Mentoriaten in Moodle auf sich hat, dazu habe ich folgende Antwort bekommen:

"die eingestellten Aufzeichnungen der Mentoriate beziehen sich auf das Modul „Verwaltungsrecht –BT“. Sie wurden auf Wunsch einiger Ihrer Kommilitonen/Kommilitonen eingestellt, sind aber nur als zusätzliches Service-Angebot zu verstehen. Die Klausur wird sich selbstverständlich nur auf das Modul Wirtschaftsverwaltungsrecht beziehen."
Oh, das ist so nett von Dir, dass Du mich sogar markiert hattest, ich habe das leider erst heute gesehen und dafür gestern vor der Klausur die ganze Zeit POR und Baurecht wiederholt! :wall:
Ich musste gestern leider auch noch die Klausur aus privaten Gründen vorzeitig beenden :-(:-(:-(:-(:-( dabei fand ich den Sachverhalt so fair!!! Dementsprechend muss ich im Sommer wieder ran :-(:-(:-(:-(:-(

Also bezüglich der Antwort vom Lehrstuhl eine Frage an euch: versteht ihr das auch so, dass POR, Baurecht und KommunalR NICHT prüfungsrelevant sind!? Wegen der ersten EA hatte ich vor allem das Baurecht nicht ausgeschlossen...
 
Ich habe auch darüber argumentiert, dass Art. 6 GG nach Ehe und Familie unter staatlichem Schutz stehen. Vorliegend ging es ja grade darum, den Partner zu betrügen.
 
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