Ganz einfach: In der Stoffeingrenzung steht "die Wissensfragen beschäftigen sich mit den übrigen Themen der Skripte." Da ist nicht die Rede vom Zusatzstoff im Moodle. In der Vergangeheit gab es Stoffeingrenzungen, die explizit bspw. gesagt haben man soll sich mit dem Gewerberecht beschäftigen. Prüfungsrechtlich ist die Sache auf klar: Zusatzstoff ist ungleich Skripte. Wenn die Dinge abfragen, die in den Skripten nicht drin stehen, ist die Klausur hochgradig anfechtbar.
Zu Europarecht: Warenverkehrsfreiheit ist mit Abstand die häufigste Grundfreiheit, die geprüft wird. Indes: Auch die anderen Grundfreiheiten haben einen ähnlichen Aufbau und ähnliche Eingriffssysteme (Dassonville und Keck; heißen dann aber anders, bspw. "Goldene Aktie" bei der Kapitalverkehrsfreiheit statt Dassonville). Aber ich denke die Namen der Entscheidungen muss man nicht parat haben. Sehr wahrscheinlich reicht es die Grundsätze von Dassonville und Keck zu übertragen. Jedenfalls im Staatsexamen wird bei Europarechtsklausuren nicht mehr erwartet.