Klausurbesprechung Klausur Mo. 14 März '22 WS 21/22

Das ist nicht ganz so einfach (?):
da ich »Öfftl. WRecht« unter Corona-Bedingungen schrieb, gilt dieser Fehl-Versuch als »nicht unternommen« - und damit steht mir ja ein Wechsel zu VerfR noch offen (wenn ich es denn wirklich will). Werde aber beim Prüfungsamt nachfragen ...
 
da ich »Öfftl. WRecht« unter Corona-Bedingungen schrieb, gilt dieser Fehl-Versuch als »nicht unternommen«
Hat die Fakultät Rewi noch Corona Freiversuche? Wiwi nicht.
Ist ja interessant, dass das nicht einheitlich gehanhabt wird.
 
Das ist nicht ganz so einfach (?):
da ich »Öfftl. WRecht« unter Corona-Bedingungen schrieb, gilt dieser Fehl-Versuch als »nicht unternommen« - und damit steht mir ja ein Wechsel zu VerfR noch offen (wenn ich es denn wirklich will). Werde aber beim Prüfungsamt nachfragen ...
Wenn du hierzu eine Antwort vom
Prüfungsamt bekommen hast, wäre es super, wenn Du die Info teilen könntest, würde mich wirklich interessieren, denn theoretisch hat man ja für jede Erstbelegung dann einen Freiversuch und könnte somit öfter tauschen und wechseln, zumindest in den „Wahlmodulen“🤔
 
ReWi >hatte< bis einschließlich Ende März dieses Jahres »Corona-Freiversuche« wie wohl alle anderen Fakultäten. Diese Regelung lief nach der einschlägigen Verordnung der Landesregierung NRW allerdings pünktlich zum jetzigen Sommersemester aus.
@KiiimKiii: ich melde mich dann
 
Hallo Leute, Habe mich jetzt extra registriert, weil ich ganz durcheinander gekommen bin.
Ich wusste es immer so, dass alle 6 Pflichtmodule belegt und bestanden werden müssen. Das 4. Modul aus dem MM1-3 Bereich ist dann MM5 und das 2. Modul aus dem MM4 ist das MM6. Zu diesen 6 Pflichtmodulen ergänzt sich noch ein weiteres Wahlmodul zu MM7 und das Studium endet mit der Masterarbeit.

Jetzt lese ich hier was von auslassen usw. Wie und wo soll man bitte ein Modl auslassen können? Anstatt eines Pflichtmoduls noch ein Wahlmodul? Siet Ihr euch da sicher?
 
ReWi >hatte< bis einschließlich Ende März dieses Jahres »Corona-Freiversuche« wie wohl alle anderen Fakultäten. Diese Regelung lief nach der einschlägigen Verordnung der Landesregierung NRW allerdings pünktlich zum jetzigen Sommersemester aus.
Nein, ich habe doch selbst im März geschrieben. Wir in Wiwi hatten keinen Freiversuch. Die Kommilitonen von MInfo mWn auch nicht.
 
Hallo Leute, Habe mich jetzt extra registriert, weil ich ganz durcheinander gekommen bin.
Ich wusste es immer so, dass alle 6 Pflichtmodule belegt und bestanden werden müssen. Das 4. Modul aus dem MM1-3 Bereich ist dann MM5 und das 2. Modul aus dem MM4 ist das MM6. Zu diesen 6 Pflichtmodulen ergänzt sich noch ein weiteres Wahlmodul zu MM7 und das Studium endet mit der Masterarbeit.

Jetzt lese ich hier was von auslassen usw. Wie und wo soll man bitte ein Modl auslassen können? Anstatt eines Pflichtmoduls noch ein Wahlmodul? Siet Ihr euch da sicher?

Hi,

du musst von den Modulen 55301-55304 drei wählen und von den Modulen 55305 und 55306 eines. Damit hast du vier Pflichtmodule. Dann gibt es noch drei Wahlmodule: du kannst jetzt natürlich von den Modulen 55301-55304 das bislang nicht belegte Modul als Wahlmodul belegen und ebenso das nicht belegte von 55305/55306. Musst du aber nicht, du kannst auch einfach drei "richtige" Wahlmodule belegen.

Die Module 55301-55306 sind insofern alles sogenannte Wahlpflichtmodule. Aber kein einziges von ihnen muss belegt werden, sondern eben nur 3 aus 4 bzw. 1 aus 2... Aber wie du die Module kombinierst, ist dir überlassen.

In der Prüfungsordnung für den LLM steht ja auch unter § 12 I: 4 Pflichtmodule + 3 Wahlmodule + Masterarbeit.

Wenn du also zB Zivilrecht, Strafrecht und Öff. Wirtschaftsrecht belegt hast, musst du Verfahrensrecht nicht mehr belegen. Und wenn du dich für Rechtsgeschichte entschieden hast, musst du Rechtsphilosophie nicht mehr belegen... Umgekehrt natürlich genau so.

LG
 
Hatte gerade das Gespräch im PA. Ein Wechsel trotz Corona ist nicht mehr möglich. Corona gibt nur einen zusätzlichen Versuch aber die Entscheidung dieses modul zu nehmen ist dann schon getroffen. Ansonsten ist es schön, dass es 3 Wahlmodule gibt. :)
 
Es ist natürlich blöd, dass wenn man einmal an einer Klausur in einem Modul teilgenommen hat,dass man quasi dazu gezwungen ist dieses Modul auch mit einer bestandenen Klausur abschließen zu müssen.

Wenn man aber ein Modul belegt,die Einsendearbeiten erfolgreich absolviert und sich zur Klausur angemeldet hat,dann aber nach reiflicher Überlegung sich wieder von der Klausur abmeldet und somit auch nicht an der Klausur teilnimmt, dann kann man dieses Modul wechseln,weil eine Klausurteilnahme ja nicht erfolgt ist.

So ging es mir bei Rechtsphilo. Die bereits bezahlten aber dann doch nicht genutzten Unterlagen sind dann das kleinere Übel, als ein Modul zu belegen was einem garnicht liegt.

Bei den ganzen Abschlussklausuren gehört natürklich auch etwas Glück dazu. Der Sachverhalt muss einem auch liegen.

Ich freue mich aber dass es die Coronafreiversuche bis lang gab. Leider hatte man aber dann auch keinen Lerndruck,da man bei einem durchfallen nicht mit Sanktionen in Form der Zählung eines fehlgeschlagenen Versuchs rechnen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Aradona
Ich sehe das mit juristisch geschultem Auge :-( (noch) etwas anders: In der Corona-Verordnung steht: »[der Versuch] ... gilt bei Nichtbestehen als nicht unternommen«. Wenn ich den Versuch aber gar nicht unternommen habe, kann ich mich auch nicht festgelegt haben, oder? Bevor ich da weiter herumspekuliere, warte ich mal die schriftliche Auskunft des Prüfungsamtes ab und melde mich dann.
 
Nein, ich habe doch selbst im März geschrieben. Wir in Wiwi hatten keinen Freiversuch. Die Kommilitonen von MInfo mWn auch nicht.
Richtig, die Fakultäten WiWi und Informatik haben die Corona-Freiversuche schon 2021 abgeschafft.
Wenn das so stimmt, hatte ReWi bis Ende März 22 sogar zwei Freiversuchsvarianten pro Modul:
den nach §15(2) =Erstbelegung, plus den Corona-Freiversuch. Auch wenn ich einen Freiversuch bisher
nicht gebraucht hätte: es könnte schon einheitlicher an der FUH geregelt sein.
 
@Aradona
Ich sehe das mit juristisch geschultem Auge :-( (noch) etwas anders: In der Corona-Verordnung steht: »[der Versuch] ... gilt bei Nichtbestehen als nicht unternommen«. Wenn ich den Versuch aber gar nicht unternommen habe, kann ich mich auch nicht festgelegt haben, oder? Bevor ich da weiter herumspekuliere, warte ich mal die schriftliche Auskunft des Prüfungsamtes ab und melde mich dann.

Man könnte es auch so sehen:
eine Frage ist die Frage, ab wann man sich auf ein Modul festgelegt hat (zB mit Anmeldung zur Prüfung und nicht (rechtzeitiger) Wiederabmeldung)
eine ganz andere Frage ist, wieviele Versuche ich dann habe, um dieses verbindlich gewählte Modul zu bestehen (hier kommen dann Freiversuch im Semester der Erstbelegung und die coronabedingten Freiversuche zum Tragen)

Also worauf ich hinauswill: die coronabedingten Freiversuche betreffen eventuell nur die Frage der Anzahl an Versuchen, aber nicht die Frage, ob ich mich auf ein Modul verbindlich festgelegt habe oder nicht. Sprich wenn ich mich zu einer Prüfung anmelde, an ihr teilnehme und sie nicht bestehe, mag das zwar unter Umständen noch keinen Versuch darstellen, dennoch habe ich mich damit endgültig auf dieses Modul festgelegt.

Aber wissen tue ich das auch nicht sicher, wenn insoweit bereits Anfragen ans PA laufen, sollten wir einfach warten, was die Mitarbeitenden dort dazu sagen :-)
 
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