G
GelöschterUser2154
abgemeldet
Das ist nicht ganz so einfach (?):
da ich »Öfftl. WRecht« unter Corona-Bedingungen schrieb, gilt dieser Fehl-Versuch als »nicht unternommen« - und damit steht mir ja ein Wechsel zu VerfR noch offen (wenn ich es denn wirklich will). Werde aber beim Prüfungsamt nachfragen ...
da ich »Öfftl. WRecht« unter Corona-Bedingungen schrieb, gilt dieser Fehl-Versuch als »nicht unternommen« - und damit steht mir ja ein Wechsel zu VerfR noch offen (wenn ich es denn wirklich will). Werde aber beim Prüfungsamt nachfragen ...