FernUni allgemein Klausur nicht bestanden — Klausurzulassung wiederholen

Hallo,

bei der Fakultät WIWI muss man die Hälfte der Einsendearbeiten bestehen, um zur Klausur zugelassen zu werden. Wenn man nun die Klausur nicht besteht (angemeldet und nicht mitgeschrieben), verliert man dann dadurch seine Klausurzulassung und muss die EA im neuen Semester erneut bestehen?
In den Prüfungsinfos finde ich nur die Info, dass die Klausurzulassung solange gültig bleibt, wie das Modul existiert.
 
Der Satz sagt doch schon alles. Solange das Modul existiert (sprich die selbe Modulnummer hat) ist deine Prüfungszulassung gültig. Kleine Randnotiz: im Studium darf man ein Modul nur 3x schreiben. Nach 3 Fehlversuchen nützt dir dann auch die Klausurzulassung nichts mehr.
 
Danke für die Antwort. Aber so wie du es mit der Modulnummer erklärt hast, steht es z.B. nicht da. In diesem Semester haben sich einige Modulnummern geändert, die Kursinhalte und Unterlagen sind dieselben geblieben. Das kann ich dann nicht nachvollziehen, warum man dann die Zulassung verliert. Ja, dass die Klausurversuche nur begrenzt sind ist auch klar. Es ging mir nur um die EAs. Wenn man Kurswiederholer ist und nebenbei noch seine anderen geplanten Module hat, kann man es nicht brauchen alles wieder von Vorne mitzumachen.
 
Ich weiß nicht was du studierst, aber achte darauf, dass diese Regelung nur für Module der Fakultät WiWi gilt.

Für das Law Modul im Bachelor WiWi können andere Regulungen gelten, bei den Informatikmodulen bei Winfo legt der Lehrstuhl fest, ob die EAs wiederholt werden müssen.
 
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