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GelöschterUser2154
abgemeldet
Hallo an alle,
noch knapp zwei Wochen bis zur Klausur! Hier mal alle Vorab-Infos auf einen Blick (teilweise mit dankenswerter Hilfe von Kommilitonen):
Modulabschlussklausur (Wahlmodul) Master of Laws
Modul: 55308 Betäubungsmittelstrafrecht und Internationales Strafrecht
Termin: Dienstag, 8. Sep. 2020, 17:00 - 20:00 Uhr (drei Stunden plus Organisationszeit)
Art der Prüfung: E-Klausur über Online Übungssystem Online-Übungen — Online-Übungssystem
Prüfer: Herr Prof. Dr. Isfen
Teilnahmevoraussetzungen: Keine
Hilfsmittel: die üblichen Gesetzessammlungen wie Schönfelder, dtv, Nomos (StGB, BGB, StPO, BtMG).
Weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung weiterer Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar.
Stoffeingrenzung:
BtMG §29 (was auch schon sonst? - hier kann kaum von einer Eingrenzung gesprochen werden), bei der Bearbeitung auf klaren Aufbau, profunde Argumentation achten (sinngemäß); dazu kommen Fragen zum Thema "Konkurrenzen" (StGB §52 ff.)
Soweit alles klar, das Gebiet "Konkurrenzen" zeigt zumindest auf meiner Seite noch etwas Nachholbedarf an.
Gruß
noch knapp zwei Wochen bis zur Klausur! Hier mal alle Vorab-Infos auf einen Blick (teilweise mit dankenswerter Hilfe von Kommilitonen):
Modulabschlussklausur (Wahlmodul) Master of Laws
Modul: 55308 Betäubungsmittelstrafrecht und Internationales Strafrecht
Termin: Dienstag, 8. Sep. 2020, 17:00 - 20:00 Uhr (drei Stunden plus Organisationszeit)
Art der Prüfung: E-Klausur über Online Übungssystem Online-Übungen — Online-Übungssystem
Prüfer: Herr Prof. Dr. Isfen
Teilnahmevoraussetzungen: Keine
Hilfsmittel: die üblichen Gesetzessammlungen wie Schönfelder, dtv, Nomos (StGB, BGB, StPO, BtMG).
Weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung weiterer Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar.
Stoffeingrenzung:
BtMG §29 (was auch schon sonst? - hier kann kaum von einer Eingrenzung gesprochen werden), bei der Bearbeitung auf klaren Aufbau, profunde Argumentation achten (sinngemäß); dazu kommen Fragen zum Thema "Konkurrenzen" (StGB §52 ff.)
Soweit alles klar, das Gebiet "Konkurrenzen" zeigt zumindest auf meiner Seite noch etwas Nachholbedarf an.
Gruß