Klausurbesprechung Klausur Sep. 20

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
Hallo an alle,
noch knapp zwei Wochen bis zur Klausur! Hier mal alle Vorab-Infos auf einen Blick (teilweise mit dankenswerter Hilfe von Kommilitonen):

Modulabschlussklausur (Wahlmodul) Master of Laws
Modul: 55308 Betäubungsmittelstrafrecht und Internationales Strafrecht
Termin: Dienstag, 8. Sep. 2020, 17:00 - 20:00 Uhr (drei Stunden plus Organisationszeit)
Art der Prüfung: E-Klausur über Online Übungssystem Online-Übungen — Online-Übungssystem
Prüfer: Herr Prof. Dr. Isfen
Teilnahmevoraussetzungen: Keine
Hilfsmittel: die üblichen Gesetzessammlungen wie Schönfelder, dtv, Nomos (StGB, BGB, StPO, BtMG).
Weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung weiterer Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar.
Stoffeingrenzung:
BtMG §29 (was auch schon sonst? - hier kann kaum von einer Eingrenzung gesprochen werden), bei der Bearbeitung auf klaren Aufbau, profunde Argumentation achten (sinngemäß); dazu kommen Fragen zum Thema "Konkurrenzen" (StGB §52 ff.)

Soweit alles klar, das Gebiet "Konkurrenzen" zeigt zumindest auf meiner Seite noch etwas Nachholbedarf an.
Gruß
 
Termin: Dienstag, 8. Sep. 2020, 17:00 - 20:00 Uhr (drei Stunden plus Organisationszeit)
Die Zeit ist, wenn mich nicht alles täuscht, schon inklusive der jeweils 30 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit für E-Klausuren. Ansonsten wäre es eine normale 2 stündige Klausur.
 
Hallo an alle Mitstreiter,
die Klausur hatte eine große Ähnlichkeit mit der vom SS 2017 - allerdings mit ein paar fiesen Abweichungen ...
Und der Teil in Sachen Legalisierung von Gras war ja auch eine Überraschung (30% Wertung!?). Habt ihr was von Extrafragen wegen Konkurrenzen gesehen? Ich nicht.
Bis trotzdem gar nicht zufrieden mit meiner Arbeit, ob es reichen wird?
Gruß und schönen Abend noch, heute will ich jedenfalls nichts juristisches mehr sehen.
 
Hast du die Lösung der Klausur aus 2017?? Hatte kurz was zur Konkurrenz wegen Besitz und überlassen bei B. Keine Ahnung, ob das stimmt...
 
Habt ihr irgendwo ein größeres Problem gesehen das ihr ausdiskutiert habt, oder bestand Teil 1 bei euch auch nur aus jeder Menge kleineren Prüfungen einzelner Straftatbestände? Bzgl. Konkurrenzen hab ich dann halt bei B dargestellt wie die einzelnen Straftaten in Konkurrenz zu einander stehen, aber das war eigentlich auch nur alles in Tatmehrheit außer Besitz der normalerweise zurücksteht hier aber nicht ganz sofern B nicht sein gesamtes Haschisch verbraucht hat, weil er sich dann für den noch übrigen Teil auch wegen Besitzes strafbar gemacht hat.

Bei Teil 2 wusste ich auch nicht was man da groß schreiben soll, vor allem weil kaum noch Zeit hatte. 30% fand ich da auch extrem, naj mal schauen was es wird...
 
Nö, ich habe auch kein größeres Problem und wie du nur viele kleine Tatbestände.

Tatmehrheit habe ich allerdings nicht. Oder meinst du Tateinheit? Habe im Ergebnis Besitz in Tateinheit mit Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch bei B, weil (wie du auch meinst) er weiterhin noch einen größeren Teil besitzt als das, was im Joint eingedreht ist. Das habe ich leider nur knapp dargestellt. Der Konsument ist bei mir straflos (keine Verfügungsgewalt erlangt, keine Sachherrschaft).

Ich habe bei Teil 2 derbe wenig, da ich auch keine Zeit mehr hatte.
 
Das unerlaubte Herstellen von Betäubungsmitteln (Verarbeitung des Haschisch zum Joint) hab ich in Tatmehrheit zum unerlaubten Verleiten zum Verbrauch. Ich sehe aber gerade, dass ich die Strafbarkeit wegen unerlaubtem Überlassen zum Gebrauch bei den Konkurrenzen vergessen habe :\
 
Ich find das immer ultra schwer abzuschätzen wie gut oder schlecht die Klausur die man abgegeben hat jetzt war. Von daher würd ich mir nicht groß Sorgen machen, sondern einfach abwarten.
 
So ihr Lieben, 6 Wochen sind vergangen - wann darf man denn evtl. mit einem Ergebnis rechnen (auch wenns gefühlt nicht so 100% gut aussieht)?
 
Befürchte, dass es noch dauert... man kann ab 15.11. die Masterarbeit anmelden, bis dahin sollte man wissen können, ob man die dafür notwendigen Credits eingesammelt hat.
 
Tja und der 13. Nov. ist auch der Stichtag für das Nachbelegen von Kursen, kann ja notwendig werden ... Aber bis dahin wären es mehr als 10 Wochen Korrekturfrist, das scheint mir doch arg ausgedehnt.
 
Ja, StR wäre schon beglichen, aber falls ich doch bestanden habe, belegte ich noch öff. Wirtschaftsrecht nach weil dann mehr Kapazitäten in meinem Kopf frei sind.
 
Mein Ergebnis ist da (Mo., 2. Nov. '20):
leider voll versemmelt ... (durchgefallen). Auf eine Neues, wenn ich mich motivieren kann; und die anderen Ergebnisse fehlen noch - das kann ja heiter werden.
 
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